Vermögensversicherung
Haftpflicht
Haftpflicht
Kartei Details
Karten | 223 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 13.02.2024 / 25.03.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20240213_vermoegensversicherung
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Allgemeine Haftvoraussetzungen
- Schaden
- Widerrechtlichkeit
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Haftungsgrund
Ersatzfähiger Schaden (Differenztheorie)
Als Schaden gilt jede ungewollte Vermögenseinbusse, welche in einer Verminderung der Aktiven, einer Vermehrung der Passiven oder im entgangenen Gewinn bestehen kann.
- Vermögen des Geschädigten, wie es ohne das schädigende Ereignis wäre
- Tatsächlicher Vermögensstand infolge der schädigenden Ereignisses
-> Vermögensdifferenz
Mittelbarer Schaden und unmittelbarer Schaden
Im Gegensatz zum mittelbaren, welcher als direkte Folge des schädigenden Ereignisses zu betrachten ist, erscheint der mittelbare Schaden innerhalb der Kausalkette als Wirkung einer weiter entfernten Ursache (gleiche Person)
Direkter Schaden und indirekter Schaden
Hier geht es um die Frage, ob der Verursacher des ersten Schadens einer Person auch für den Reflexschaden einer anderen Person einzustehen hat
Widerrechtlichkeit
Verstoss gegen eine allgemeine gesetzliche Pflicht
Widerrechtlichkeit:
Erfolgsunrecht?
Verletzung eines absoluten Rechtsguts zB PS/SS
Widerrechtlichkeit:
- Verhaltensunrecht?
Reiner Vermögensschaden durch Verletzung einer speziellen Schutznorm, die dem Schutz vor solchen Schädigungen dient
Widerrechtlichkeit:
Welche Rechtfertigungsgründe gibt es?
- Amtspflicht
- Einwilligung
- Notwehr
- Notstand
- Selbsthilfe