Personal
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Kartei Details
Karten | 46 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 21.07.2019 / 28.07.2019 |
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Welchen Einfluss auf den individuellen Arbeitsvertrag hat es, wenn für die Branche, in
der der Betrieb tätig ist, ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht?
Gewisse Vertragsinhalte sind durch den GAV vorgegeben und dürfen nicht zu
Ungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden.
Es sind Mindestbestimmungen
über die Handhabung von Ferien, Überstunden, Frei- und Feiertagen geregelt,
die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Gesamtarbeitsvertrag für sämtliche
Betriebe einer Branche verbindlich ist?
Wenn ein GAV von der zuständigen kantonalen Behörde oder dem Bundesrat als allgemeinverbindlich
erklärt wird, ist der GAV verbindlich und von sämtliche Betrieben
dieser Branche zwingend anzuwenden.
Ausser es wäre nur ein Betriebsinhaber tätig oder eine Person, welche gem. der Richtlinien
des betreffenden GAV nicht den Regelungen des GAV unterstellt ist. (Inhaber,
Lehrlinge, etc.)
Zähle 3 Jahre Lehr zu Dienstjahre?
Die Lehre (als Sonderform des Einzelarbeitsvertrags) wird als Dienstjahre angerechnet.
Der Arbeitnehmer befindet sich also im vierten Dienstjahr.
Nachdem Oliver Ursprung die dreijährige Lehre erfolgreich abgeschlossen hat, wird er
vom Lehrbetrieb weiterbeschäftigt. Kurz darauf erleidet er beim Gokartfahren einen
schweren Unfall und fällt ab dem 1.9.2015 für ein halbes Jahr aus. Der Arbeitgeber ist
erbost über das gefährliche Hobby des Mitarbeiters und möchte ihm nun kündigen. Beantworten
Sie die beiden Fragen, gehen Sie dabei vom gesetzlichen Minimum aus.
1. Welche Fristen sind zu beachten?
2. Auf wann darf die Kündigung frühestens erfolgen?
1.
Gesetzliche Kündigungsfrist (2-9 Dienstjahr):
2 Monate auf das Ende des Monats
Gesetzliche Sperrfrist bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung (2.-5.
Dienstjahr): 90 Tage
2.
Kündigung auf den 31.1.2016 (Sperrfrist Sept./Okt./Nov., Kündigungsfrist Dez./Jan.)
Welche Leistungen (in Hinblick auf Lohnansprüche) sind von dieser SUVA zu
erwarten (Höhe des Lohnanspruchs, Dauer)?
- 80% des versicherten Erwerbseinkommens ab dem dritten Tag
- Unbefristete Leistungsdauer bis zur vollständigen Genesung (eine allfällige IV-Rente
würde auf dem Niveau der Unfalltaggelder basieren)
- Es gilt auch: „Taggelder“ oder „Komplementärrente“
Wie sähe der Sachverhalt aus, wenn der Mitarbeiter nicht vom Gerüst gefallen, sondern
infolge der Arbeit in der Kälte aufgrund einer starken Lungenentzündung ausfallen
würde? Der Arbeitgeber hat sich für diesen Fall gegen den Lohnausfall versichert.
- Zuständigkeitsbereich der Krankentaggeldversicherung
- 80% des versicherten Erwerbseinkommens
- Wartefrist je nach Police (7/14/30 Tage)
Unterschied zwischen Valid- und Invalideinkommen?
Valideinkommen = Lohn ohne Invalidität
Invalideinkommen = Lohn mit Invalidität
Valideneinkommen: CHF 65‘000
Invalideneinkommen: CHF 19‘500
Errechnen Sie den IV-Grad?
IV-Grad: wird nach der Höhe der Erwerbseinbusse berechnet; diese entspricht 70%
(65‘000 = 100%, 19‘500 = 30%, 100%-30%=70%)
--> volle IV-Rente
Hat der erkrankte Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung während seiner Abwesenheit? Wenn ja, für welche Dauer und in welcher Höhe? Gehen Sie vom gesetzlichen Minimum aus. Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie den relevanten Gesetzesartikel.
