Mehrwertsteuer
1. Teil bis Seite 52
1. Teil bis Seite 52
Kartei Details
| Karten | 156 |
|---|---|
| Sprache | Deutsch |
| Kategorie | Finanzen |
| Stufe | Andere |
| Erstellt / Aktualisiert | 07.12.2025 / 07.12.2025 |
| Weblink |
https://card2brain.ch/cards/20251207_mehrwertsteuer?max=40&offset=80
|
| Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20251207_mehrwertsteuer/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Umsätze aus Leistungen, die ins Auslang erbracht werden, müssen systematisch korrekt von der Steuer befreit werden, da diese Leistungen...
...im Bestimmungsland zu dem dort gültigen Satz der MWST unterliegen. Werden diese Leistungen nicht von der schweizerischen MWST befreit, würde auf ihnen in den meisten Fällen zweimal die MWST lasten, einmal die schweizerische und einmal diejenige des Bestimmungslandes.
Ausübung von Funktionen der Schiedsgerichtbarkeit:
Die Leistungen von Schiedsgerichten sind von der Steuer ausgenommen - MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 29.
Leistungen innerhalb des gleichen Gemeinwesens sind von der Steuer ausgenommen (was versteht man darunter)?
Als Gemeinwesen gelten einzelne Gemeinden, Kantone oder der Bund. Die Innenumsätze der einzelnen Gemeinwesen, d.h. die Umsätze zwischen einzelnen Dienststellen, sind von der Steuer ausgenommen. Somit unterliegen die Leistungen unter den einzelnen Organisationseinheiten eines Gemeinwesens nicht der Steuer, sondern nur diejenigen gegenüber Dritten - MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28.
Bekanntmachungsleistungen, die gemeinnützige Organisationen zugunsten Dritter oder Dritte zugunsten gemeinnütziger Organisationen erbringen:
Die Bekanntmachungsleistungen, die eine gemeinnützige Organisation zugunsten einer anderen gemeinnützigen Organisation oder zugunsten Dritter oder umgekehrt Dritte zugunsten einer gemeinnützigen Organisation erbringen, sind von der Steuer ausgenommen - MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 27.
Veräusserung von im eigenen Betrieb gewonnenen Erzeugnissen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gärtnerei sowie der Verkauf von Vieh durch Viehhändler und der Verkauf von Milch durch Milchsammelstellen an milchverarbeitende Betriebe:
Die Erzeugnisse der Betriebe des primären Wirtschaftssektors sind von der Steuer ausgenommen, wenn sie im eigenen Betrieb gewonnen werden. Steuerbar ist jedoch der Verkauf von zugekauften Produkten. Gleich behandelt wie die Landwirte und Forstwirte sind die Gärtner, die Viehhändler für den Viehhandel und die Milchsammelstellen für die Umsätze von Milch an Milchverarbeiter - MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 26.
Gewisse Umsätze von AHV-Kassen: Von der Steuer ausgenommen sind...
...die Umsätze der AHV-Kassen untereinander und die Umsätze aus Aufgaben, die den Kassen aufgrund des Bundesgesetzes vom 20.12.1946 über die AHV übertragen werden, sofern die Aufgaben zur Sozialversicherung gehören oder der beruflichen und sozialen Vorsorge sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen - MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 25
Der Verkauf von gebrauchten beweglichen Gegenständen (Betriebsmitteln) ist von der Steuer ausgenommen, wenn...
...der gebrauchte Gegenstand ausschliesslich für von der Steuer ausgenommene Tätigkeiten verwendet wurde. Sobald der Kauf auch nur zu einem teilweisen Vorsteuerabzug berechtigte, wird das gesamte Verkaufsentgelt steuerbar. Dabei ist es nicht wichtig, ob der Vorsteuerabzug effektiv gemacht wurde, sondern nur, ob ein Anrecht auf einen Vorsteuerabzug bestanden hat.
