Jugendarbeitsschutzgesetz
Festlegungen, Ausnahmen, Pausenregelungen, Urlaub
Festlegungen, Ausnahmen, Pausenregelungen, Urlaub
Kartei Details
Karten | 10 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 25.01.2017 / 15.03.2021 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170125_jugendarbeitsschutzgesetz
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In welchem Alterszeitraum gilt das JArbSchG bei Jugendlichen?
Von 14 - 17 Jahren.
Wie viele Wochenarbeitsstunden darf der Azubi max arbeiten?
max 40 Std.
Wie viele Tage in der Woche darf der Azubi in der Woche arbeiten?
Max. 5 Tage
Wie hoch darf die regelmäßig Arbeitszeit bei Azubis (14-17) sein?
- täglich - 8 Std, max 9,5 Std bei Ausgleich innerhalb derselben Woche
- zwischen 6 - 20 Uhr
In welchen Betrieben gibt es Ausnahmeregelungen vom JArbSchG?
- Bäckerei/Konditorei - ab 17Jahre ab 04:00 Uhr
- Gaststätten/ Schaustellergewerbe -> bis 22 Uhr, ab 17 Jahren bis 23 Uhr
- Samstagsarbeit bei: Bäckerei, Tankstelle, Einzelhandel, Krankenhaus, Kultur
Welche Pausenregelungen gelten bei einer Arbeitszeit von 8 Std? (lt JArbSchG)
- nach 4,5 Std mind 30 min Pause
- nach 6 Std. mind 60 min Pause
-bei beidem Pausenlänge mind. 15 min
Welche Urlaubsregelungen gibt es im JarbSchG?
15 Jährige - 30 Wochentage
16 Jährige - 27 Wochentage
17 Jährige - 24 Wochentage
Darf der Ausbildungsbetrieb die Jugendlichen nacharbeiten lassen, wenn die Berufsschulzeit weniger Zeitstunden beträgt als die tatsächliche Arbeitszeit lt Ausbildungsvertrag.
Ja, laut JArbSchG hat der Betrieb das Recht dazu.