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Grundsätze odrnungsmässiger Rechnungslegung

Grundsätze odrnungsmässiger Rechnungslegung


Kartei Details

Karten 7
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 02.11.2013 / 29.03.2017
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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Klarheit / Verständlichkeit

  • Geschäftsbericht ist übersichtlich und verständlich gegliedert (Aktiven z.B. nach Liquidität)
  • Die eizelnen Posten in der ER, Bilanz und im Anhang werden eindeutig und verständlich bezeichnet (Kasse, Post, Bank --> nicht "Liquide Mittel")
  • Unterschiedliche Posten (z.B. Sach - und Finanzanlagen) werden nicht zusammengefasst

Vollständigkeit

  • Alle wesentlichen Aktiven, Passiven, Aufwände und Erträge müssen in der Bilanz bzw. Erfolgsrechnung enthalten sein
  • Der Anhang enthält alle gesetzlichen vorgeschriebenen Inhalte
  • Die Vorjahreszahlen sind anzugeben

Wahrheit / Verlässlichkeit

  • Die Jahresrechnung enthält keine nicht existierenden Aktiven und Fremdkapitalposten
  • Aktiven und Fremdkapital sind sachgerecht objektiv bewertet
  • Die Zahlen der Buchhaltung stimmen mit den Belegen überein

Wesentlichkeit

Qualitative Wesentlichkeit

  • Wesentlich sind alle Tatbestände, welche sich auf die Bewertung oder die Darstellung des Abschlusses oder einzelner Positionen derart auswirken, dass die Adressaten in ihren Entscheiden gegenüber der Gesellschaft beeinflusst werden

Quantitative Wesentlichkeit

  • Da das qualitative Kriterium oft keine Entscheidung zulässt, wurden Bezugsgrössen und ihre relative Beeinflussung(Prozentwerte) definiert, die als wesentlich zu betrachten sind. So wird z.B. eine Nettoauflösung bestimmter stiller Reserven, die das erwirtschaftete Ergebnis um mehr als 10% verbessert, als wesentlich betrachtet und muss deshalb gemäss OR, im Anhang offen gelegt werden

Vorsicht

  • Aktvien und Ertrag sind im Zweifel eher zu tief, Verbindlichkeiten und Aufwand eher zu hoch anzusetzen
  • Stille Reserven dürfen gebildet werden. Dabei geht der Grundsatz der Vorsicht dem Grundsatz der Wahrheit/Verlässlichkeit vor.  Eine Aktivposition mit einem wesentlichen Restwert darf aber nicht auf Null abgeschrieben werden (Verstoss gegen die Vollständigkeit), sondern muss mindestens mit einem Franken in der Bilanz aufgeführt werden

Stetigkeit

Damit die Abschlussrechnung miteinander verglichen werden können, soll der Geschäftsbericht jedes Jahr nach denselben Grundsätzen aufgestellt werden.

  • Formelle Stetigkeit: Gleiche Gliederung der Jahresabschlüsse und gleiche Inhalte der Posten in aufeinander folgenden Jahren
  • Materielle Stetigkeit: Gleiche Abschluss- und Bewertungsgrundsätze in aufeinander folgenden Jahren (zb. bisher vom Anschaffungswet, neu vom Buchwert)

Verrechnungsverbot (Bruttoprinzip)

  • Aktiven und Passiven bzw. Aufwand und Ertrag dürfen nicht miteinander verrechnet werden

Beispiele: 

  • WE mit WA 
  • Immobilienertrag mit Immobilienaufwand
  • TA und TP verrechnen

Die Verrechnung von Aktivkonten mit den dazugehörigen Wertberichtigungen verstösst nicht gegen das Verrechnungsverbot

z.b. Debitor mit Debitorverlust