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Personalplanung und -entwicklung

Personalpolitik

Personalpolitik


Kartei Details

Karten 68
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 09.09.2017 / 12.06.2019
Lizenzierung Keine Angabe    (k.A.)
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Was beinhaltet die Personaleinsatzplanung?

Die Personaleinsatzplanung beinhaltet die Planung von Einsatzorten und Einsatzzeiten. Dabei müssen Stellenbeschreibungen und Qualifikationsprofile verglichen werden und es werden verschiedene Arbeitsvertrags- und Arbitszeitmodelle genutzt.

Was gilt es bei der Personaleinsatzplanung zu berücksichtigen?

Die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorschriften muss berücksichtigt werden.

Durch was wird der Reservebedarf beeinflusst?

Die Reservebedarfsplanung wird durch planbare und nicht planbare Fehlzeiten beeinflusst.

Was sind planbare Fehlzeiten?

Zu den planbaren Fehlzeiten zählen

  • Urlaub
  • Elternzeit
  • Forbildung
  • Renteneintritt
  • Mutterschutz
  • Sabbatical
  • Berufsschule (Azubis)
  • Ausbildungsende
  • Kur
  • Einberufung/Wehrdienst

Was sind nicht planbare Fehlzeiten?

Zu den nicht planbaren Fehlzeiten zählen

  • Unfall/Krankheit
  • Kündigung
  • Schwangerschaft
  • unentschuldigtes Fehlen
  • Kind krank
  • Todesfall
  • freiwillige Feuerwehr
  • THW
  • Streik

Welche Arbeitsvertragsmodelle gibt es? Erläutern Sie diese kurz.

Es gibt die folgenden Arbeitsvertragsmodelle:

  • Der unbefristete Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • Der befristete Arbeitsvertrag wird kalendermäßig oder mit Sachgrund geschlossen.
  • Der Ausbildungsvertrag ist in §10BBiG (Berufsbildungsgesetz) geregelt und enthält verpflichtende Mindestinhalte. Er endet mit Ende der Prüfung oder nach Ausbildungsende.
  • Der Projektvertrag ist ein Werkvertrag (fertiges Werk am Ende) oder Dienstvertrag (regulärer Arbeitsvertrag).

Was beinhaltet der Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag beinhaltet

  • die Formalien der beiden Vertragsparteien
  • Gehalt und Zulagen (z.B. Fahrtkostenpauschalen)/Prämien/Boni/Provisionen/Tantiemen
  • freiwillige Sozialleistungen (auch in Betriebsvereinbarung möglich)
  • Arbeitszeit und -ort
  • Position / Tätigkeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Eintritt / Befristung

Was kann fakultativ im Arbeitsvertrag geregelt werden?

Fakultativ können im Arbeitsvertrag geregelt werden

  • Überstundenregelungen
  • Wettbewerbsverbot
  • Schweigepflicht
  • Probezeit
  • Arbeitsunfähigkeitsregelung
  • Nebentätigkeiten