BankG / Finma / SIX
BankG / Finma / SIX
BankG / Finma / SIX
Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 15.07.2022 / 11.05.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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BankG / BankV
Was ist im BankG und BankV geregelt?
BankG
- Bewilligung zum Geschäftsbetrieb -> primär
- Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften
- Rechnungslegung
BankV
- Publikumseinlagen
- Gewerbsmässigkeiten
- Organisation der Banken
- Kapitalanforderungen
FinmaG
Was ist geregelt?
- Bundesgesetz über die eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- Unabhängigkeit und Aufsicht
- Aufsichtsinstrumente
- Zusammenarbeit Inland/Ausland
FinfraG / FinfraV
Was ist geregelt?
Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatenhandel
- Offenlegung von Beteiligungen (Grenzwert 3%,4%,10%,15%,20%,25%,33%,50%, 66% -> Meldung an Gesellschaft und Börse
- Meldepflicht für organisierete Gruppen
- Öffentliche Kaufangebote
- Grenzwert 33.3% überschritten -> Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots (Best-Price-Rule; Börsenkurs / höchster Preis, der Anbieter in dne zwölf letzte Monaten für diese Beteiligungspapiere bezahlt hat
- Kraftloserklärung restliche Beteiligungspapiere (falls mehr als 08% nach Ablauf Angebotsprist)
- Insiderhandel und Marktmanipulaition
FIDLEG
Was ist darin geregelt?
Bundesgesetz über die Finanzdiensleistungen
enhält Verhaltensregeln, die Finanzdiensleister ggü. ihren Kunden einhalten müssen
- Kundensegmentierung
- erforderliche Kenntnisse
- Verhaltensregeln
- Organisation
- Beraterregister
- Kundenberater müssen sich in Beraterregister eintragen lassen
- Prospektpficht
- wer ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Effekten unterbreitet oder wer Zulassung von Effekten zum handel ersucht, hat vorgängig eienen Prospekt zu veröffentlichken
- Ombudsstellen
- bestehende Finanzdienstleister müssen innert sechs Monaten ab Anerkennung einer Ombudsstelle durch das EFD ebei einer Ombudsstelle ein Gesuch um Anschluss stellen
- Neue Finanzdiensleister müssen sich spätestens mit Aufnahme ihrer Tätigkeit einer Ombudsstelle anschliessen
FINIG
Was ist darin geregelt?
Finanzinstitutsgesetz
vereinheitlicht im Wesentlichen die Bewilligungsregeln für bestimmte Finanzinstitute
- Vermögensverwalter und Trustees
- Verwalter von Kollektivvermögen
- Fondsleitungen
- Wertpapierhäuser
- Zweigniederlassung
Richtlinie betr. Verwendung von alternativen Performancekennzahlen
- Was ist der Zweck?
- Was ist eine alternative Performancekennzahl?
Richtlinie bezweckt die Förderung von Klarheit und Transparenz hinsichtlich der Verwendung von alternativen Performancekennzahlen
Definition alternative Perofrmancekennzahl: Finanzkennzahl in Bezgu auf die vergangene oder zukünftige finanzielle Leistung, Finanzanlage oder Kapitalflüsse, die nicht im anwendbaren ankeranntne Rechnungslegungsstandard definiert oder ausgeführt wird
Kotierungsreglement
Was ist darin geregelt?
- Kotierung (Voraussetzungen)
- Pflichten im Hinbick auf die Kotierung (Prospekt nach FIDLEG)
- Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Kotierung
- Informationspflicht bei kursrelevanten Tatsachen (Ad hoc-Publizität)
- Offenelegung von Management Transaktionen
Ad-Hoc Publizität
Was versteht man unter einer kursrelevanten Tatsache?
Art. 53 KR
Tatsachen, deren Bekanntwerden geeignet ist, den Kurs erheblich zu beeinflussen. Erheblich ist eine Kursänderung, wenn sie das übliche Mass der Schwankungen deutlih übersteigt