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Straftatbestände Strafrecht

Straftatbestände

Straftatbestände


Kartei Details

Karten 17
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 08.06.2019 / 12.06.2019
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Mord

 

Grundtatbestand des 111 muss erfüllt sein + Qualifizierung durch Skrupellosigkeit

Zu prüfen bleibt, ob die Tötung sogar als Mord zu qualifizieren ist. Dies ist dann der Fall, wenn bei X zusätzlich zur bereits bejahten vorsätzlichen Tötung auch Skrupellosigkeit gegeben ist.

Besondere Skrupellosigkeit ist gegeben, wenn in der Tat eine :

aussergewöhnlich krasse Missachtung fremden Lebens bei Durchsetzung eigener Absichten zum Ausdruck kommt. Das Vorliegen besonderer Skrupellosigkeit ist auf der Basis einer Gesamtwürdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls festzustellen. Sie kann sich insb. aus Bewegründen und Zweck der Tat oder Art und Ausführung der Tat.

Skrupellosigkeit pro und contra

Beweggründe des Täters und Zweck der Tat:

Für die Annahme von Mord sprechen:

-Handeln aus Mordlust, Handeln aus Habgier, Handeln aus sonstigen krass egoistischen Motiven(Rache/Bestrafung), Eliminationsmord, Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat, politische oder religiöse Ziele, Befriedigung sexueller Lust, rassistische oder fremdenfeindliche Motive. (Kaltblütigkeit und Gefühlskälte zwar keine Beweggründe aber finden auch Berücksichtigung)

Gegen die Annahme von Mord spricht z.B.

das Handeln aus einem einfühlbaren Tatmotiv heraus; Taten, die durch eine schwere Konfliktsituation ausgelöst werden. Rache, wenn Täter unter Opfer zu leiden hatte.

Art und Ausführung der Tat: Für die Annahme von Mord sprechen

z.B. Grausamkeit(nicht nötiges Leiden für Opfer), Brutalität (auch seelische Brutalität), heimtückisches Vorgehen(wenn Opfer ahnungslos ist, Gefahr nicht sehen kommt), Verwendung gemeingefährlicher Mittel.

Keine Annahme von Mord, wenn die Heimtücke nur die im übrigen gegebene Unterlegenheit des Täters gegenüber dem Opfer ausgleicht.

Tatmittel kännen wichtiges Indiz sein.

Schwere Körperverletzung

Die tatbestandsmässige Handlung besteht in der Zufügungeiner schweren Schädigung des Körpersoder der Gesundheit. Als Schädigung der Gesundheitwird jedes Hervorrufen oder Steigern eines körperlichenoder geistig krankhaften Zustandesverstanden. Als Schädigung des Körpers gilt jede negative Beeinträchtigungder Substanz des menschlichen Körpers.

Eine der Voraussetzungen in Alt. 1 - 3 müssen gegeben sein.

Bei Generalklausel Alt. 3: 

  • Zu berücksichtigen: Dauer des Spitalaufenthalts (ab halbem Jahr), Arbeitsunfähigkeit, Grad und Dauer der Invalidität und erlittenen Schmerzen. 

Einfache KV

Eine einfache Körperverletzung besteht in der Schädigung der Gesundheit oder des Körpers. Als Schädigung der Gesundheit wird jedes Hervorrufen oder Steigern eines körperlichen oder geistig pathologischen Zustandes mit krankheitswert verstanden. Als Schädigung des Körpers gilt jede negative Beeinträchtigung der Substanz des menschlichen Körpers. Nicht bloss harmlose vorübergehende Beeinträchtigung. 

Bsp.: 

  • Knochenbrüche, Wunden, Gehirnerschütterung oder Schussverletzungen zugefügt werden. 
  • Infektionen dann, wenn der nachteiligen Veränderung des körperlichen Zustands Krankheitswert zukommt. 
  • Herbeiführen eines krankhaften Zustands (z.B. Nervenschock oder Rausch und Betäubungszustand, Zufügen erheblicher Schmerzen)
  • Beeinträchtigung in psychische Integrität kann ab gewissem Mindestmass auch als einfache KV gelten
  • Ärztliche Heileingriffe sind ebenfalls KVs, die gerechtfertigt werden müssen.