Vertrag von Januar - Februar.
Nein, der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Art. 324a/1 OR; keine Lohnfortzahlungspflicht bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei Monate.
Ein Mitarbeiter zeigt ein Schreiben der Pensionskasse, das ihm den Betrag des möglichen BVG-Einkaufs nennt, ein Einzahlungsschein ist auch dabei. Erklären Sie kurz, wie eine BVG-Beitragslücke entsteht.
- Grundsätzlich: Gegenüberstellung von vorhandenem und berechnetem Alterskapital. Berechnetes Alterskapital ist grösser; Differenz = Beitragslücke
- Entstehung i.d.R. durch Lohnerhöhungen, oder Zuzug aus dem Ausland nach 25. Altersjahr, Unterbruch der Arbeitstätigkeit, Teilung Alterssparkapital bei Scheidung
Der dienstälteste Mitarbeiter (59 Jahre alt) möchte wissen, wann die Beitragspflicht endet. Nennen Sie die verschiedenen Gründe, die zum Ende der BVG-Beitragspflicht führen.
- Erreichen des ordentlichen Rentenalters
- Unterschreitung der Eintrittsschwelle (Mindestlohn)
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet (und man daher nicht mehr über die Arbeitslosenkasse beim BVG angeschlossen ist).
Erstellen Sie die Juli-Lohnabrechnung für den Abteilungsleiter. Berücksichtigen Sie dabei die folgenden Angaben:
Jahreslohn CHF 149‘500
BVG: CHF 17‘400 (Jahresprämie AG+AN, Verteilung 60:40)
UVG: Prämie Berufsunfall 0.95%, Nichtberufsunfall 1.45%
KTG: 13,0 ‰ (Totalprämie)
Familienzulagen: Kinderzulage CHF 200, Ausbildungszulage CHF 250
Pauschalspesen: CHF 500 (monatlich)
Der Lohn wird 13mal ausbezahlt, der Abteilungsleiter hat zwei Kinder im Alter von 4 und 17 Jahren, aufgrund des erfreulichen Halbjahresergebnisses erhält der Abteilungsleiter mit dem Juli-Lohn einen Bonus von CHF 5‘000, die Sozialversicherungen werden - soweit zulässig - auf die Mitarbeiter überwälzt.
Monatslohn: CHF 11‘500.00
+ Bonus CHF 5‘000.00
+ Kinderzulage: CHF 200.00
+ Ausbildungszulage: CHF 250.00
+ Pauschalspesen: CHF 500.00
____________________________
= Bruttolohn: CHF 17‘450.00 --> massgebender Lohn = 16'500.- (11'500 + 5'000)
./. AHV-Abzug: 5.125% CHF 845.65 (16'500)
./. ALV-Abzug: 1.1% CHF 135.85 (12'350)
./. ALV-Z-Abzug: 0.5% CHF 20.75 (4'150)
./. BVG-Abzug: CHF 580.00
./. NBU-Abzug: 1.45% CHF 179.05 (12'350)
./. KTG-Abzug: 0.65% CHF 107.25 (16'500)
___________________________
= Nettolohn: CHF 15‘581.45
Weil ein externer Reinigungsdienst zu teuer ist, wurde kürzlich eine Reinigungskraft im Stundenlohn eingestellt. Es wurde ein Stundenlohn von brutto CHF 25.25 (inkl. aller Zulagen, Entschädigungen) mündlich vereinbart. Nun ist von Ihnen die Lohnabrechnung für den Monat August zu erstellen. Der Reinigungskraft sind 24 Stunden abzurechnen und hat dafür bereits einen Vorschuss von CHF 500.00 bezogen. Weisen Sie den Stundenlohn korrekt (detailliert) aus. Der Rechnungsweg ist aufzuzeigen, Resultate sind auf 0.05 CHF zu runden.
