Brennpunkt (32): Weltweite Verflechtung – Globalisierung
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Kartei Details
Karten | 24 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | VWL |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 19.08.2014 / 09.04.2023 |
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Globalisierung
Unter Globalisierung verstehen wir die Entstehung weltumfassender Märkte und die Internationalisierung der Güter-, Kapital- und Arbeitsmärkte. Daraus ergibt sich eine globale Verflechtung sowie ein reger weltweiter Austausch in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur und Umwelt.
Unter der internationalen Arbeitsteilung verstehen wir die Spezialisierung einzelner Nationalstaaten auf die Produktion weniger Güter und Dienstleistungen, die durch ein funktionierendes Aussenhandelssystem ausgetauscht werden können.
In der ersten industriellen Revolution (Ende des 18., Anfang des 19. Jhdt) entstanden Grossindustrien, in denen die Güter maschinell – und nicht mehr wie bisher in Handarbeit – hergestellt wurden. Eisenbahnnetze und dampfbetriebene Schiffe sorgten für den zunehmend günstigeren Transport. Die Güter wurden mit Handelsflotten unter militärischem Schutz auf dem damaligen Weltmarkt verteilt.
Zweite industrielle Revolution
Ende des 19. bis Anfang des 20. Jhdt: Nutzung von Elektrizität als Hauptenergieform; von den USA ausgehende Fliessbandfertigung → Güter können in noch grösserem Umfang und zu tieferen Produktionskosten pro Stück hergestellt werden.
Mit Freihandel bezeichnen wir den ungehinderten, internationalen Handel von Gütern (Waren- und Dienstleistungen), frei von jeglicher handelspolitischer Beeinflussung.
Unter Protektionismus verstehen wir staatliche Massnahmen zum Schutz der eigenen Wirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz (Einfuhrzölle, Einfuhrquoten, Einfuhrverbote, Vorschriften über technische Normen oder auch Exportsubventionen).
Tarifäre / nicht-tarifäre Handelshemmnisse
Staatliche Massnahmen zum Schutz der eigenen Wirtschaft.
Tarifäre Massnahmen sind Zölle (vor allem Einfuhrzölle; engl. tariff = Zoll);
Nicht-tarifäre Massnahmen Einfuhrquoten, Einfuhrverbote, Vorschriften über technische Normen oder auch Exportsubventionen.
Ein Einführzoll ist eine indirekte Steuer, die erhoben wird, um den einheimischen Markt vor der Einfuhr billiger Produkte zu schützen (dadurch wird die Konkurrenzfähigkeit der einheimischen Produzenten gegenüber den ausländischen Anbietern erhöht).