BWL

Teil 2 Fr. Böckem

Teil 2 Fr. Böckem


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Flashcards 45
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level University
Created / Updated 10.11.2015 / 11.11.2015
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Primärer Sektor

Sekundärer Sektor

Tertiärer Sektor

Grund-und Rohstoff Bereitstellung (Land-, Forstwirtschaft und Fischerei)

Industrieller Sektor

Dienstleistungen

Meiste Unternehmen in der Schweiz sind..

KMUs (<250 Mitarbeiter), im 3. Sektor und Einzelfirmen

Rechtsform

Rehtliche Struktur des Unternehmens

Entscheidungskriterien Wahl der Rechtsform

- Kapital

- Risiko/Haftung

- Unabhängigkeit

- Steuern

- Soziale Sicherheit

Rechtsformen

grobe Unterteilung

- 1 Person: Einzelfirma

- mehrere: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Sonstige

- Personengesellschaften

- Kapitalgesellschaften

- Sonstige

- Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft

- Aktiengesellschaft, GmbH

- Verein, Stiftung, Genossenschaft

Einzelfirma

1 Person, haftet mit gesamtem Vermögen, keine Eigenkapitalvorschrift, kein spezieller Gründungsakt nötig, Firmenname muss Name des Gründers beinhalten

Ab Jahresumsatz 100'000 Handelsregistereintrag zwingend -> doppelte Buchführung, Name geschützt, Betreiung auf Konkurs

Einfache Gesellschaft

Vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes 

Eintrag Handelsregister nicht möglich

unbeschränkte Haftung 

Gründung braucht keine spezielle Form

 

Kollektivgesellschaft

mehrere natürliche Personen, nach kaufmännischen Regeln geführte Firma, Firmenname muss Namen enthalten, Gesellschaft selbst nicht steuerpflichtig, Haftung mit Privatvermögen unbeschränkt bis 5 Jahre nach Auflösung, braucht Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintrag obligatorisch

Kein Mindestkapital erforderlich

Akteingesellschaft

eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen

Firmenname frei wählbar, Zusatz AG

Haftung nur Gesellschaftsvermögen (Aktienkapital der Beteiligten)

separate Besteuerung der AG

mind 100'000 Aktenkapital, mind 50'000 oder 20% eingezahlt (auch Sacheinlagen)

Verwaltungsrat, Namen publiziert, GV als oberstes Organ, obligatorischer Geschätsbericht

GmbH

Mischform aus Aktien und Kollektivgesellschaft

mind 20'000 (einbezahlt oder Sacheinlagen)

Mind. Einlage/Gesellschafter 100.-, Eigentümer Einlagen im Handelsregister

Haftung: Stammkapital

Firmenname frei, Zusatz Gmbh oder mbH

Doppelbesteuerung, Geschäftsführung = Gesellschafter; GV oberstes Organ

Kommanditgesellschaft

2 oder mehr natürliche Personen, Gesellschftsvertrag

Handelsregistereintrag obligatorisch

Komplementär - haftet privat unbeschränkt, Kommanditäre - nur mit Einlagen(beschränkte Kontrollrechte, auch juristische Pers)

Unternehmen selbst steuerpflichtig

Firmenschutz (Name) beschränkt auf Ort des Sitzes

Genossenschaft

mind. 7 Genossenschafter, kein Gründungskapital erforderlich, Haftung Gesellschaftsvermögen, Handelsregistereintrag notwendig, Name frei wählbar Zusatz Genossenschaft

Stiftung

Stiftung als juristische Person, die durch Stiftungsrat handelt, durch Stiftungsurkunde oder Testament errichtet, festgesetzter Wille darf nicht geändert werden

Verein

muss "idealen Zweck" verfolgen, nicht gewinnorientiert, mind 2 Personen für Gründung - Gründungsversammlung, Verein juristische Person, keine private Haftung für Vereinsschulden

Handelsregister

öffentliche Datenbank, enthält die wichtigsten Angaben über die "nach kaufmännischer Art geführten“ Unternehmen (Name Firma, Gründungsjahr, Sitz/Zweck, Namen..)

- Instanz

- Abteilung

- Kontrollspanne

- Stelle mit Leitungsaufgaben

- Stellengruppe, einer Instanz unterstellt

- Anzahl der einem Vorgesetzten unterstellten Mitarbeiter 

Aufbauorganisation 

hierarchische Gerüst einer Organisation

Festlegung der Rahmenbedingungen für die Arbeitsverrichtungen und Entscheidungen 

Welche Aufgaben sind von welchen Menschen und Sachmitteln zu bewältigen?

