Bau- und Planungsrecht: Vorlesungsunterlage V
TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage V
TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage V
Kartei Details
Karten | 28 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 15.01.2020 / 18.05.2020 |
Lizenzierung | Namensnennung - Nicht-kommerziell (CC BY-NC) (asd adsd) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20200115_bau_und_planungsrecht_vorlesungsunterlage_v
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20200115_bau_und_planungsrecht_vorlesungsunterlage_v/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Welche Vorgaben des Bundes- und Landesverfassungsrechts gilt es zu berücksichtigen bei der Umwidmung von Land?
- die Kompetenzen zwischen Bund und Länder müssen eingehalten werden
- Grundrechte wie das Gleichheitsprinzip müssen eingehalten werden
- Staatsziel Umweltschutz muss berücksichtigt werden
Was wäre ein Beispiel für die Verletzung des Gleichheitsprinzips bei der Umwidmung eines Grundstücks?
Wenn das Grundstück eines Eigentümers aus nicht nachvollziehbaren oder unsachlichen Gründen anders behandelt wird wie ein gleichwertiges Grundstück.
Z.B. erhält Eigentümer A für sein Grundstück eine Bauland-Widmung, Eigentümer B für sein gleichwertiges Grundstück nur eine Grünland-Widmung.
Kann eine Behörde eine Fläche umwidmen wie sie will?
Nein, sie muss gesetzliche Bindungen berücksichtigen:
Vorgaben des Bundes- und Landesverfassungsrechts
Leitbilder, Ziele, Richtlinien und Grundsätze des nominellen Raumordnungsrechts
Gesetzliche Widmungsverbote
Planungsrechtliche Vorgaben bzw. Einschränkungen durch (umgesetzte) EU- Richtlinien
Festlegungen der überörtlichen Raumordnung
Kenntlich- und Ersichtlichmachungen
Festlegungen in örtlichen Raumordnungsprogrammen
Welche Möglichkeiten gibt es, um den Ermessensspielraum der Planungsbehörde bei der Flächenwidmung zu beschränken?
- Ziele in die Raumordnungsgesetze zu schreiben
- Bauland zu kontingentieren
- Verbote für Baulandwidmungen zu definieren
Was ist mit Zersiedelung gemeint?
- eine Siedlungstätigkeit in isolierter Lage
- wenn Wohnbauland nicht an bebautes Gebiet angeschlossen wird, sondern mitten in Grünfläche
Was ist mit der Kontingentierung von Bauland gemeint?
- Quantitative Vorgaben zu machen
- zB versiegelte Fläche um 90% zu reduzieren
- Flächenverbrauch wird damit wirkungsvoll eingeschränkt
Welche Kriterien gibt es in den ROG für die Widmung von Bauland?
Bedarf an Baufläche muss von den Gemeinden geprüft werden und es muss geschätzt werden wieviel in den nächsten 5-10 Jahren Baulandbedarf benötigt wird
Eignung der Grundfläche muss geprüft werden, ob sie zB für landwirtschaft oder für Industrie besonders geeignet ist
Raumordnerische Aspekte (zB Verdichtung, Verkehrsanschluss)
Wenn alle Kriterien erfüllt sind, die eine Widmung zu Bauland ermöglichen - muss dann die Gemeinde eine Fläche als Bauland umwidmen?
Nein, sie kann, muss aber nicht. Sie kann diese Fläche auch als Grünfläche widmen.