Personalplanung und -entwicklung
Personalpolitik
Personalpolitik
Kartei Details
Karten | 68 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 09.09.2017 / 12.06.2019 |
Lizenzierung | Keine Angabe (k.A.) |
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Die Personaleinsatzplanung beinhaltet die Planung von Einsatzorten und Einsatzzeiten. Dabei müssen Stellenbeschreibungen und Qualifikationsprofile verglichen werden und es werden verschiedene Arbeitsvertrags- und Arbitszeitmodelle genutzt.
Was gilt es bei der Personaleinsatzplanung zu berücksichtigen?
Die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorschriften muss berücksichtigt werden.
Durch was wird der Reservebedarf beeinflusst?
Die Reservebedarfsplanung wird durch planbare und nicht planbare Fehlzeiten beeinflusst.
Was sind planbare Fehlzeiten?
Zu den planbaren Fehlzeiten zählen
- Urlaub
- Elternzeit
- Forbildung
- Renteneintritt
- Mutterschutz
- Sabbatical
- Berufsschule (Azubis)
- Ausbildungsende
- Kur
- Einberufung/Wehrdienst
Was sind nicht planbare Fehlzeiten?
Zu den nicht planbaren Fehlzeiten zählen
- Unfall/Krankheit
- Kündigung
- Schwangerschaft
- unentschuldigtes Fehlen
- Kind krank
- Todesfall
- freiwillige Feuerwehr
- THW
- Streik
Welche Arbeitsvertragsmodelle gibt es? Erläutern Sie diese kurz.
Es gibt die folgenden Arbeitsvertragsmodelle:
- Der unbefristete Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Der befristete Arbeitsvertrag wird kalendermäßig oder mit Sachgrund geschlossen.
- Der Ausbildungsvertrag ist in §10BBiG (Berufsbildungsgesetz) geregelt und enthält verpflichtende Mindestinhalte. Er endet mit Ende der Prüfung oder nach Ausbildungsende.
- Der Projektvertrag ist ein Werkvertrag (fertiges Werk am Ende) oder Dienstvertrag (regulärer Arbeitsvertrag).
Was beinhaltet der Arbeitsvertrag?
Der Arbeitsvertrag beinhaltet
- die Formalien der beiden Vertragsparteien
- Gehalt und Zulagen (z.B. Fahrtkostenpauschalen)/Prämien/Boni/Provisionen/Tantiemen
- freiwillige Sozialleistungen (auch in Betriebsvereinbarung möglich)
- Arbeitszeit und -ort
- Position / Tätigkeit
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
- Eintritt / Befristung
Was kann fakultativ im Arbeitsvertrag geregelt werden?
Fakultativ können im Arbeitsvertrag geregelt werden
- Überstundenregelungen
- Wettbewerbsverbot
- Schweigepflicht
- Probezeit
- Arbeitsunfähigkeitsregelung
- Nebentätigkeiten