ICT Rechtskonformität
Generelles Wissen über Vertragswesen und Urhebergesetzt
Generelles Wissen über Vertragswesen und Urhebergesetzt
Fichier Détails
Cartes-fiches | 27 |
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Langue | Italiano |
Catégorie | Droit |
Niveau | Collège |
Crée / Actualisé | 02.01.2017 / 11.12.2023 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20170102_ict_rechtskonformitaet
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Welche Rechtsquellen kennen wir in der Schweiz
Gesetzesrecht, geschriebenes Recht
Gewohnheitsrecht (eher selten), Richterrecht (eher selten) Ungeschriebenes Recht
Welche Rangnorm kennt man im geschriebenen Recht
1. Verfassung
2. Gesetze (konkretisieren der Verfassung)
3. Verordnungen (konkretisieren der Gesetze)
Was sind Innominatkontrakte
Verträge die nicht im OR geregelt sind
Welche Arten von Innominatkontrakte gibt es, beschreibe sie und nenne ein Beispiel dazu
Gemischte Verträge, Einheitliche Verträge wo verschiedene Elemente kombiniert werden (Leasingvertrag)
Verträge eigener Art, keine gesetzliche Regelung dieser Art vorhanden, (Lizenvertrag)
Zusammengesetzte Verträge, verschiedene Verträge zu einheitlichen Vertrag zusammengefügt, (Outsourcing Vertrag)
Wie ist das ZGB aufgebaut
Einleitungsartikel (ZGB und OR, sprich Privatrecht)
Personen, Familien, Erb, Sachenrecht
Entstehungsgründe für eine Obligation
Vertrag, unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bereicherung
Wie entsteht ein Vertragsverhältnis
Einigung über Inhalt, Vertragsfähigkeit, Richtige Form, Zulässiger Inhalt
Gesetzliche Formvorschriften sind
Einfache schriftlichkeit (Schenkung, Konkurrenzverbot im AV)
Qualifizierte schriftlcihkeit (Konsumkredit, Bürgschaft<2000)
Öffentliche Beurkundung (Grundstückkauf, Bürgschaft>2000
Die fünf Aspekte der richtigen Erfüllung eines Vertrages (Obligation)
Wer muss leisten, Was muss geleistet werden, Wem erbracht, Wann und Wo
Vorgehen des Gläubigers beim Schuldenverzug
Mahngeschäft: Fälligkeit jederzeit nach Vertragsabschluss, Verzug durch Mahnung, Nachfrist
Verfalltagsgeschäft: Fälligkeit am Erfüllungstermin, Verzug automatisch, Nachfrist, (keine Nachfrist beim Fixgeschäft)
Ausübung des Wahlrechts bei Nichterfüllung
Wahlrecht 1: Festhalten und Schadenersatz für Verspätung
Wahlrecht 2: Festhalten aber Verzicht auf Erfüllung mit Schadenersatz (teurere Alternative)
Wahlrecht 3: Vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz (billigere Alternative)
Lizensverträge: Lizensierungsarten sind
Einfache Lizenz: Lizensgeber darf Lizensgegenstand nutzen und weiter lizensieren
Alleinlizenz: Lizensgeber darf nutzen aber nicht weitergeben
Exklusivlizenz: Einzig Lizenznehmer darf ihn nutzen und auch bei entsprechender Vereinbarung weiterlizenzieren
Welche Gesetze regelt in der Schweiz das Immaterialgüterrecht
Urheberrechtsgesetz, Patentgesetz, Markenschutzgesetz, Designgesetz
Erfüllungsfehler beim Kaufvertrag sind
Verkäufer: Lieferverzug, mangelhafte Ware (Schlechterfüllung
Käufer: Zahlungsverzug, Annahmeverzug
Wahlrecht des Käufers bei Sachmängel (Schlechterfüllung)
1: Wandelung (Vertrag wird aufgelöst)
2. Minderung (reduktion Kaufpreis
3. Ersatz
Wahlrecht Zahlungsverzug
1: beharren auf Zahlung ink. Verzugszins
2. fällt weg da Kaufgegenstand weg
3. Rücktritt aus Vertrag nur mit Rücktrittsvereinbarung
Wahlmöglichkeit bei Werkmangel (Werkvertrag)
Wandelung, Minderung, Nachbesserung, Schadenersatz
Rechtlich zu regelnde Aspekte eines Projektvertrages
Leistungen, Änderungen, Konflikte, Urheberrechte, Geheimnisse, Auflösung
Checkliste ICT-Projektvertrag (Bsp)
Ausgangslage, Vertragsgegenstand, Pfilichten der Parteien, Projektorganisation, Change-Management, Haftung, Gewährleistung, Geistiges Eigentum, Datenschutz, Auflösung, Konventionalstrafe, Vetragsbestandteile, Krisenmanagment, Nichtigkeitsklausel, Gerichstsstand, Unterschrift
Einschränkungen der Nutzungsbefugnisse des Lizenznehmers sind
Update/Upgrade (Lizenz Vorgängerversion verfügt)
CPU: CPU Anzahl beschränkt, virtuelle Maschinen verboten
OEM: nur mit bestimmter HW/SW vertrieben und genutzt werden
Zweck und Beschäftigung Einsatz der Software
Wartungsverträge beinhalten
Monitoring, Support, Corrective Maintenance, Perfective Maintenance, Adaptive Maintenance, Enhancement
Was sind die Grundsätze rechsmässiger Datenbearbeitung im Datenschutz
Rechtmässigkeit, Treu und Glauben, Verhältnismässigkeiit, Transparenz, Zweckgebundenheit
Welche Risiken müssen gemäss VDSG geschützt werden bei der bearbeitung von Daten
unbefugte und zufällige Vernichtung, zufälliger Verlust, technische Fehler, Fälschung, Diebstahl oder widerrechtliche Verwendung, unbefugtes Ändern, Kopieren, Zugreifen und andere unbefugte Bearbeitungen
Welches sind die Sicherheitsziele bei der automatisierten Datenbearbeitung
Bekanntgabekontrolle, Benutzerkontrolle, Eingabekontrolle, Personendatenträgerkontrolle, Speicherkontrolle, Transportkontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle
Ansprüche der Personen welche Daten erhoben werden
Auskunftrecht, Berichtigungsrecht, Zivilklage bei widerrechtlicher Persönlichkeitsverletzung
Urheberrechtliche Sonderregeln für Computerprogramme
Kein Eigengebrauchsartikel (Sicherungkopien erlaubt)
Erschöpfungsgrundsatz nicht an Werkexemplar gebunden, weiterveräusserung möglich
Gebrauchsrecht in Verordnung konkretisiert
Beschaffung von Schnittstelleninformationen zulässig
Schutz nach 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers, sonst 70
Was sind Ausnahmen im Urhebergesetz
Eigengebrauch, Zitate, Öffentliche Berichtserstattung, Parodie
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