Premium Partner

Rechnungslegung

...

...


Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 29.10.2019 / 31.12.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20191029_rechnungslegung
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20191029_rechnungslegung/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Ein Vermögenswert, der sich rechtlich oder faktisch im Eigentum eines Unternehmens befindet, darf von diesem in jedem Fall bilanziert werden.

Richig oder falsch? Begründen Sie

Zusätzlich zum Eigentum muss für die Bilanzierungsfähigkeit aus dem Vermögenswert ein Mittelzufluss wahrscheinlich sein und muss sein Wert verlässlich geschätzt werden können.

Selber hergestellte Produkte, von denen die Herstellungskosten bekannt sind und für die ein Absatzmarkt besteht, dürfen bilanziert werden.

Richtig oder falsch?

RichtigAlle drei Voraussetzungen der Bilanzierungsfähigkeit sind erfüllt.

Eine selber programmierte Software darf bilanziert werden, wenn ihre Erstellungskosten (Personalkosten und Gemeinkosten) zuverlässig festgehalten wurden und sie wie geplant im Betrieb eingesetzt werden kann.

Richtig oder Falsch?

Richtig. Die Bilanzierungsfähigkeit ist gegeben, weil die drei Voraussetzungen dazu erfüllt sind.

Bilanzierungsfähige Vermögenswerte müssen in jedem Fall als Aktiven bilanziert werden.

Richtig oder Falsch

Falsch. Es besteht zwar eine Bilanzierungspflicht, die im Falle von unwesentlichen Vermögenswerten jedoch nicht gilt.

Bilanzierungsfähige Verbindlichkeiten müssen als Fremdkapital bilanziert werden, sofern sie nicht deutlich unwesentlich sind.

Richtig oder Falsch?

Richtig. Die Bilanzierungspflicht von Verbindlichkeiten darf nur bei sehr unwesentlichen Beträgen umgangen werden.

Der 32. Titel des OR enthält für jede Gruppe von Aktivposten (z. B. flüssige Mittel, Forderungen, Vorräte, Sachanlagen, immaterielle Anlagen) spezifische Bewertungsvorschriften.

Richtig oder Falsch?

Falsch. Das OR enthält grundsätzliche Bewertungsvorschriften, die für alle Aktiven gültig sind, und führt spezifische Vorschriften für Gruppen von Aktivposten nur da auf, wo das nötig ist.

Das OR enthält für die Aktiven Vorschriften zur Ersterfassung und Vorschriften zur Folgebewertung.

Richtig oder Falsch

Richtig

Stille Reserven sind gemäss OR sowohl auf der Aktivseite als auch im Fremdkapital möglich.

Richtig. Bei den Aktiven auf der Grundlage von OR 960a IV und im Fremdkapital bei den Rückstellungen auf der Grundlage von OR 960e III Ziff. 4 und OR 960e IV.