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Allgemeines Verwaltungsrecht

anwltprf

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Kartei Details

Karten 42
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 23.09.2019 / 27.02.2024
Lizenzierung Keine Angabe
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Was sind die Vsstz der Staatshaftung? Was ist besonders?

(VG 3, §5 VG ZG):
1. Schaden, 2. Handlung in Ausübung amtl. Tätigkeit, 3. Adäq Kausalzusammnhng, 4. Widerrechtlichkeit (es braucht eine Vermögensschutznorm wobei bspw. 35 RPG nicht bejaht wird, Rechtsverzögerungsverbot gem. 29 I BV aber schon, Verletzung Eigentumsrechte (zB Schaden Haus) wird ebenfalls bejaht), Rechtferigungsgründe, wenn Amtshandlung dem gesetzl. Zweck entspricht & Schaden zwangsläufig mit Umsetzung verbunden ist, 5. Keine Verjährung (1 Jahr relativ, 10 Jahre absolut)

Es braucht immer ein Vorverfahren:

Bund: Schriftliches Begehren an Eidg. Finanzdepartement, KT ZG: Begehren an Gemeinderat (bei Ansprüchen gegen Gemeinde) oder ansonsten an Sicherheitsdirektion.

 

Wie läuft Verfahren formelle Enteignung ab?

  1. Entscheid über Ausübung Enteignungsrecht
  2. Planauflage- und Einspracheverfahren
  3. Einigungsverfahren--> falls Einigung, wird diese Teil des Expropriationsvertrages
  4. Entscheid über Einsprache & Entschädigung
  5. Vollzug, Rechte gehen mit Bezahlung auf Enteigner über

Welche zwei Tatbestände sind bei materieller Enteignung zu unterscheiden?

  1. Entzug einer wesentlichen Eigentumsbefugnis (wenn bisheriger oder voraussebarer künftiger Gebrauch untersagt oder besonders schwer eingeschränkt wird oder wesentliche aus Eigentum fliessende Befugnis entzogen wird.
  2. Sonderopfer: einzelne Eigentümer werden Eigentumsbefugnisse entzogen bzw. diese so betroffen, dass ihr Opfer ggübr Allgemeinheit unzumutbar erschiene und nicht mit Rechtsgleichheit vereinbar, wenn eine Entschädigung

Wann liegt entschädigungspflichtige Enteignung vor, wenn nachbarrechtliche Abwehransprüche Gegenstand sind?

Zwangsweise Eintragung Dienstbarkeit zur Duldung bzw Verzicht auf 679 iVm 684:

Nur wenn es sich um übermässige Einwirkungen aus einem öffentlichen Werk handelt, d.h. nur wenn:

  1. Unvorhersehbarkeit (massgebl. ist Vertragsschluss, Miete/Kauf etc.)
  2. Spezialität (Person muss speziell betroffen sein)
  3. Schwere (es muss ein schwerer Schaden entstehen.

Basics Enteignung?

Sofern staatliche Eingriffe Vsstz 36 BV erfüllen und somit zulässig sind, gewährleistet BV 26 II für Eingriffe, die Enteignung darstellen bzw. gleichkommen, eine volle Entschädigung.

Weniger schwerwiegende Eingriffe lösen keine Entschädigungsansprüche aus.

In sachlicher Hinsicht schützt Eigentumsgarantie vermögenswerte Rechte des Zivilrechts, also insbs. Eigentum, beschr. dingl. Rechte & Besitzesrechte, obligatorische Rechte & Immaterialgüterrechte. Dazu kommen aber auch wohlerworbene Rechte des öff Rechts!

Basics öffentliche Sachen

Öffentliche Sache = Sache, die öff. Zweck dient. Eigentumsverhältnisse irrelevant (d.h. auch in Privateigentum).

Finanzvermögen = dient Staat lediglich mittelbar durch Ertrag/Wert. Im Aussenverhältnis untersteht es Privatrecht!

Verwaltungsvermögen = dient öff. Zwecke unmittelbar durch Nutzwert. Verwaltungsvermögen ist weder realisierbar noch pfändbar. Weiter unterteilt in Anstaltssachen (stehen in Form Anstalt Benutzerkreis offen) und Verwaltungssachen (dienen direkt öff Aufgaben).

So dienen auch öff. Sachen im Gemeingebrauch im ggsatz zu Verwaltungsvermögen der Allgemeinheit zur Verfügung.

Unterscheidung Gebrauchsrechte öff. Sachen?

üblicher Gemeingebrauch = 1. Bestimmungsgemässer Gebrauch, 2. Gemeinverträglicher Gebrauch, 3. Gleichbehandlung aller Benutzer. --> grstzl Unentgeltlich, nur Kontrollgebühren dürfen erhoben werden

Gesteigerter Gemeingebrauch = Nicht bestimmungsgemäss oder nicht gemeinverträglich. Gemeinwesen darf hier Bewilligungspflicht einführen auch ohne besondere Rechtsgrundlage (Bew. sui generis), Gemeinswesen muss aber Vsstz willkürfrei und rechtsgleich erteilen. Benutzungsgebühren zulässig (nur Äquivalenzprinzip massgeblich). Abgrenzungen zB: Abstellen Fahrzeug unter 15min-->noch Gemeingebrauch/Verteilen Flugbätter -->noch Gemeingebraucg, Demo nicht mehr/Entnahme geringe Wassermengen, schwimmen-->Gemeingebrauch).

Sondernutzung = nicht bestimmungsgemäss und nicht gemeinverträglich (insbesondere Ausschluss andere für längere Zeit), Indiz ist auf Dauer angelegte Verbindung Werk & öff. Sache. Muss mit Sondernutzungskonzession erteilt werden, keine Bindung an Kostendeck.prinzip.

Was gehört zu den Polizeiaufgaben?

Öffentliche Ordnung (=alle Regeln des geordneten Zusammenlebens) und Sicherheit (Unverletzlichkeit der Rechtsordnung und Rechtsgüter)

Polizei als Behörde ist Sicherheits- Kriminal- und Verkehrspolizei.

Achtung: Im Polizeirecht gilt das Opportunitätsprinzip --> Polizei kann, muss aber nicht einschreiten. Je nach Schwere eines Eingriffs muss aber eingeschritten werden.