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Feuerwehr: Rechtsgrundlagen & Organisation

Rechtsgrundlagen und Organisation für die Freiwilligen Feuerwehren

Rechtsgrundlagen und Organisation für die Freiwilligen Feuerwehren

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Kartei Details

Karten 22
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 02.06.2013 / 13.01.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Wann ist das Handeln formell rechtmäßig?

Wenn die Feuerwehr zuständig ist (Zuständigkeit); die Verfahrensvorschriften und die Formvorschriften beachtet wurden.

Wann ist das Handeln materiell rechtmäßig?

Es ist materiell rechtmäßig, wenn eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage besteht, vom Ermessen fehlerfreier Gebrauch gemacht, der Grundsatz der Bestimmheit und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wurden.

Was ist ein Realakt?

Alle Maßnahmen, die nicht auf einen Rechtserfolg (z.B. Gebot oder Verbot) sondern einen tatsächlichen Erfolg (z.B. Feuer aus) gerichtet sind.

Insbesondere auch in Fällen der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme, wenn dem Betroffenen wegen der Eilbedürftigkeit nicht zuvor eine Duldungsanordnung bekannt gegeben wurden konnte.

Es handelt sich dann um einen Vollzug ohne Verwaltungsakt (Sofortvollzug).

Was sind die drei Pflicht-Aufgaben der Feuerwehr?

  1. Bekämpfung von Schadenfeuern
  2. Rettung von Menschen & Tieren
  3. Hilfeleistung bei öffentlichen Notlagen

Wann handelt die Feuerwehr rechtmäßig?

Wenn die formelle und materielle Rechtmäßigkeit vorliegt!

Die Zuständigkeit der Feuerwehr muss vorliegen.

Es muss eine Ermächtigungsgrundlage bestehen.

Es muss vom Ermessen fehlerfreier Gebrauch gemacht werden.

Was ist ein Verwaltungsakt?

Verbote, Gebote und Duldungsgebote!
Liegt immer dann vor wenn:
- die Feuerwehr einen Einzelfall hoheitlich regelt &
- die Regelung unmittelbar Auswirkung hat.
Der VA ist fehlerunabhängig Rechtswirksam!

Wann ist die Feuerwehr zuständig?

Im Rahmen der Gefahrenabwehr obliegt der Feuerwehr die Aufgabe des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen.

Wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, die mit den speziellen Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr abgewehrt werden kann.

Wann ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt?

- die beabsichtige Maßnahme muss zur Abwehr der erkannten Gefahr geeignet sein (Geeignetheit) 
- von mehreren geeigneten Maßnahmen ist die zu ergreifen, die den Einzelnen & die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtig
- nur Maßnahmen, die nicht zu einem Schaden führen, der zu der beabsichtigten Gefahrenabwehr erkennbar außer Verhältnis steht