Rechtskunde
Alles was Recht ist
Alles was Recht ist
Kartei Details
Karten | 101 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 05.09.2012 / 01.09.2015 |
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80. Erläutern Sie den Agenturvertrag
Vermittlung von Geschäften, in fremdem Namen und auf fremde
Rechnung, exklusiv oder nicht exklusiv
Heute ist ein "Agent" oft gar nicht mehr ein Agent im rechtlichen Sinn, sondern
ein festangestellter Mitarbeiterln, z.B. bei einer Versicherungsgesellschaft.
81. Welche Leasing-Erscheinungsformen kennen Sie?
Konsumgüter- und Finanzierungsleasing
Auch Immobilienleasing ist heute möglich.
82. Grenzen Sie den Alleinvertriebsvertrag vom Agenturvertrag ab
Exklusivität oder Nicht-Exklusivität!
Alleinvertriebsvertrag: Einkaufen und verkaufen, Agentur: Vermitteln.
83. Welches sind die Merkmale des Kommissionsvertrags?
Eigener Namen, fremde Rechnung, Ausführung von Geschäften
(Gütereinkauf, Bilderverkauf, Wertschriften)
Indirekte Vertretung.
Die Bank kauft zuerst Wertschriften für mich an der Börse, aber auf eigenen
Namen, dann verkauft sie die Wertschriften an mich!
84. Nennen Sie Wirkung, Funktion und Folgen des Handelsregistereintrages
Juristische Person beginnt zu leben, Betreibung auf Konkurs, Veröffentlichung
im SHAB, Aussenstehende bekommen viele Infos über das Unternehmen,
auch über Internet
Auch Auskunft über die Art von Stellvertretung (Prokura etc.) und über den
Geschäftszweck It. HR-Eintrag.
Jeder Kanton hat mindestens ein HR-Amt.
85. Was verstehen Sie unter Firmengebrauchspflicht?
Auf Briefen, Bestellscheinen und Rechnungen sowie in Bekanntmachungen ist
die im Handelsregister eingetragene Firma (Firmenname, Firmenbezeichnung)
vollständig und unverändert anzugeben.(Haftung!)
86. Was ist ein Lizenzvertrag?
Gebrauch eines Patentes, einer Marke etc. gegen Gebühr,
Innominatsvertrag
Jahreslizenz, Stücklizenz, Umsatzlizenz etc.
87. Welche Gesellschaftsformen kennen Sie?
Verschiedene Klassierungen, z.B.
Einzelunternehmen/Personengesellschaften/Kapitalgesellschaften/
Genossenschaft, Verein
Einzelunternehmen ist eigentlich keine Gesellschaft .. .für eine Gesellschaft
braucht es mindestens 2 Rechtssubjekte!
88. Inwieweit kann ein Prokurist seine Firma vertreten?
Was das Geschäft mit sich bringen kann! Ausnahmen: Beschränkung auf den
Geschäftskreis einer Zweigniederlassung und/oder nur kollektiv, andere
Beschränkungen der Prokura haben gegenüber gutgläubigen Dritten keine
rechtliche Wirkung.
Unterschrift mit Zusatz "ppa", also "per Procura"!
89. Wie beurteilen Sie folgende Firmenbezeichnungen:
A) Moto Zenter Alpha, für eine Einzelfirma
B) Schweizer Werbung, für einen Wirtschaftsverband
c) Tornado, für eine AG
d) Meier, Müller & Co.
A) Moto Zenter Alpha, für eine Einzelfirma
Nicht zulässig, Familienname muss in der Firmenbez. eines
Einzeluntern, erscheinen
B) Schweizer Werbung, für einen Wirtschaftsverb.
Grundsätzl. wäre dies wohl, ohne jegl. Zusatz, nicht möglich.
Ein Verband kann bspw vereinsrechtlich oder auch
genossensch. konstituiert sein.
Je nachdem sind auch untersch. Grunds. zu beachten. Vereine haben Namen, keine Firma.
Trotzdem: Namenschutz, nicht Firmenschutz!
"Schweizer Werbung" ist ein Verein!
c) Tornado, für eine AG
Nicht erlaubt, nach neuem Aktienrecht muss die Firma das "AG" enthalten (wie
bei GmbH), wird die AG dem Namen vorangestellt, muss AG ausgeschrieben
werden, um Verw. zu vermeiden (Vorname!)
d) Meier, Müller & Co.
Wenn es sich um eine KG handelt, ist & Co. überflüssig, es
sei denn, es hat Komplementäre, deren Name nicht erwähnt wird.
Die Vollhafter müssen namentl. in der Firma(bezeichnung)
erscheinen, zumindest einer davon!
Für Kommanditges. OK, Co. = Komplemen
90. Welche Unterschiede bezüglich der Vertretung bestehen zwischen
Kollektiv- und Kommanditgesellschaft?
Komplementäre als Vollhafter, unbeschränkt und solidarisch, Kommanditäre
als beschränkt haftende Gesellschafter
Die Kommanditsumme ist im HR eingetragen, das Geld ist aber nicht im
Unternehmen, sondern ist eine Haftungssumme!
Einem Kommanditär wird das Unternehmen eine Unterschriftsberechti-gung
erteilen müssen, am besten eine Prokura oder mehr, damit Dritte im HR sehen
können, wie der K. vertreten darf.
Äusseres Verhältnis: Kommanditsumme nur Haftungssumme. Inneres
Verhältnis: Vereinbarung der Gesellschafter, Kommanditär könnte auch
fremdkapital in das Unternehmen einschiessen.
