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HFP LMT 2019 Lebensmittelrecht

Lebensmittelrecht der HFP 2019 Fragen. HFP Übungen inkl. Lösungen Lebensmittelhygiene_v2019 üben. HFP Übungen inkl. Lösungen Vollzug_v2019 üben.

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Langue Deutsch
Catégorie Alimentation
Niveau Collège
Crée / Actualisé 25.02.2019 / 01.04.2023
Attribution de licence Pas de droit d'auteur (CC0)
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Definition Lebensmittelhygiene: (nicht auswendig lernen, Erklären können!)

Die Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um Gefahren unter

Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszwecks für den menschlichen Verzehr tauglich ist

 

In der Schweiz gibt es kein Lebensmittelhygienerecht Recht darum wird das von der EU übernommen!

Was ist Relevant LMG

  1. LMG
  2. LMV   ----> HyV, HyVS, VHK, VRLtH, VPRH

Ziele des Lebensmittelrechtes?

  • Schutz der Gesundheit des Konsumenten vor LM die nicht sicher sind
  • Der hygienische Umgang mit Lebensmittel
  • Täuschungen am Kunden
  • Informationen zum Erwerb der Lebensmittel (Auslobung, Kennzeichnung)

Ziele der Hygiene

  • Die Verantwortliche Person muss ein LM vor Mikroorganismen, Rückständen und Kontamination schützen.
  • Verantwortlich dafür, dass die Gefahr für den Menschen unter Kontrolle bringt

Für die Prüfung der GHP wird unterschieden in:

  • Lebensmittelsicherheitskriterium = Es ist wird gefährlich für den Kunden / Rückruf
  • Prozesshygienekriterium = Massnahmen nach Tabelle verwenden

Lebensmittelkriterien über Wert!

Art. 71 Unbefriedigende Ergebnisse

1 Führt die Untersuchung anhand der in Anhang 1 festgelegten Kriterien zu unbefriedigenden Ergebnissen, so hat die verantwortliche Person die im Rahmen der Selbstkontrolle festgelegten Korrekturmassnahmen sowie folgende Massnahmen zu ergreifen:

a.

Sie muss die Ursache der unbefriedigenden Ergebnisse finden, um das erneute Auftreten der nicht akzeptablen mikrobiologischen Kontamination zu verhindern.

b.

Bei unbefriedigenden Ergebnissen hinsichtlich der Untersuchung der Lebensmittelsicherheitskriterien in Anhang 1 Teil 1 muss das Produkt oder die Partie Lebensmittel nach Artikel 84 LGV vom Markt genommen oder zurückgerufen werden. Bereits in den Handel gebrachte Produkte, die noch nicht im Einzelhandel angelangt sind, können einer weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die die entsprechende Gefahr beseitigt. Diese Behandlung kann nur von einem Lebensmittelbetrieb durchgeführt werden, der nicht der Einzelhandelsebene angehört.

c.

Bei unbefriedigenden Ergebnissen, die die Prozesshygienekriterien betreffen, sind die in Anhang 1 Teil 2 aufgeführten Massnahmen zu ergreifen.

d.

Bei Überschreitung von Richtwerten gilt die gute Verfahrenspraxis als nicht erfüllt. Es sind die erforderlichen Korrekturmassnahmen zu treffen.

Kapitel im HyV

1. Allgemeine Bestimmungen

2. Allg. hygienische Vorschriften im Umgang mit LM

3. Personalhygiene und Schulung

4. Kühlung und Temperaturen

5. Temperaturvorschriften

6. Spezielle Vorschriften in Sömmerungsbetriebe

7. Besondere Bestimmungen für die mikrobiologische Untersuchung und die Probenahme

 

Anhang in der HyV

Lebensmittelsicherheitskriterien

Prozesshygienekriterien

Richtwerte für die Überprüfung der GHP

Besondere Bestimmungen für die Probeentnahme und die