Arbeitsrecht 4 - Die Pflichten des Arbeitgebers

Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Lohnzahlungspflicht, Lohnfortzahlungsplficht, Fürsorgepflichten, Ferien & Freizeit, Arbeitszeugnis

Studer/Sigerist, Übungsbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2013 Lohnzahlungspflicht, Lohnfortzahlungsplficht, Fürsorgepflichten, Ferien & Freizeit, Arbeitszeugnis


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 13.04.2016 / 19.06.2024
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1. Welche beiden Gruppen von Arbeitgeberpflichten werden unterschieden?

  • Lohnzahlungspflicht
  • Fürsorgepflicht

2. Welche Pflicht des Arbeitgebers bildet das Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers?

Fürsorgepflicht

3. Nennen Sie zwei Teilpflichten der Fürsorgepflicht.

  • Bereitstellung der Arbeitsgeräte
  • Schutz der Persönlichketi des Arbeitnehmers
  • Ausstellen von Zeugnissen
  • Gewährung von Ferien

4. Wofür muss der Arbeitgeber Lohn bezahlen?

Für die Arbeitsleistung bzw. das Zurverfügungstellen von Zeit

5. Welche Lohnbestandteile kann der vertraglich vereinbarte Lohn neben dem Grundlohn umfassen?

  • Bonus
  • Zuschlag
  • Zulage

6. Welche finanziellen Leistungen des Arbeitgebers gibt es?

  • (Grund)Lohn
  • Provision
  • Gratifikation

7. Was ist eine Gratifikation?

Eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Sie wird ausbezahlt um die Arbeitnehmer für ihre Leistungen zu belohnen.

8. Wann ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Gratifikation verpflichtet?

  • wenn vertraglich vorgesehen
  • wenn aus Gewohnheitsrecht verpflichtet

9. Was ist eine Provision?

Sondervergütung des Arbeitgebers für eine erfolgreiche Arbeitsleistung.

10. Was ist der 13. Monatslohn?

Wenn der Jahreslohn in 13 Raten ausbezahlt wird, nennt man die letzte Rate 13. Monatslohn.

11.Was ist der Unterschied zwischen einer Gratifikation und dem 13. Monatslohn?

Der 13. Monatslohn ist Lohn und damit geschuldet, die Gratifikation ist grundsätzlich freiwillig (ausser es besteht eine Verpflichtung aus Gewohnheitsrecht).

12. Welche Arten von Lohn werden unterschieden?

  • Geldlohn
  • Naturallohn

13. Wann ist gemäss OR der Lohn zu bezahlen?

Am Ende jeden Monats (OR 323 I)

14. Kann vertraglich vereinbart werden, dass der Lohn an einem anderen Tag im Monat ausbzahlt wird?

Ja, die gesetzliche Regelung ist dispositiv.

15. Kann der Lohn auch nur jeden zweiten Monat ausbezahlt werden?

Nein, er muss mindestens einmal im Monat ausbezahlt werden.

16. Was muss der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Lohn auch noch beachten?

Der Arbeitgeber hat eine monatliche Lohnabrechnung zu erstellen und auszuhändigen.

17. Ist die Höhe des Lohns gesetzlich geregelt?

Nein. Der Lohn muss vereinbart werden (Einzel oder Gesamtarbeitsvertrag).

18. Kann die Höhe des Lohnes beliebig festgelegt werden?

Grundsätzlich ja. 

Einschränkungen bzw. Mindestlöhne können sich aus Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag ergeben. 

Unter Umständen ist das Entsendegesetz und das Gleichstellungsgesetz zu beachten.

19. Welcher Lohn ist zu bezahlen, wenn im Einzelarbeitsvertrag keine Regelung vorgesehen ist?

der (branchen-)übliche Lohn (OR 322 I).

20. Welcher Lohn ist zu bezahlen, wenn ein ausländischer Mitarbeiter ohne Arbeitsbewilligung arbeitet?

den (branchen-)üblichen Lohn (OR 322 I).

pro memoria:

ein Arbeitsvertrag der gegen ein öffentlich-rechtliches Abschlussverbot verstösst ist grundsätzlich ungültig. Stimmt diese Rechtsfolge nicht mit dem Schutzzweck des Abschlussverbotes überein, so ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung resp. nach dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz der Abschluss dennoch gültig und die Ansprüche aus Vertrag entstanden (vgl. auch OR 320 III).

21. Ist der Lohn in bar zu bezahlen?

OR 323 i.V.m. OR 84 sieht Barzahlung vor. Die Regelung ist dispositiv, d.h. es kann auch vereinbart werden, den Lohn auf ein Konto zu überweisen.

22. Wo muss der Lohn dem Arbeitnehmer übergeben werden?

Grundsätzlich am Arbeitsort

23. Kann in einem Einzelarbeitsvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer den Lohn in einer ausländischen Währung erhält (z.B. in Euro)?