Angaben: Feiertagsentschädigung: 3% Ferienentschädigung: 5 Wochen Anteil 13. Monatslohn: separat auszuweisen Prämie UVG: BU: 0.95%, NBU: 1.45% Prämie KTG: 13,00 ‰ CHF 25.25 entspricht (100+3+10.64)x 1.0833) =123.1062%
Grundlohn (24 x 20.50): CHF 492.00
+ Ferienentschädigung: 10.64% CHF 52.35
+ Feiertagsentschädigung: 3% CHF 14.75
_______________________________________
Zwischentotal: CHF 559.10
Anteil 13. Monatslohn: 8.33% CHF 46.60
_______________________________________
Total Bruttolohn: CHF 605.70
- AHV: CHF 31.20
- ALV: CHF 6.65 - KTG: CHF 3.95
_______________________________________
= Nettolohn: CHF 563.90
- Vorschuss: CHF 500.00
_______________________________________
= Auszahlung: CHF 63.90
Weglassen des NBU-Abzugs!
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten im Dezember ihre jährlichen VR-Honorare. Diese sind nicht operativ tätig, sondern nehmen lediglich an 12 Sitzungen pro Jahr teil (Entschädigung: brutto CHF 1‘400.00/Sitzung). Erstellen Sie die Lohnabrechnung für das VR-Honorar von Herrn Kunz, welcher per 30. Juni das ordentliche Pensionsalter erreicht hat.
BU: 0.95%,
NBU: 1.45%
Prämie KTG: 13,00 ‰
VR-Honorar: CHF 16‘800.00
- AHV-Abzug: (16‘800-8‘400x 5.15%) CHF 432.60
- AlV-Abzug: (16‘800/12*6 x 1.1%) CHF 92.40
_____________________________________________
Nettolohn: CHF 16'275.00
Weglassen des NBU-Abzugs!
Da die Abteilung von Herrn Köpper einige grosse Kreditverluste hinnehmen musste, möchte man seinen Bonus für nächstes Jahr streichen. Hat Herr Köpper Anspruch auf einen Bonus (unter der Annahme, dass vertraglich nichts festgehalten wurde)? Geben Sie eine ausführliche Antwort, Ja/Nein wird nicht bewertet.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Bonus/Gratifikation, wenn er hinreichende Veranlassung zur Annahme hatte, dass ein Anspruch besteht. Dies ist der Fall, wenn:
- Die AG zur Zeit der Anstellung Boni auszahlte, ohne ausdrücklich zu erwähnen, dass sie freiwillig oder bedingt sind
- Es im Betrieb üblich ist, dass das gesamte Personal bei einem gewissen Anlass einen Bonus erhält.
UVG
Renten / Leistungen
Witwen / Witwer = 40%
Halbwaise = 15%
Vollwaise = 25%
__________________________________
max. 70%
Invalidität = 80 %
Komplementär (Tod / IV) = 90% --> mit 1. Säule
Taggeld = 80% --> ab und mit 3. Tag
UVG
Weitere Leistungen der UVG
- Heilungskosten
- Heilbehandlungen
- Reisekosten
- Transportkosten
- Rettungskosten
- Hilfsmittel
- Sachschäden
- Leichentransport
- Bestattungskosten
- Integritätsentschädigung
UVG
Wer übernimmt BU
Arbeitgeber
UVG
Wer übernimmt NBU
Arbeitnehmer
AHV / IV max. Ehepaarrente
42'660
AHV / IV max. Rente
28'440
AHV / IV max. rentenbildender Lohn
85'320
AHV / IV min. Rente
14'220
ALV max. Lohn
148'200
BVG Eintrittsschwelle
21'330
BVG Koordinationsabzug
24'885
BVG max. anrechenbarer Lohn
85'320
BVG max. koordinierter Lohn
60'435
BVG min. koordinierter Lohn
3'555
EO / MsE max. Lohn
88'200
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