MM8 - Kurs 2
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Kartei Details
Karten | 48 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Psychologie |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 29.07.2021 / 02.08.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Seit wann wird die Schuldunfähigkeit als Begriff im Strafrecht genutzt?
Deutschland, 1975: Schuldunfähigkeit löst die Zurechnungsunfähigkeit im Strafrecht ab.
Was besagt § 20 StGB?
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen
einer krankhaften seelischen Störung,
einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder
Schwachsinns oder
einer schweren anderen seelischen Abartigkeit
unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Eingangsmerkmale der Schuldfähigkeit?
krankhaft seelische Störung,
tiefgreifende Bewusstseinsstörung
Schwachsinn
schwere andere seelische Abartigkeit
mind 1 muss erfüllt sein
In welchem Artikel wird die Verminderte Schuldfähigkeit beschrieben?
Was ist verminderte Schuldfähigkeit?
Ist die Fähigkeit des Täters,
das Unrecht der Tat einzusehen (Einsichtsfähigkeit) oder
nach dieser Einsicht zu handeln (Steuerungsfähigkeit),
Schritte die zur Beantwortung der Frage aufgehobener oder verminderter Schuldfähigkeit führen:
- Stellen einer klinischen Diagnose,
- Subsumption der klinischen Diagnose unter einen juristischen Krankheitsbegriff (= eines der vier Eingangsmerkmale des § 20 StGB),
- Entwicklung einer Hypothese über die störungsbedingte Funktionsbeeinträchtigung aufgrund des klinischen Erfahrungswissens,
- Quantifizierung der rechtsrelevanten Funktionsbeeinträchtigung,
- Benennung der Wahrscheinlichkeit, mit welcher die klinische Hypothese zutrifft.
Was ist eine krankhafte seelische Störung?
umfasst alle Erkrankungen und Störungen, bei denen nach traditioneller
Auffassung Ende des vorigen Jahrhunderts entweder eine organische Ursache bekannt ist oder aber eine solche Ursache
vermutet wird
Welches EIngangsmerkmal beschreiben die folgenden Diagnosen?
• körperlich begründbare (exogene) Psychosen,
• endogene Psychosen (schizophrene und affektive Psychosen),
• hirnorganisch bedingte Störungen (Organische Psychosyndrome)
Hirnorganische Prozesse rufen Wahrnehmungs‐, Bewusstseins‐ und Wesensänderungen sowie Denkstörungen hervor, z.B. Delir,
amentielles Syndrom, Durchgangssyndrom, Dämmerzustand, Verwirrtheit, Demenz, Organische Persönlichkeitsänderung,
Organisches neurasthenisches Syndrom
• Durchgangssyndrome, die entweder toxisch oder traumatisch bedingt sind (z. B. Alkoholrausch oder Drogen- bzw.
Medikamentenintoxikation, Akute Intoxikationen oder Entzugserscheinungen von akuten oder chronischen
Substanzmitteleinflüssen (Abusus/ Dependenz),
• epileptische Erkrankungen, einschließlich epileptischer Dämmerzustände,
• genetisch bedingte Erkrankungen, zum Beispiel Mongolismus (Down-Syndrom).