Grundsatz: in Schweizer Franken (OR 84 I)

Die anderweitige vertragliche Abrede ist aber möglich da die gesetzliche Regelung dispositiv ist.

24. Kann der Arbeitnehmer auch eine andere Leistung als Geld als "Lohn" erhalten?

Ja, sog. Naturallohn

25. In welcher Form könnten Löhne ausgerichtet werden?

Naturallohn kommt vor in Form von Waren (Essen, Trinken, Kleider) oder der Benützung einer Sache (Wohnung/Fahrzeug).

26. Was bedeutet Zeitlohn und was Leistungslohn?

Zeitlohn: Lohn für Zeit, die der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber war

Leistungslohn: Die während dieser Zeit geleistete Arbeit wird als Berechnungsgrundlage des Lohns verwendet.

27. Welche Arten von Leistungslohn werden unterschieden?

  • Akkordlohn
  • Provision
  • Leistungsprämien

28. Ist eine Zahlung gestützt auf das gute Ergebnis des gesamten Unternehmens oder einer Gruppe von Mitarbeitern ebenfalls ein Fall von Leistungslohn?

Nein. Hier wird auf die Arbeit von mehreren abgestellt, somit handelt es sich um eine Erfolgsbeteiligung.

29. Kann vertraglich vereinbart werden, dass der Lohn ausschliesslich nach der Leistung des Arbeitnehmers bemessen wird?

Ja, dies ist zulässig, sofern der Arbeitnehmer auf diese Weise ein angemessenes Einkommen erzielen kann.

Es darf nicht das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer abgewältzt werden. Häufig sind Kombinationen von Leistungs- und Zeitlohn.

30. Kann der Arbeitnehmer vor dem eigentlichen Zahltag Lohn verlangen?

OR 323 IV: Ja, als Vorschuss.

31. Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer einen Lohnvorschuss verlangen?

OR 323 IV:

  • Notlage des Arbeitnehmers
  • Arbeitgeber in der Lage den Vorschuss zu leisten

32. In welcher Höhe wird ein Lohnvorschuss bezahlt?

Je nach bereits gearbeiteter Zeit

33. Welche Auslagen, die der Arbeitnehmer hatte, muss der Arbeitnehmer ersetzen?

  • notwendige Auslagen des Arbeitnehmers
  • die ohne Arbeit nicht entstanden wären (OR 327)

pro memoria:

nicht darunter Fallen Kosten für Arbeitsweg und Verpflegung

34. Kann von der gesetzlichen Regelung der Auslagenentschädigung abgewichen werden?

Die Aslagenentschädigungspflicht ist relativ zwingend (OR 327a I und OR 327b I i.V.m. OR 362).

Es kann nur eine für den Arbeitnehmer bessere Regelung vertraglich vereinbart werden.

pro memoria:

Für den allgemeinen Auslagenersatz ist noch die Regelung in OR 327a II zu beachten. Die Auszahlung der Spesen kann als Pauschale vereinbart werden.

35. Ist der Arbeitgeber berechtigt, einen Teil des Lohns nicht auszubezahlen?

Arbeitgeber muss nicht den ganzen Lohn ausbezahlen, wenn er Verrechnung (OR 120) geltend machen kann oder wenn er das Recht zum Lohnrückbehalt (OR 323a) hat.

36. Unter welchen Umständen und bis zu welchem Betrag darf der Arbeitgeber seine Ansprüche mit dem Lohn verrechnen?

wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber absichtlich Schaden zugefügt hat: unbeschränkt

in allen anderen Fällen: max. der pfändbare Betrag

37. Unter welchen Umständen und welchen Betrag darf der Arbeitgeber zurückbehalten?

OR 323a, dispositiv

  • wenn vertraglich vorgesehen oder üblich
  • pro Lohnzahlung: max. 10 % des Monatslohns & max. 1 Wochenlohn

38. Der Arbeitnehmer erhält nur im Austausch gegen seine Arbeitsleistung einen Lohn. Welche Ausnahmen existieren?

  • bei Annahmeverzug des Arbeitgebers
  • Lohnfortzahlungspflicht
  • Ferien & Freizeit

39. Wie lange dauert die Lohnzahlungspflicht während eines Annahmeverzug?

während der gesamten Dauer des Annahmeverzuges

40. Unter welchen Voraussetzungen erhält der Arbeitnehmer Lohn, obwohl er nicht arbeiten kann?

OR 324a:

  • persönliche Gründe des Arbeitnehmers (Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten etc.)
  • Verhinderung des Arbeitsnehmers an der Arbeitsleistung
  • ohne Verschulden des Arbeitnehmers
  • Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses (3 Monate)