FEP02 6.3.1 Zeitlohn und Gehalt
6 Entgeltformen und betriebliche Anreizsysteme
6 Entgeltformen und betriebliche Anreizsysteme
Kartei Details
Karten | 7 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Medizin/Pharmazie |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 18.03.2014 / 18.03.2014 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Historisch und umgangssprachlich sind Lohn und Gehalt eine Form des Arbeitsentgelts
das
Arbeitnehmer in regelmäßigen Intervallen als Ausgleich für die von ihnen geleistete Arbeit
erhalten.
Traditionell ist Gehalt eine Vergütungsform, die Angestellte
auf monatlicher Basis
erhalten. Der heutige Gebrauch des Begriffs bezieht sich auf jede Form der Bezahlung, die
ein Arbeitnehmer auf regelmäßiger Basis bekommt.
Der Zeitlohn ist die historisch älteste und abrechnungstechnisch einfachste Lohnform. Die
Höhe des Entgelts richtet sich allein
nach der Anzahl der geleisteten Stunden, also nach der
erbrachten Arbeitszeit.
Das Entgelt ergibt sich durch Multiplikation der geleisteten Arbeitsstunden
mit dem vereinbarten Stundenlohn (Lohnsatz). Der Zeitlohn verlangt deshalb
eine
möglichst korrekte und genaue Messung der Arbeitszeit und aller Unterbrechungen.
Der Zeitlohn ist – wie alle zu diskutierenden Entgeltformen – für die Bezahlung der Arbeiter
entwickelt worden. Sein Grundprinzip findet aber auch bei der Bezahlung
der Angestellten
Anwendung; das Gehalt der Angestellten ist genau genommen auch ein Zeitlohn. Dies gilt
auch für den Monatslohn der im Zeitlohn entlohnten Arbeiter.
Soweit der Zeitlohn auf der Basis von Stunden berechnet wird, ist es erforderlich
Zeiten,
in denen die Mitarbeiter aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht gearbeitet
haben, in die Berechnung des Entgelts einzubeziehen. Dies gilt insbesondere für Krankheit,
Urlaub und Feiertage; für die Bezahlung dieser Stunden gibt es jeweils entsprechende
gesetzliche Grundlagen.
Der Zeitlohn wird pro Stunde jeweils in gleicher Höhe gezahlt
unabhängig von der Höhe
der erbrachten Leistung.