91. Welches sind die wesentlichen Unterschiede zwischen der GmbH und AG
in Bezug auf die Vertretung und Haftung der Gesellschafter
Bei GmbH sind die Gesellschafter namentlich im HR eingetragen,
Gesellschafter sind meist auch GL, neu ist, dass auch die GmbH eine
Revisionsstelle braucht, wenn die Gesellschafter nicht darauf verzichten,
Verzicht braucht HR-Eintrag.
AG: Vertretung durch VR, Aktionäre sind Namen- oder Inhaberaktionäre,
Generalversammlung und VR, Revisionsstelle bis zu einer bestimmten
Firmengrösse und Bedeutung freiwillig, HR-Eintrag, wenn auf Revisionsstelle
verzichtet wird!
Sowohl bei der GmbH wie auch bei der AG haftet nur das
Gesellschaftsvermögen für die Verpflichtungen der Gesellschaft!
92. Wann und wie wird das Aktienkapital einer AG herabgesetzt?
Abfangen/tilgen grosser Verluste! "Kapitalschnitt": Beispiel: AK 500', Verluste
(Verlustvortrag) 200' - jetzt wird der Verlust mit dem AK verrechnet, der
Nennwert einer Aktie wird z.B. von CHF 100.- auf CHF 60.- herabgesetzt!
Jede Aktie hat immer noch EINE Stimme, aber dividendenberechtigt sind dann
natürlich nur noch CHF 60.-
Die AG hat jetzt in der Bilanz nur noch ein AK von CHF 300'000.-, aber der
grosse Verlust(vortrag) ist verschwunden!
Meistens wird dann das AK mit "neuem Geld" wieder "aufgefüllt"!
93. Wie wird eine GmbH gegründet?
Juristische Person, wie AG, HR-Eintrag. Überhaupt sehr viele ORVorschriften
wie AG.
Gesellschafter müssen namentlich im OR erscheinen, mit Stammanteilen.
Gesellschafter, mindestens einer I Kapitaleinzahlung I Statuten I Gründung im
HR-Amt I Protokoll einer konstituierenden Versammlung. (gibt es nur EINEN
Gründer, so geht das ganz schnell!) I Veröffentlichung im HR, dann ist
Gesellschaftskapital wieder frei.
HR-Führer ist für Gründung Notar, kann also öffentlich beurkunden.
94. Wie entsteht eine Genossenschaft?
Mindestens 7 Personen schliessen sich vertraglich zusammen, um sich
irgendwie selbst zu helfen. Eigentlich kein Genossenschaftskapital erforderlich,
wahrscheinlich aber doch meistens gegeben oder sinnvoll (mit was kauft man
sonst die gemeinsame Dreschmaschine?), Genossenschafterversammlung,
Geschäftsführung, Revisionsstelle
In den Statuten kann eine Verlustbeteiligung der Genossenschafter
vorgesehen werden!
Genossenschafterversammlung, Delegiertenversammlung, Ur-Abstimmung
(Migros!)
Genossenschaft muss im HR eingetragen sein, konstitutiv, erhält die
Rechtspersönlichkeit also durch HR-Eintrag.
95. Erläutern Sie kurz den Begriff der Aktiengesellschaft
Juristische Person, mind. 100' AK, 50'/mind. 20 % einbezahlt, GVNR/RS,
(Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle)
Aktiennominalwert mind. 1 Rp., Inhaber/Namenaktien, PS, Genuss-scheine.
Wenn Kapital nicht voll einbezahlt (Iiberiert), gibt es nur Namenaktien.
Aktienbuch.
GV ist Legislative, VR ist Exekutive, RS ist Judikative
Wer eine Aktie hat, hat Rechte und Pflichten.
Vinkulierte Aktien, Stimmrechtsaktien.
96. Worin unterscheiden sich in Bezug auf den Zweck Verein und
Genossenschaft
Verein hat nicht wirtschaftlichen Zweck (eher kulturellen), die Genossenschaft
schon
(Verein kann auch wirtschaftlichen Zweck haben, dann HR-Eintrag!)
Verein auf Personen konzentriert, Genossenschaft auf den Zweck "Selbsthilfe"!
97. Wie entsteht eine Aktiengesellschaft?
Wie GmbH: Statuten/Revisionsstelienzusage/Kapital auf Depotbank
einzahlen/Gründungsversammlung/HR-Eintrag/SHAB
Heute gibt es keine Depotbanken mehr, man kann das aktienkapital auf jede
Bank einzahlen, die dann z. Hd. der Gründung eine schriftliche EinzahlungsBestätigung
"liefert"!
98. Welche Kapitalerhöhungsmöglichkeiten bestehen bei einer
Aktiengesellschaft, vom Kapital/von den Finanzen her gesehen?
Liberierung in bar, durch Sacheinlage, Verrechnung mit Aktionärsdarlehen,
Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital (Reserven, aber nicht
gesetzliche!)
99. Welche Aktienarten kennen Sie?
Inhaber, Namen, bei nicht voller Liberierung des AK nur Namen, dazu PS
und GS
Vinkulierte Aktien oder Stimmrechtsaktien sind keine besonderen Aktien,
sondern nur besondere Regelungen bezüglich Eigentumsübertrag oder
Stimmrecht.
Stimmrecht: Grundsätzlich hat jede Aktie EINE Stimme, unabhängig vom
jeweiligen Nennwert.
Vinkulierte Aktien: VR kann Eigentumsübertragung verweigern, es gibt aber
heute nur noch wenige Gründe.
Familien-AG: Nichts besonderes, keine gesetzlichen Regelungen ... alle
Aktien sind einfach in Familienbesitz!
100. Wie viele Aktionäre müssen bei der Gesellschaftsgründung beteiligt
sein?
Ab 1.1.08 nur noch 1! Der Gründer kann dann aber auch noch andere
Persönlichkeiten in den Verwaltungsrat berufen, weil heute Mitglieder des VR
nicht mehr Aktionäre zu sein brauchen!