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Arbeitsrecht - für den Industriemeister Fachrichtung Chemie

Fragen zum Thema Arbeitsrecht für die Basisqualifikation des Industriemeisters Fachrichtung Chemie. Grundlage und Hilfsmittel sind die Arbeitsgesetze. ArbG Arbeitsgesetze 82. Auflage 5006 2013 Beck-Texte im dtv

Fragen zum Thema Arbeitsrecht für die Basisqualifikation des Industriemeisters Fachrichtung Chemie. Grundlage und Hilfsmittel sind die Arbeitsgesetze. ArbG Arbeitsgesetze 82. Auflage 5006 2013 Beck-Texte im dtv

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Kartei Details

Karten 93
Lernende 27
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 08.02.2014 / 06.12.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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EntgeltfortzahlungsG - Nr. 18

 

Welche Krankheiten werden unterschieden und wie lange besteht Zahlungspflicht des Arbeitgebers?

  • die Gleiche: Arbeitgeber zahlt jedes Mal 6 Wochen (z.B. bei Grippe im Frühjahr, Grippe im Sommer)
  • die Selbe: Arbeitgeber zahlt nur einmalig 6 Wochen; außer: Arbeitnehmer ist zwischenzeitlich 6 Monate gesund (z.B. chronische Erkrankung, selbe Ursache -> z.B. Bandscheibenvorfall)
  • andere Krankheit: Arbeitgeber zahlt jedes mal 6 Wochen (z.B. Grippe und Beinbruch)

EntgeltfortzahlungsG - Nr. 18

Wann besteht keine Lohnfortzahlung?

  • In den ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • bei selbst verschuldeter Krankheit (z.B. Alkohol im Straßenverkehr, Nichtbeachten beruflicher/betrieblicher Sicherheitsvorschriften)

EntgeltfortzahlungsG - Nr. 18

Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer bei Krankheit?

  • Anzeigepflicht: vor Arbeitsbeginn Arbeitgeber telefonisch benachrichtigen
  • Nachweispflicht: Vorlage einer AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung); diese sollte schnellstmöglich dem Arbeitgeber zugehen
  • Merke: Arbeitgeber entscheidet, ob überhaupt und ab welcher Dauer der Krankheit eine AU vorgelegt werden muss

EntgeltfortzahlungsG - Nr. 18

Wie lang und in welcher Höhe besteht Lohnfortzahlung bei Krankheit?

  • Dauer: 6 Wochen (=42 Tage)
  • Höhe: 100% (ohne Überstunden)

BUrlG - Nr. 19

Nenne den Unterschied zwischen Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung.

  • Urlaubsgeld: meist freiwillig, zusätzliche Leistung
  • Urlaubsentgelt: gesetzlich verpflichtet, Lohnfortzahlung bei Urlaub
  • Urlaubsabgeltung: ausbezahlter Urlaub

BUrlG - Nr. 19

Welche Fragen sollte man sich bei Urlaub stellen?

  1. Über 6 Monate beschäftigt -> voller Urlaubsanspruch
  2. genau 6 Monate beschäftigt -> Anspruch auf 6/12
  3. unter 6 Monate beschäftigt -> Anteilig (wie viel volle Monate wurden gearbeitet?)

BUrlG - Nr. 19

Was passiert mit dem Urlaub bei einem Arbeitgeber-Wechsel?

  • Nicht genommener Urlaub wird ausbezahlt und besteht weiterhin bei neuem Arbeitgeber
  • Wurde der komplette Urlaub bereits bei altem Arbeitgeber genommen, besteht bei neuem Arbeitgeber kein Urlaubsanspruch mehr -> Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub

BUrlG - Nr. 19

Beschreibe die Wartezeit bei Urlaub.

  • "Urlaubssperre" in den ersten 6 Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Nach Wartezeit voller Urlaubsanspruch
  • Nach den ersten 6 Monaten ab Bestehen eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bei Beginn eines neuen Jahres erhält man vollen Urlaubsanspruch