Rechtskunde

Alles was Recht ist

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Flashcards 101
Language Deutsch
Category Law
Level Primary School
Created / Updated 05.09.2012 / 01.09.2015
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80. Erläutern Sie den Agenturvertrag

Vermittlung von Geschäften, in fremdem Namen und auf fremde

Rechnung, exklusiv oder nicht exklusiv

Heute ist ein "Agent" oft gar nicht mehr ein Agent im rechtlichen Sinn, sondern

ein festangestellter Mitarbeiterln, z.B. bei einer Versicherungsgesellschaft.

81. Welche Leasing-Erscheinungsformen kennen Sie?

Konsumgüter- und Finanzierungsleasing

Auch Immobilienleasing ist heute möglich.

82. Grenzen Sie den Alleinvertriebsvertrag vom Agenturvertrag ab

Exklusivität oder Nicht-Exklusivität!

Alleinvertriebsvertrag: Einkaufen und verkaufen, Agentur: Vermitteln.

83. Welches sind die Merkmale des Kommissionsvertrags?

Eigener Namen, fremde Rechnung, Ausführung von Geschäften

(Gütereinkauf, Bilderverkauf, Wertschriften)

Indirekte Vertretung.

Die Bank kauft zuerst Wertschriften für mich an der Börse, aber auf eigenen

Namen, dann verkauft sie die Wertschriften an mich!

84. Nennen Sie Wirkung, Funktion und Folgen des Handelsregistereintrages

Juristische Person beginnt zu leben, Betreibung auf Konkurs, Veröffentlichung

im SHAB, Aussenstehende bekommen viele Infos über das Unternehmen,

auch über Internet

Auch Auskunft über die Art von Stellvertretung (Prokura etc.) und über den

Geschäftszweck It. HR-Eintrag.

Jeder Kanton hat mindestens ein HR-Amt.

85. Was verstehen Sie unter Firmengebrauchspflicht?

Auf Briefen, Bestellscheinen und Rechnungen sowie in Bekanntmachungen ist

die im Handelsregister eingetragene Firma (Firmenname, Firmenbezeichnung)

vollständig und unverändert anzugeben.(Haftung!)

86. Was ist ein Lizenzvertrag?

Gebrauch eines Patentes, einer Marke etc. gegen Gebühr,

Innominatsvertrag

Jahreslizenz, Stücklizenz, Umsatzlizenz etc.

87. Welche Gesellschaftsformen kennen Sie?

Verschiedene Klassierungen, z.B.

Einzelunternehmen/Personengesellschaften/Kapitalgesellschaften/

Genossenschaft, Verein

Einzelunternehmen ist eigentlich keine Gesellschaft .. .für eine Gesellschaft

braucht es mindestens 2 Rechtssubjekte!

88. Inwieweit kann ein Prokurist seine Firma vertreten?

Was das Geschäft mit sich bringen kann! Ausnahmen: Beschränkung auf den

Geschäftskreis einer Zweigniederlassung und/oder nur kollektiv, andere

Beschränkungen der Prokura haben gegenüber gutgläubigen Dritten keine

rechtliche Wirkung.

Unterschrift mit Zusatz "ppa", also "per Procura"!

89. Wie beurteilen Sie folgende Firmenbezeichnungen:

A) Moto Zenter Alpha, für eine Einzelfirma

B) Schweizer Werbung, für einen Wirtschaftsverband

c) Tornado, für eine AG

d) Meier, Müller & Co.

A) Moto Zenter Alpha, für eine Einzelfirma

Nicht zulässig, Familienname muss in der Firmenbez. eines

Einzeluntern, erscheinen

B) Schweizer Werbung, für einen Wirtschaftsverb.

Grundsätzl. wäre dies wohl, ohne jegl. Zusatz, nicht möglich.

Ein Verband kann bspw vereinsrechtlich oder auch

genossensch. konstituiert sein.

Je nachdem sind auch untersch. Grunds. zu beachten. Vereine haben Namen, keine Firma.

Trotzdem: Namenschutz, nicht Firmenschutz!

"Schweizer Werbung" ist ein Verein!

c) Tornado, für eine AG

Nicht erlaubt, nach neuem Aktienrecht muss die Firma das "AG" enthalten (wie

bei GmbH), wird die AG dem Namen vorangestellt, muss AG ausgeschrieben

werden, um Verw. zu vermeiden (Vorname!)

d) Meier, Müller & Co.

Wenn es sich um eine KG handelt, ist & Co. überflüssig, es

sei denn, es hat Komplementäre, deren Name nicht erwähnt wird.

Die Vollhafter müssen namentl. in der Firma(bezeichnung)

erscheinen, zumindest einer davon!

Für Kommanditges. OK, Co. = Komplemen

90. Welche Unterschiede bezüglich der Vertretung bestehen zwischen

Kollektiv- und Kommanditgesellschaft?

Komplementäre als Vollhafter, unbeschränkt und solidarisch, Kommanditäre

als beschränkt haftende Gesellschafter

Die Kommanditsumme ist im HR eingetragen, das Geld ist aber nicht im

Unternehmen, sondern ist eine Haftungssumme!

Einem Kommanditär wird das Unternehmen eine Unterschriftsberechti-gung

erteilen müssen, am besten eine Prokura oder mehr, damit Dritte im HR sehen

können, wie der K. vertreten darf.

Äusseres Verhältnis: Kommanditsumme nur Haftungssumme. Inneres

Verhältnis: Vereinbarung der Gesellschafter, Kommanditär könnte auch

fremdkapital in das Unternehmen einschiessen.

