BWL
Teil 2 Fr. Böckem
Teil 2 Fr. Böckem
Set of flashcards Details
Flashcards | 45 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 10.11.2015 / 11.11.2015 |
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Primärer Sektor
Sekundärer Sektor
Tertiärer Sektor
Grund-und Rohstoff Bereitstellung (Land-, Forstwirtschaft und Fischerei)
Industrieller Sektor
Dienstleistungen
Meiste Unternehmen in der Schweiz sind..
KMUs (<250 Mitarbeiter), im 3. Sektor und Einzelfirmen
Rechtsform
Rehtliche Struktur des Unternehmens
Entscheidungskriterien Wahl der Rechtsform
- Kapital
- Risiko/Haftung
- Unabhängigkeit
- Steuern
- Soziale Sicherheit
Rechtsformen
grobe Unterteilung
- 1 Person: Einzelfirma
- mehrere: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Sonstige
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
- Sonstige
- Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft
- Aktiengesellschaft, GmbH
- Verein, Stiftung, Genossenschaft
Einzelfirma
1 Person, haftet mit gesamtem Vermögen, keine Eigenkapitalvorschrift, kein spezieller Gründungsakt nötig, Firmenname muss Name des Gründers beinhalten
Ab Jahresumsatz 100'000 Handelsregistereintrag zwingend -> doppelte Buchführung, Name geschützt, Betreiung auf Konkurs
Einfache Gesellschaft
Vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes
Eintrag Handelsregister nicht möglich
unbeschränkte Haftung
Gründung braucht keine spezielle Form
Kollektivgesellschaft
mehrere natürliche Personen, nach kaufmännischen Regeln geführte Firma, Firmenname muss Namen enthalten, Gesellschaft selbst nicht steuerpflichtig, Haftung mit Privatvermögen unbeschränkt bis 5 Jahre nach Auflösung, braucht Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintrag obligatorisch
Kein Mindestkapital erforderlich
Akteingesellschaft
eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen
Firmenname frei wählbar, Zusatz AG
Haftung nur Gesellschaftsvermögen (Aktienkapital der Beteiligten)
separate Besteuerung der AG
mind 100'000 Aktenkapital, mind 50'000 oder 20% eingezahlt (auch Sacheinlagen)
Verwaltungsrat, Namen publiziert, GV als oberstes Organ, obligatorischer Geschätsbericht
GmbH
Mischform aus Aktien und Kollektivgesellschaft
mind 20'000 (einbezahlt oder Sacheinlagen)
Mind. Einlage/Gesellschafter 100.-, Eigentümer Einlagen im Handelsregister
Haftung: Stammkapital
Firmenname frei, Zusatz Gmbh oder mbH
Doppelbesteuerung, Geschäftsführung = Gesellschafter; GV oberstes Organ
Kommanditgesellschaft
2 oder mehr natürliche Personen, Gesellschftsvertrag
Handelsregistereintrag obligatorisch
Komplementär - haftet privat unbeschränkt, Kommanditäre - nur mit Einlagen(beschränkte Kontrollrechte, auch juristische Pers)
Unternehmen selbst steuerpflichtig
Firmenschutz (Name) beschränkt auf Ort des Sitzes
Genossenschaft
mind. 7 Genossenschafter, kein Gründungskapital erforderlich, Haftung Gesellschaftsvermögen, Handelsregistereintrag notwendig, Name frei wählbar Zusatz Genossenschaft
Stiftung
Stiftung als juristische Person, die durch Stiftungsrat handelt, durch Stiftungsurkunde oder Testament errichtet, festgesetzter Wille darf nicht geändert werden
Verein
muss "idealen Zweck" verfolgen, nicht gewinnorientiert, mind 2 Personen für Gründung - Gründungsversammlung, Verein juristische Person, keine private Haftung für Vereinsschulden
Handelsregister
öffentliche Datenbank, enthält die wichtigsten Angaben über die "nach kaufmännischer Art geführten“ Unternehmen (Name Firma, Gründungsjahr, Sitz/Zweck, Namen..)
- Instanz
- Abteilung
- Kontrollspanne
- Stelle mit Leitungsaufgaben
- Stellengruppe, einer Instanz unterstellt
- Anzahl der einem Vorgesetzten unterstellten Mitarbeiter
Aufbauorganisation
hierarchische Gerüst einer Organisation
Festlegung der Rahmenbedingungen für die Arbeitsverrichtungen und Entscheidungen
Welche Aufgaben sind von welchen Menschen und Sachmitteln zu bewältigen?
