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Arbeitslosenversicherung (ALV)

Block 2

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Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie Italienisch
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 20.10.2014 / 28.08.2022
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/arbeitslosenversicherung_alv3
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Wer ist obligatorisch in der ALV versichert?

Alle in der Schweiz unselbständig erwerbstätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wer kann sich in der ALV freiwillig versichern lassen?

Eine freiwillige Versicherung ist in der ALV nicht möglich!

Für den Bezug von Leistungen aus der ALV müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Nennen

Sie diese Bedingungen.

  • ganz oder teilweise arbeitslos
  • Verdienstausfall während mind. 2 Arbeitstagen pro Monat
  • in der Schweiz wohnen
  • Obligatorische Schulzeit abgeschlossen (und noch nicht Rentner)
  • Beitragspflicht erfüllt / oder von der Beitragspflicht befreit
  • Vermittlungsfähig (nicht erwerbsunfähig)
  • Kontrollvorschriften erfüllt (regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV)

(Alle Kriterien müssen KUMULATIV erfüllt sein!)

Unter welchen Voraussetzungen gilt eine Person als vermittlungsfähig?

Die Vermittlungsfähigkeit ist gegeben, wenn der oder die versicherte Person bereit, in

der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.

Was zählt zu den 'Arbeitsmarktlichen Massnahmen' der ALV? Nennen Sie zwei dieser

Massnahmen.

  • Kosten für Kurse, Ausbildungspraktika, etc.
  • Bildungsmassnahmen (Umschulung, Weiterbildung, etc.)
  • Beschäftigungsmassnahmen, d.h. vorübergehende Beschäftigung im Rahmen von Programmen (z.B. Försterarbeiten, etc.)
  • Ausbildungszuschüsse
  • Förderung des Aufbaus einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Wie hoch ist der max. versicherte Verdienst in der ALV?

Maximal versicherte Verdienst beträgt CHF 126‘000.- / Jahr (CHF 10‘500.- pro Monat)

Wie hoch ist das Arbeitslosentaggeld?

80% des versicherten Verdienstes, wenn der Versicherte

  • unterhaltspflichtige Kinder unter 25 Jahre hat
  • wenn der versicherte Verdienst nicht mehr als CHF 3‘797.– pro Monat beträgt, oder
  • wenn der Versicherte eine IV-Rente bezieht, die einem IV-Grad von mind. 40% entspricht

70% des versicherten Verdienstes in allen anderen Fällen

Was verstehen Sie unter sogenannten Einstelltagen?

Das sind Tage, an welchen die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt wird.

Etwa dann, wenn man die Meldepflichten verletzt, oder wenn man – eben – durch eigenes

Verschulden arbeitslos wird. Die Dauer der Einstellung kann einen Tag bis höchstens

60 Tage dauern.

Weiterer Gründe für Einstelltage können sein:

  • Keine Stellensuche in der Kündigungsfrist
  • Ablehnung von zumutbarer Arbeit
  • Nichtteilnahme an Beratungsgesprächen (RAV)
  • Fristlose Kündigungen usw.