Arbeitsrecht - für den Industriemeister Fachrichtung Chemie
Fragen zum Thema Arbeitsrecht für die Basisqualifikation des Industriemeisters Fachrichtung Chemie. Grundlage und Hilfsmittel sind die Arbeitsgesetze. ArbG Arbeitsgesetze 82. Auflage 5006 2013 Beck-Texte im dtv
Fragen zum Thema Arbeitsrecht für die Basisqualifikation des Industriemeisters Fachrichtung Chemie. Grundlage und Hilfsmittel sind die Arbeitsgesetze. ArbG Arbeitsgesetze 82. Auflage 5006 2013 Beck-Texte im dtv
Kartei Details
Karten | 93 |
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Lernende | 27 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 08.02.2014 / 06.12.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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EntgeltfortzahlungsG - Nr. 18
Welche Krankheiten werden unterschieden und wie lange besteht Zahlungspflicht des Arbeitgebers?
- die Gleiche: Arbeitgeber zahlt jedes Mal 6 Wochen (z.B. bei Grippe im Frühjahr, Grippe im Sommer)
- die Selbe: Arbeitgeber zahlt nur einmalig 6 Wochen; außer: Arbeitnehmer ist zwischenzeitlich 6 Monate gesund (z.B. chronische Erkrankung, selbe Ursache -> z.B. Bandscheibenvorfall)
- andere Krankheit: Arbeitgeber zahlt jedes mal 6 Wochen (z.B. Grippe und Beinbruch)
EntgeltfortzahlungsG - Nr. 18
Wann besteht keine Lohnfortzahlung?
- In den ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses
- bei selbst verschuldeter Krankheit (z.B. Alkohol im Straßenverkehr, Nichtbeachten beruflicher/betrieblicher Sicherheitsvorschriften)
EntgeltfortzahlungsG - Nr. 18
Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer bei Krankheit?
- Anzeigepflicht: vor Arbeitsbeginn Arbeitgeber telefonisch benachrichtigen
- Nachweispflicht: Vorlage einer AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung); diese sollte schnellstmöglich dem Arbeitgeber zugehen
- Merke: Arbeitgeber entscheidet, ob überhaupt und ab welcher Dauer der Krankheit eine AU vorgelegt werden muss
EntgeltfortzahlungsG - Nr. 18
Wie lang und in welcher Höhe besteht Lohnfortzahlung bei Krankheit?
- Dauer: 6 Wochen (=42 Tage)
- Höhe: 100% (ohne Überstunden)
BUrlG - Nr. 19
Nenne den Unterschied zwischen Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung.
- Urlaubsgeld: meist freiwillig, zusätzliche Leistung
- Urlaubsentgelt: gesetzlich verpflichtet, Lohnfortzahlung bei Urlaub
- Urlaubsabgeltung: ausbezahlter Urlaub
BUrlG - Nr. 19
Welche Fragen sollte man sich bei Urlaub stellen?
- Über 6 Monate beschäftigt -> voller Urlaubsanspruch
- genau 6 Monate beschäftigt -> Anspruch auf 6/12
- unter 6 Monate beschäftigt -> Anteilig (wie viel volle Monate wurden gearbeitet?)
BUrlG - Nr. 19
Was passiert mit dem Urlaub bei einem Arbeitgeber-Wechsel?
- Nicht genommener Urlaub wird ausbezahlt und besteht weiterhin bei neuem Arbeitgeber
- Wurde der komplette Urlaub bereits bei altem Arbeitgeber genommen, besteht bei neuem Arbeitgeber kein Urlaubsanspruch mehr -> Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub
BUrlG - Nr. 19
Beschreibe die Wartezeit bei Urlaub.
- "Urlaubssperre" in den ersten 6 Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses
- Nach Wartezeit voller Urlaubsanspruch
- Nach den ersten 6 Monaten ab Bestehen eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bei Beginn eines neuen Jahres erhält man vollen Urlaubsanspruch