Partenaire Premium

3 - Sozialversicherungen

Ausbildung Finanzfachmann KV Luzern

Ausbildung Finanzfachmann KV Luzern


Fichier Détails

Cartes-fiches 210
Utilisateurs 138
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 31.12.2012 / 07.04.2024
Attribution de licence Pas de droit d'auteur (CC0)
Lien de web
https://card2brain.ch/box/3_sozialversicherungen
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/3_sozialversicherungen/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Wer ist nicht AHV-beitragspflichtig?

- Erwerbstätige die jünger als 18 Jahre alt sind

- Personen mit einem geringfügigen Lohn
  (Lohn bis CHF 2'300.- im Jahr)

Betragspflichtig ist man generell ab:

Erwerbstätige ?
Studenten?

Erwerbstätige ab 18 Jahre
(Jahr in dem man erreicht ist entscheident) 

Studenten ab 21 Jahre

Wann endet die AHV-Pflicht?

(Alter)

Ende des Monats in dem Mann 65 Jahre und die Frau 64 geworden ist

Wenn Rentner weiterarbeiten bis zu welcher Summe sind sie nicht abrechnungspflichtig?

- CHF 16'800 pro Jahr und Arbeitsverhältnis oder
  CHF 1'400 pro Monat

Was passiert wenn jemand schon vor Endigung des 20 Altersjahres AHV Beitrag geleistet hat?

Dann zählen diese Jahre als Jugendjahre und werden später verwendet um Beitragslücken zu füllen.

Nennen Sie die Beitragssätze eine Selbständigen:
AHV
IV
EO
ALV

AHV 7.8 % 
IV 1.4 %
EO 0.5 %
ALV - %
(kann nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert werden)

Welche Spesen gelten als massgebendes Einkommen, nennen Sie deren 4:

- Orts- und Teuerungszulagen
- Taggelder der ALV, IV + Militärversicherung
- EO-Erwerbsersatz - Provisionen und Kommission
- Gratifikationen
- Regelmässige Naturalbezüge
- Ferienentschädigungen
- Verpflegung und Arbeitswegfahrkosten

Nennen Sie 4 Auslagen/ Spesen die nicht zum massgebenden Einkommen zählen:

- Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankeit
- Familienzulagen
- Geburtenzulage
- Prüfungsprämien bis CHF 500.-
- Naturalgeschenke bis CHF 500.-
- Verlobungs + Hochzeitsgeschenke
- Leistungen von Fürsorgeeinrichtungen
- Arbeitgeberzuwendungen im Todesfall