HfPol BW, Strafrecht
Urkundendelikte
Urkundendelikte
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Kartei Details
Karten | 12 |
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Lernende | 31 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 17.01.2013 / 18.08.2020 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/hfpol_bw_strafrecht4
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Definition Urkunde
Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und die ihren Aussteller erkennen lässt.
- Perpetuierungsfunktion
- Beweisfunktion
- Garantiefunktion
Perpetuierungsfunktion
- gedanklicher Inhalt
- feste Verkörperung
- optisch-visuelle Verständlichkeit
Beweisfunktion
- objektive Beweiseignung
- subjektive Beweisbestimmung
Garantiefunktion
- Erkennbarkeit des Ausstellers
- Einstehen des Ausstellers als Garant
besondere Form der Urkunde
- Beweiszeichen (Prüfplakette TÜV, Motornummer von Kfz, Künstlerzeichen auf einem Gemälde),
keine Beweiszeichen sind bloße Kennzeichen (Identitäts- und Herkunftszeichen) - zusammengesetzte Urkunde (=fest verbunden und bilden zusammen eine Urkunde mit eigenem Erklärungsinhalt, z.B. Beglaubigungsvermerk auf Abschrift, Preisschild mit Ware, amtliches Kennzeichen am Kfz)
- Gesamturkunde (mehrere Schriftstücke, Zeichen oder Urkunden im Ganzen zusammengefasst, z.B. kaufmännische Handelsbücher)
Sind Fotokopien Urkunden?
Nein, lediglich Reproduktionen
Sind Durchschriften Urkunden?
Ja
Sind beglaubigte Fotokopien und Abschriften Urkunden?
Ja - durch Beglaubigungsvermerk zusammengesetzte Urkunde