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Definitionen Haftpflichtrecht

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Kartei Details

Karten 33
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.05.2019 / 21.09.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Schaden 

Schaden ist jede unfreiwillige Vermögensverminderung, die in einer Verminderung der Aktiven, einer Vermehrung der Passiven oder in entgangenem Gewinn bestehen kann.

Natürlicher Kausalzusammenhang 

Natürlich kausal für den Schaden ist ein Verhalten dann, wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass auch der eingetretene Schaden

Adäquater Kausalzusammenhang 

Liegt vor, wenn die betreffende Ursache nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung an sich geeignet war, den eingetretenen Erfolg zu bewirken. 

Unterbrechungsgründe 

Eine mögliche Unterbrechung des Kausalzusammenhangs setzt voraus, dass eine zusätzlich konkurrierende Schadensursache eine derart hohe Intensität aufweist, dass das an sich adäquat kausale Schadensereignis als rechtlich nicht mehr beachtlich erscheint. Als Unterbrechungsgründe kommen höhere Gewalt, grobes Selbstverschulden und grobes Drittverschulden in Frage.

Widerrechtlichkeit 

Widerrechtlichkeit liegt vor, bei der Verletzung eines absoluten Rechtes oder bei Verstoss gegen eine Schutznorm. 

Verschulden - objektive Seite 

Verschulden setzt auf der objektiven Seite Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Fahrlässig handelt, wer die nach den Umständen gebotene Sorgfalt missachtet. Massgebend ist dabei die Sorgfalt, die eine vernünftige Drittperson in der gleichen Situation aufgewendet hätte (objektiver Fahrlässigkeitsmassstab).

Verschulden - subjektive Seite 

Verschulden setzt auf der subjektiven Seite Urteilsfähigkeit voraus. Die Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln. Sie wird gemäss ZGB 16 vermutet. 

Schadensberechnung 

Mit der Schadensberechnung wird ermittelt, wie gross der ziffernmässige Schaden ist, den der Geschädigte durch das schädigende Ereignis erlitten hat. Zu prüfen ist die tatsächliche Vermögenseinbusse, die der Geschädigte gemäss der Differenztheorie durch das schädigende Ereignis erlitten hat.