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Aufbewahrungsfristen im dt. Gesundheitswesen

(deutsche) Ausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen

(deutsche) Ausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen

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Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 09.06.2013 / 02.02.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Nenne: Dokumente mit 1 Jahr Aufbewahrungsfrist!

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Durchschrift)
  • Überweisungsscheine der Primär- und Ersatzkassen

Nenne: Dokumente mit 2 Jahren Aufbewahrungsfrist!

Berechtigungsscheine für:

  • Gesundheitsuntersuchungen
  • Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern

Nenne: Dokumente mit 3 Jahren Aufbewahrungsfrist!

  • BTM-Rezepte und -karteien (Durchschriften)

Nenne: Dokumente mit 4 Jahren Aufbewahrungsfrist!

  • Sicherungskopie der Abrechnungsdatei (bei EDV-Abrechnung)

Nenne: Dokumente mit 5 Jahren Aufbewahrungsfrist!

  • Kontrollkarten der internen Qualitätssicherung
  • Zertifikate für erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen
  • Berichtsvordrucke Gesundheitsuntersuchung, Krebsfrüherkennungsuntersuchung (Durchschrift)
  • Aufzeichnung über Behandlung Geschlechtskranker

Nenne: Dokumente mit 6 Jahren Aufebewahrungsfrist!

  • Abrechnungsunterlagen (von der KV übermittelte EDV-Abrechnung)

Nenne: Dokumente mit 10 Jahren Aufbewahrungsfrist!

  • ärztliche Aufzeichnungen und Befunde
  • Karteikarten und andere ärztliche Aufzeichnungen, einschließlich
    • gesonderte Untersuchungsbefunde
    • Epikrisen (Arztbriefe)
    • Befundmitteilungen
  • Röntgenaufnahmen und sonstige Aufzeichnungen über Röntgenuntersuchungen
  • Langzeit-EKG-Auswertung (nicht Tapes)
  • sonografische Untersuchungen
  • Strahlendiagnostik
  • Befunde

Nenne: Dokumente mit 15 Jahren Aufbewahrungsfrist!

  • Anwendung von Blutprodukten
  • gentechnisch hergestellte Plasmaproteine
  • Aufzeichnungen über Durchgangsarztverfahren