91. Welches sind die wesentlichen Unterschiede zwischen der GmbH und AG

in Bezug auf die Vertretung und Haftung der Gesellschafter

Bei GmbH sind die Gesellschafter namentlich im HR eingetragen,

Gesellschafter sind meist auch GL, neu ist, dass auch die GmbH eine

Revisionsstelle braucht, wenn die Gesellschafter nicht darauf verzichten,

Verzicht braucht HR-Eintrag.

AG: Vertretung durch VR, Aktionäre sind Namen- oder Inhaberaktionäre,

Generalversammlung und VR, Revisionsstelle bis zu einer bestimmten

Firmengrösse und Bedeutung freiwillig, HR-Eintrag, wenn auf Revisionsstelle

verzichtet wird!

Sowohl bei der GmbH wie auch bei der AG haftet nur das

Gesellschaftsvermögen für die Verpflichtungen der Gesellschaft!

92. Wann und wie wird das Aktienkapital einer AG herabgesetzt?

Abfangen/tilgen grosser Verluste! "Kapitalschnitt": Beispiel: AK 500', Verluste

(Verlustvortrag) 200' - jetzt wird der Verlust mit dem AK verrechnet, der

Nennwert einer Aktie wird z.B. von CHF 100.- auf CHF 60.- herabgesetzt!

Jede Aktie hat immer noch EINE Stimme, aber dividendenberechtigt sind dann

natürlich nur noch CHF 60.-

Die AG hat jetzt in der Bilanz nur noch ein AK von CHF 300'000.-, aber der

grosse Verlust(vortrag) ist verschwunden!

Meistens wird dann das AK mit "neuem Geld" wieder "aufgefüllt"!

93. Wie wird eine GmbH gegründet?

Juristische Person, wie AG, HR-Eintrag. Überhaupt sehr viele ORVorschriften

wie AG.

Gesellschafter müssen namentlich im OR erscheinen, mit Stammanteilen.

Gesellschafter, mindestens einer I Kapitaleinzahlung I Statuten I Gründung im

HR-Amt I Protokoll einer konstituierenden Versammlung. (gibt es nur EINEN

Gründer, so geht das ganz schnell!) I Veröffentlichung im HR, dann ist

Gesellschaftskapital wieder frei.

HR-Führer ist für Gründung Notar, kann also öffentlich beurkunden.

94. Wie entsteht eine Genossenschaft?

Mindestens 7 Personen schliessen sich vertraglich zusammen, um sich

irgendwie selbst zu helfen. Eigentlich kein Genossenschaftskapital erforderlich,

wahrscheinlich aber doch meistens gegeben oder sinnvoll (mit was kauft man

sonst die gemeinsame Dreschmaschine?), Genossenschafterversammlung,

Geschäftsführung, Revisionsstelle

In den Statuten kann eine Verlustbeteiligung der Genossenschafter

vorgesehen werden!

Genossenschafterversammlung, Delegiertenversammlung, Ur-Abstimmung

(Migros!)

Genossenschaft muss im HR eingetragen sein, konstitutiv, erhält die

Rechtspersönlichkeit also durch HR-Eintrag.

95. Erläutern Sie kurz den Begriff der Aktiengesellschaft

Juristische Person, mind. 100' AK, 50'/mind. 20 % einbezahlt, GVNR/RS,

(Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle)

Aktiennominalwert mind. 1 Rp., Inhaber/Namenaktien, PS, Genuss-scheine.

Wenn Kapital nicht voll einbezahlt (Iiberiert), gibt es nur Namenaktien.

Aktienbuch.

GV ist Legislative, VR ist Exekutive, RS ist Judikative

Wer eine Aktie hat, hat Rechte und Pflichten.

Vinkulierte Aktien, Stimmrechtsaktien.

96. Worin unterscheiden sich in Bezug auf den Zweck Verein und

Genossenschaft

Verein hat nicht wirtschaftlichen Zweck (eher kulturellen), die Genossenschaft

schon

(Verein kann auch wirtschaftlichen Zweck haben, dann HR-Eintrag!)

Verein auf Personen konzentriert, Genossenschaft auf den Zweck "Selbsthilfe"!

97. Wie entsteht eine Aktiengesellschaft?

Wie GmbH: Statuten/Revisionsstelienzusage/Kapital auf Depotbank

einzahlen/Gründungsversammlung/HR-Eintrag/SHAB

Heute gibt es keine Depotbanken mehr, man kann das aktienkapital auf jede

Bank einzahlen, die dann z. Hd. der Gründung eine schriftliche EinzahlungsBestätigung

"liefert"!

98. Welche Kapitalerhöhungsmöglichkeiten bestehen bei einer

Aktiengesellschaft, vom Kapital/von den Finanzen her gesehen?

Liberierung in bar, durch Sacheinlage, Verrechnung mit Aktionärsdarlehen,

Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital (Reserven, aber nicht

gesetzliche!)

99. Welche Aktienarten kennen Sie?

Inhaber, Namen, bei nicht voller Liberierung des AK nur Namen, dazu PS

und GS

Vinkulierte Aktien oder Stimmrechtsaktien sind keine besonderen Aktien,

sondern nur besondere Regelungen bezüglich Eigentumsübertrag oder

Stimmrecht.

Stimmrecht: Grundsätzlich hat jede Aktie EINE Stimme, unabhängig vom

jeweiligen Nennwert.

Vinkulierte Aktien: VR kann Eigentumsübertragung verweigern, es gibt aber

heute nur noch wenige Gründe.

Familien-AG: Nichts besonderes, keine gesetzlichen Regelungen ... alle

Aktien sind einfach in Familienbesitz!

100. Wie viele Aktionäre müssen bei der Gesellschaftsgründung beteiligt

sein?

Ab 1.1.08 nur noch 1! Der Gründer kann dann aber auch noch andere

Persönlichkeiten in den Verwaltungsrat berufen, weil heute Mitglieder des VR

nicht mehr Aktionäre zu sein brauchen!