Privat-/ Sachenrecht
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Kartei Details
Karten | 15 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Scherzfragen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 26.10.2019 / 12.11.2019 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Vorgehen beim Einordnen von Privatrecht?
- Welches Thema wird geregelt und welche Interessen bestehen?
- Welche Akteure beteiligen sich?
- Sollte der Staat dazugehören, kann er eine Zwangsvollziehung bewirken?
Eigenschaften Privatrecht?
Ist dispositiv, d. h. Im Rahme des Gesetzes abänderbar/ Änderung ist ungültig, wenn unabänderliche Vorschriften bestehen oder sie gegen die guten Sitten, die öff. Ordnung, den Persönlichkeitsschutz verstossen.
Unterschied privates/ öffentliches Handeln?
Privat:
- Handeln darf egoistisch sein, d. h. nur eigene Interessen befriedigen.
- Im Rahmen des Gesetzes dürfen neue "Vorschriften" erlassen werden.
Öffentlich:
- Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen.
- Dard nur Handeln, wenn eine rechtliche Grundlage dazu ermächtigt.
Wo ist die Privatautonomie z. B. eingeschränkt?
- (Halb-) Zwingende Vorschriften bei den Arbeitsverträgen
- Fromenzwang im Gesellschaftsrecht
- Bei allg. Formvorschriften (z. B. Grundstückkauf- oder Lehrvertrag)
Was beschreibt das Handlen nach "Treu und Glauben"?
- Verbot des widersprüchlichen Handelns
- Verbot der aktiven Täuschung
- Erkennbare Missvertändnisse während einer Vertragsverhandlung
müssen geklärt werden
Wobei handelt es sich um Rechtsmissbrauch?
- Wenn Recht zwar korrekt angewendet wird, jedoch anderen nur schadet.
- Wenn Recht angewendet wird, weil man es einfach darf.
> Es gilt die schonende Rechtsausübung.
Welche Prinzipien gelten unter anderem im Privatrecht?
- Handeln nach Treu und Glauben
- Verbot des Rechtsmissbrauch
- Guter Glaube > Es wird von der Ehrlichkeit ausgegangen
- Gelegentliches, richterliches Handeln nach Ermessen
> Berücksichtigung der Umstände - Beweislast > Wer Recht ableitet, hat zu beweisen
Was definiert die Vertragsfreiheit?
Es ist jeder Person selbst überlassen, mit wem sie Verträge abschliesst.
Ausnahmen aufgrund Diskriminierungsverbot oder bei service public.