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Jedermannsrechte

Rechtfertigungsgründe

Rechtfertigungsgründe

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Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 19.02.2011 / 02.06.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Beschreibe:

Vorläufige Festnahme

- Straftat liegt vor

- Täter auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt

- Identität nicht bekannt

- Fluchtgefahr

- Polizei nicht zur Stelle

---> Rechtsfolge

= man darf den Täter festhalten, muß aber unverzüglich die polizei rufen

Beschreibe:

Defensiver Notstand

= die Gefahr geht von einem Tier oder einer Sache aus

Beschreibe:

Aggresiver Notstand

(Angriffsnotstand)

= zur Abwehr der gefahr darf das Eigentum eines unbeteiligten Dritten wegnehmen/beschädigen oder Zerstören

Beschreibe:

Rechtfertigender Notstand

= man darf ein Rechtsgut verletzen um ein wesentlich höhres Rechtsgut zu schützen

Beschreibe:

Entschuldigender Notstand

(kein Rechtfertigungsgrund)

= wenn aus dem Druck der Selbsterhaltung begangen hat, sodass ihm normgemäßes Verhalten nicht mehr zugemutut werden konnte

Beschreibe:

Mutmaßliche Einwilligung

= man kann das Opfer nicht um Einwilligung bitten, weil es abwesend oder Bewußtlos ist.

Aber im Sinne dessen handelt

Beschreibe:

Wahrnehmung berechtigtes Intresse

= wenn man einen Vorgang sorgfälltig beobachtet oder aufgeklärt hat, kann man für eine Behauptung (z.B im Rahmen einer Strafanzeige, Zeugenaussage etc.) nicht wegen Beleidigung oder übler Nachrede belangt werden

Beschreibe:

Allgemeine Selbsthilfe

= dient der Sicherung eines Anspruchs

- Es besteht ein Zivilrechtlicher Anspruch

- Man muss sofort einschreiten, sonst ist der Anspruch nicht mehr oder nur teilweise durchzusetzen

- Polizei ist nicht zur Stelle

---> Rechtsfolge

= man darf Sachen wegnehmen, beschädigen oder zerstören und Personen festhalten und widerstand brechen

- unverzüglich Polizei rufen