Ablauforganisation 

Arbeits‐ und Informationsprozesse  

Ermittlung und Definition von Arbeitsprozessen steht im Vordergrund 

Instrumente der Aufbauorganisation

Organigramm: vereinfachte grafische Darstellung der Organisationsstruktur

Stellenbeschreibung:Festlegng von Aufgaben, Rechten, Befugnissen, Rechenschaftspflichten

Organisationsformen

allg. Strukturierungsprinzipien

1) Prinzip der Stellenbildung: Objekt/Verrichtung/Region 2) Leitungsprinzipien: Einliniensystem/Mehrliniensystem 3) Aufteilung der Entscheidungskompetenzen: Zentralisation/Dezentralisation 

Organisationsformen

Allg. Strukturierungsprinzipen

- Prinzip der Stellenbildung: Objekt/Verrichtung/Region

- Leitungsprinzipien: Einlinien/Mehrliniensystem

- Aufteilung Entscheidungskompetenzen: Zentralisation/Dezentralisation

Funktionale Organisation

Aufteilung nach Verrichtungen/Funktionen zB Rechnungswesen, Marketing, Produktion etc

Divisionale Organisation

Aufteilung nach Objekten (Produkten, Regionen, Kundengruppen)

Leitungsprinzip

- Einliniensystem

- Mehrliniensystem

- jede Stelle genau einer Instanz untergestellt, streng hierarchischer Dienstweg

- Mehrfachunterstellung, Prinzip des kürzesten Weges

Aufteilung Entscheidungskompetenzen

Unterscheidung Entscheidungsaufgaben und Realisationsaufgaben

- Entscheidungszentralisation: Trennung von Entscheidungsaufgaben und Realisationsaufgaben

- Entscheidungsdezentralisation:Entscheidung und Realisation erfolgt in derselben rangtieferen Stelle

Stablinienorganisation

Einliniensystem mit Stabsstellen, Stäbe = beratende Funktion, i.d.R. keine Weisungsbefugnisse gegenüber tieferen Stellen

Matrixorganisation

Mehrlinienorganisation, Stellenbildung nach zwei oder mehr Kriterien gleichzeitig

Divisionale Organisation

Unterschiedliches Ausmass an Entscheidungsdelegation (4Center)

- Cost-Center: Division für ihre Ksten verantwortlich, Entscheidungen diesbezüglich

- Revenue-Center: verantwortlich für Erlöse

- Profit-Center: verantwortlich für Gewinn, also Erträge und Kosten

- Investment-Center: Entscheidungen bezügl. Kosten und Erlöse und Investitionen

Einsatz von Managern - Kontrollproblem

Lösungsmöglichkeit?

2 Modelle: Kontrolle von aussen, Selbstkontrolle

Corporate Governance

Umfasst die Gesamtheit aller nationalen und internationalen Grundsätze für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. 

Corporate Governance

- dualistisches Modelll

GV wählt Aufsichtsrat und Revisionsstelle; Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan) wählt und überwacht Vorstand(Leitungsorgan), dieser führt Geschäft. Strikte Trennung zwischen Aufsichtsorgan und Leitunsorgan!

Corporate Governance

-monistisches Modell

USA

Verflechtung zwischen Aufsichtsorgan, Leitungsorgan, Leitungsfunktion und Kontrollfunktion

keine institutionalisierte Fremdkontrolle!

Corporate Governance

Allg.

länderspezifisch, CH: Empfehlungen der Economiesuisse - nicht mit gesetzlichen Sanktionen durchsetzbar

für börsenkotierte Unternehmen: Corporate Governance Richtlinie der SWX (RLCG) , Transparenzvorschrift

Corporate Governance Richtlinie der SWX (RLCG) 

im jährlichen Geschäftsbericht: Informationen zu 

Konzernstruktur und Aktionariat,Verwaltungsrat,
Geschäftsleitung, Mitwirkungsrechten der Aktionäre, Kontrollwechsel und Abwehrmassn. Revisionsstelle ,Informationspolitik 

Organisation der AG in der Schweiz

GV oberstes Organ, wählt Verwaltungsrat und Revisionsstelle, Verwaltungsrat(Leitung) ernennt Geschäftsleitung,diese führt operative Geschäfte

Regelung im OR

- Reiner Monismus

- Der Verwaltungsrat übt die Geschäftsleitung vollständig selbst aus 

Notwendigkeit adäquater Kontrollmechanismen