OR BT und Gesellschaftsrecht
Ab Kaufvertrag
Ab Kaufvertrag
Kartei Details
Karten | 26 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 15.05.2023 / 17.05.2023 |
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Anweisung Art. 466 OR
Duch die Anweisung wird der Angewiesene ermächtigt, Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen auf Rechnung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger zu leisten und dieser, die Leistung im eigenen Namen zu erheben.
Doppelte Ermächtigung, kein Vertrag, beruht auf einseitigen Willenserklärungen -entsteht für sich alleine keine Vertragspflicht
Anweisung-einzelne Rechtsverhältnisse
1. Anweisender und Angewiesene
2. anweisender und Anweisungsempfänger
3. Anweisungsempfänger und Angewiesene
1. Deckungsverhältnis
2. Valutaverhältnis (Anweisung ist Erfüllungsversuch und daher Leistung erfüllungshalber und nicht Leistung an Erfüllung statt)
3. Leistungsverhältnis (kein Vertragsverhältnis, Anweisung führt dazu, dass Leistung auf einem Rechtsgrundberuht und damit nicht bereicherungsrechtlich zurückgefordert werden kann. Bei Annahme ensteht unabhängige und zum valuta und Deckungsverhältnis abstrakte Schuld
Alleinvertriebsvertrag
Wird zw.Lieferanten und Händler (Alleinvertreter) abgeschlossen. Lieferant verpflichtet sich dem Händler ein ausschliesslich Bezugsrecht für bestimmte Waren einzuräumen. Der Händler verpflichtet sich die entsprechende Ware gegen Entgelt beim Lieferanten zu beziehen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung (Vertriebsrisiko) zu vertreiebn und den Vertrieb im Vertragsgebiet zu fördern (Absatzförderungspflicht)
Doppelsynallagma
Bürgschaft -Eigenscha
Einseitiger Vertrag, Bürge verpflichtet sich gegenüber Gläubiger des Hauptschuldners für die Erfüllung der Schuld einzustehen.
Abgrenzung: Ganrantievertrag, bürgschaftsähnlicher Vertrag und kumulative Schuldübernahme
Akzessorisch zur Hauptschuld
Sicherungsgeschäft, 2.Forderung Personalsicherheit
Kann nicht separat sondern nur als Nebenrecht der Hauptforderung abgetreten werden
Arten der Bürgschaft
Einfache Bürgschaft:Subsidiäre Haftung
Schadlos-und Ausfallbürgschaft: def. verlustschein/Wohnsitz ins Ausland
Solidarbürgschaft: Rückstand + erfolglose Mahnung+ Zahlungsunfähigkeit offenkundig
Mitbürgschaft: gemeinsam für teilbare Hauptschuld, für eigenen Teil haftet Bürge als einfacher Bürge für den anderen Teil als Nachbürge
Nachbürgschaft: subsidiär zum vorbürge
Voraussetzung Belangbarkeit des Bürgen:
1. gültiger Bürgschaftsvertrag (form und Handlungsfähigkeit)
2. gültige Hauptschuld
3. Fälligkeit Hauptschuld
4. art der Bürgschaft für Zeitpunkt Belangbarkeit
5. keine Einrede
6. Haftungsgrenze (verringert sich jedes Jahr)
Abgrenzung Zusicherungen und selbständige Garantie
Zusicherung: Verkäufer verspricht eine gegenwärtig bestehende Eigenschaften der Kaufsache
Selbständige Garantie: Verkäufer verspricht einen zukünftigwn Erfolg der pber siw vertrsgsgwmässe Beschaffenheit der Kaufsache hinausgeht. Der mängelfreie Zustand der Kaufsache wird nicht bloss momentan sondern auf Zeit garantiert
Rechtsanwendung bei Innominatkontrakte und Definition
Innomintastskontrakte vereinigen Tatbestandselemente verschiedener gesetzlicher Vertragstypen ohne dass diese Mischung ihrerseits gesetzlich nicht speziell geregelt ist.
1. vertragsqualifikation
2. zwingendes Gesetzesrecht: AT JA bei BT ist nach der konkreten Schutzbedürftigkeit und weiteren Wertungsgedanken des Gesetzgebers
3.vertragslücken: kommt zur Vertragsergänzung, dispositives Vertragsrecht ist unmittelbar anwendbar soweit es sich um AT handelt, BT analoge Anwendung
4. wenn nicht 3. dann nach hypothetischen Parteiwille, zunächst subjektiv dann objektiv