Ablauforganisation
Arbeits‐ und Informationsprozesse
Ermittlung und Definition von Arbeitsprozessen steht im Vordergrund
Instrumente der Aufbauorganisation
Organigramm: vereinfachte grafische Darstellung der Organisationsstruktur
Stellenbeschreibung:Festlegng von Aufgaben, Rechten, Befugnissen, Rechenschaftspflichten
Organisationsformen
allg. Strukturierungsprinzipien
1) Prinzip der Stellenbildung: Objekt/Verrichtung/Region 2) Leitungsprinzipien: Einliniensystem/Mehrliniensystem 3) Aufteilung der Entscheidungskompetenzen: Zentralisation/Dezentralisation
Organisationsformen
Allg. Strukturierungsprinzipen
- Prinzip der Stellenbildung: Objekt/Verrichtung/Region
- Leitungsprinzipien: Einlinien/Mehrliniensystem
- Aufteilung Entscheidungskompetenzen: Zentralisation/Dezentralisation
Funktionale Organisation
Aufteilung nach Verrichtungen/Funktionen zB Rechnungswesen, Marketing, Produktion etc
Divisionale Organisation
Aufteilung nach Objekten (Produkten, Regionen, Kundengruppen)
Leitungsprinzip
- Einliniensystem
- Mehrliniensystem
- jede Stelle genau einer Instanz untergestellt, streng hierarchischer Dienstweg
- Mehrfachunterstellung, Prinzip des kürzesten Weges
Aufteilung Entscheidungskompetenzen
Unterscheidung Entscheidungsaufgaben und Realisationsaufgaben
- Entscheidungszentralisation: Trennung von Entscheidungsaufgaben und Realisationsaufgaben
- Entscheidungsdezentralisation:Entscheidung und Realisation erfolgt in derselben rangtieferen Stelle
Stablinienorganisation
Einliniensystem mit Stabsstellen, Stäbe = beratende Funktion, i.d.R. keine Weisungsbefugnisse gegenüber tieferen Stellen
Matrixorganisation
Mehrlinienorganisation, Stellenbildung nach zwei oder mehr Kriterien gleichzeitig
Divisionale Organisation
Unterschiedliches Ausmass an Entscheidungsdelegation (4Center)
- Cost-Center: Division für ihre Ksten verantwortlich, Entscheidungen diesbezüglich
- Revenue-Center: verantwortlich für Erlöse
- Profit-Center: verantwortlich für Gewinn, also Erträge und Kosten
- Investment-Center: Entscheidungen bezügl. Kosten und Erlöse und Investitionen
Einsatz von Managern - Kontrollproblem
Lösungsmöglichkeit?
2 Modelle: Kontrolle von aussen, Selbstkontrolle
Corporate Governance
Umfasst die Gesamtheit aller nationalen und internationalen Grundsätze für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Corporate Governance
- dualistisches Modelll
GV wählt Aufsichtsrat und Revisionsstelle; Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan) wählt und überwacht Vorstand(Leitungsorgan), dieser führt Geschäft. Strikte Trennung zwischen Aufsichtsorgan und Leitunsorgan!
Corporate Governance
-monistisches Modell
USA
Verflechtung zwischen Aufsichtsorgan, Leitungsorgan, Leitungsfunktion und Kontrollfunktion
keine institutionalisierte Fremdkontrolle!
Corporate Governance
Allg.
länderspezifisch, CH: Empfehlungen der Economiesuisse - nicht mit gesetzlichen Sanktionen durchsetzbar
für börsenkotierte Unternehmen: Corporate Governance Richtlinie der SWX (RLCG) , Transparenzvorschrift
Corporate Governance Richtlinie der SWX (RLCG)
im jährlichen Geschäftsbericht: Informationen zu
Konzernstruktur und Aktionariat,Verwaltungsrat,
Geschäftsleitung, Mitwirkungsrechten der Aktionäre, Kontrollwechsel und Abwehrmassn. Revisionsstelle ,Informationspolitik
Organisation der AG in der Schweiz
GV oberstes Organ, wählt Verwaltungsrat und Revisionsstelle, Verwaltungsrat(Leitung) ernennt Geschäftsleitung,diese führt operative Geschäfte
Regelung im OR
- Reiner Monismus
- Der Verwaltungsrat übt die Geschäftsleitung vollständig selbst aus
Notwendigkeit adäquater Kontrollmechanismen