Umsätze bei Wetten, Lotterien und sonstigen Glücksspielen
Steuerbar sind foigende Leistungen:
- Einnahmen aus Geschicklichkeitsspielen wie Dart, Billard, Flipper, Computerspiele
- Einnahmen aus Geldspielautomaten in Restaurants oder Spielsalons. Solche Umsätze sind nur ausgenommen, wenn sie von konzessionierten Spielbanken angeboten werden
- Provisionen, die der Vermittler von ausgenommenen Wett- und Lotterieumsätzen erhalten wie z. B. Lotto-Abgabestellen und Los-Verkäufer
- Standmietgeld, das z. B. Restaurants von den Betreibern der Geldspielautomaten dafür erhalten, dass diese im Restaurant ihren Automaten aufstellen dürfen
Die Einnahmen aus Spielen, bei denen der Erwerb oder die Höhe des Gewinnes nur vom Zufall oder von Umständen abhängt, die der Teilnehmer nicht beeinflussen kann, sind von der Steuer...
...ausgenommen. Darunter fallen z. B. Zahlenlotto, Sport-Toto, Lotto, Bingo, Tombola und Spielbanken. Damit die Umsätze nicht der MWST unterliegen, müssen sie einer Sondersteuer oder sonstigen Abgaben unterliegen - MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23.
Die Lieferung von im Inland gültigen Briefmarken, Postkarten mit aufgedrucktem Wertzeichen und Frankaturmarken sind höchstens...
...zum aufgedruckten Wert von der Steuer ausgenommen - MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 22. Als aufgedruckter Wert gilt grundsätzlich der Frankaturwert, bei Sondermarken der Wert zuzüglich des auf den Briefmarken aufgedruckten Zuschlags. Wird ein höherer Wert verlangt, ist das ganze Entgelt steuerbar.
Welche Umsätze gelten nicht als von der Steuer ausgenommene Immobilienvermietung?
MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziffer 21
Von der MWST ausgenommen sind die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften, Gebäuden oder Gebäudeteilen und Grundstücken. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Vermietung für gewerbliche oder andere Zwecke erfolgt. Im Besonderen handelt es sich um folgende Vermietungen:
- Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften, Gebäuden und Gebäudeteilen
- Vermietung von im Gemeingebrauch stehenden Parkplätzen
- Vermietung von Sportanlagen (Sportplätze, Mehrzweckhallen), sofern der Mieter für die Mietdauer das alleinige Nutzungsrecht an der Anlage hat. Nur die Miete einer Sportanlage, nicht aber der Eintritt zu einer Sportanlage, ist von der Steuer ausgenommen
- Grundsätzlich auch die Untervermietung von Räumen (Büros, Zimmern)
Bei einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sind die Beiträge der Gesellschafter an die Kosten der Gemeinschaft von der Steuer...
...ausgenommen. Nicht von der Steuer ausgenommen sind jedoch Leistungen zwischen Dritten und der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
Der Verkauf von Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke, etc.) ist von der Steuer...
...ausgenommen. MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziffer 20. Das gleiche gilt für das Einräumen von Kaufs- oder Vorkaufsrechten.
Gilt die Vermittlung einer Kundenbeziehung, d.h. das Zuführen von Kunden, als Vermittlungsleistung im Sinne der MWST?
Nein, es gilt als Dienstleistung im Bereich der Werbung oder des Überlassens von Informationen. Das Entgelt für das Gewinnen oder Finden von Kunden, die sogenannte Finder's Fee, ist somit zum Normalsatz steuerbar. Auf welcher Basis diese Finder's Fee berechnet wird, ist dabei nicht massgebend.
Als Vermittlung im Sinne der MWST gilt...?
...nur das Abschliessen von Verträgen im Namen und für Rechnung von Dritten (direkte Stellvertretung), d.h. das Bewirken von Umsätzen in fremdem Namen und für fremde Rechnung.
Auf was ist im Bereich der Finanzdienstleistung ein besonderes Augenmerk zu setzen und worum handelt es sich dabei?
Auf die Vermittlungstätigkeit. Es handelt sich im Normalfall um eine steuerbare Dienstleistung. Sie ist nur dann von der Steuer ausgenommen, wenn dies im Gesetzesartikel ausdrücklich erwähnt wird und wenn es sich effektiv um eine Vermittlung im Sinne der MWST handelt.
Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs
Was ist im Bereich der Finanzdienstleistungen steuerbar?
- Vermögensverwaltung / Anlageberatung
- Inkassogeschäfte
- Handel mit Münzen und Banknoten, die Sammlerstücke sind und normalerweise nicht als gesetzliche Zahlungsmittel verwendet werden
- Vermietung von Tresorfächern
- Depotgeschäfte
- Treuhandanlagen
Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs
Welche Tätigkeiten im Bereich der Finanzdienstleistungen sind von der Steuer ausgenommen?
MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziffer 19
Von der Steuer ausgenommen sind die Versicherungsprämien. Auch die Umsätze aus den Tätigkeiten der Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler sind von der Steuer ausgenommen, sofern diese Tätigkeit direkt mit dem Abschluss einer Versicherung verbunden ist - MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18. Nicht von der Steuer ausgenommen sind...
...die sogenannten Finder's Fees, wo es sich nur um ein Zuführen eines potentiellen Kunden handelt. Auch sind zusätzlich erbrachte Beratungen und Gutachten zum Normalsatz steuerbar.
Kunstwerke, die persönlich von Schriftstellern, Komponisten, Filmschaffenden, Kunstmalern und Bildhauern hergestellt werden, sind von der Steuer ausgenommen. Die Kunstwerke müssen jedoch zweckfrei sein, d.h.:
MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 16
- Übersetzungen, Verfassen von Betriebsanleitungen und Texte im Bereich der Werbung gelten nicht als ausgenommene Tätigkeit von Schriftstellern.
- Werbefilme sind zum Normalsatz steuerbar. Zudem gelten als Filmschaffende nur Filmregisseure, Drehbuchautoren, Dialogregisseure, Filmkomponisten, Tonmeister, Chefkameramänner, Cutter.
- Bilder, Gemälde, Skulpturen, Plastiken, Statuen müssen bei Kunstmalern und Bildhauern ausschliesslich zum Betrachten bestimmt oder geeignet sein. Ein durch einen Bildhauer erstellter Grabstein gilt beispielsweise als handwerkliche Leistung und ist zum Normalsatz steuerbar.
Sind sowohl die Einnahmen aus Eintritten für Sportanlässe als auch die durch die aktiven Sportler bezahlten Beträge für die Teilnahme an einem Sportanlass (Start-/Nenngelder, Turniereinsätze) von der Steuer ausgenommen?
Ja; Auch die in den Start-/Nenngeldern enthaltenen Nebenleistungen sind Teil der von der Steuer ausgenommenen Leistung, wenn sie direkt mit der Teilnahme am Sportereignis im Zusammenhang stehen.
Erbringt der Künstler seine Leistung in einem Radio- oder Fernsehstudio zur (späteren) Ausstrahlung, dann sind diese Leistungen...
...steuerbar. Ist hingegen Publikum während den Aufzeichnungen für die Ausstrahlung anwesend, so sind sowohl die Gage des Künstlers als auch die Einnahmen aus den Publikumseintritten von der Steuer ausgenommen. Die Künstler müssen die Dienstleistungen unmittelbar dem Publikum erbringen - MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14.
Beiträge von Passivmitgliedern eines Vereins werden aus mehrwertsteuerlicher Sicht nicht als Mitgliederbeiträge betrachtet, sondern...
...gelten als Spenden MWSTG Art. 3 lit. i
Sind die Mitgliederbeiträge bei nicht gewinnstrebigen Vereinen und Genossenschaften, deren Höhe aufgrund der Statuten festgelegt ist, von der Steuer ausgenommen?
Ja; die Höhe des Mitgliederbeitrags muss nicht betragsmässig in den Statuten stehen. Die Beiträge dürfen aber nicht in einem direkten Verhältnis zu bezogenen Leistungen stehen. Sofern durch Mitglieder für zusätzliche Leistungen ein separater Betrag bezahlt wird, ist dieser steuerlich separat zu beurteilen - MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13.
Handelt es sich beim Personalverleih um eine steuerbare oder nicht steuerbare Leistung?
Grundsätzlich um eine steuerbare Leistung. Wenn der Verleih jedoch durch bestimmte Institutionen erfolgt und das zur Verfügung gestellte Personal für bestimmte Zwecke eingesetzt wird, ist der Personalverleih von der Steuer ausgenommen MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 12
Als Unterhaltungs- und Vergnügungsleistungen steuerbar sind auch Aktivitäten, die in erster Linie der Geselligkeit oder der Fitness dienen. Dies ist der Fall, wenn die zwei folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Die erbrachte Leistung dient in erster Linie anderen Zwecken als der Vermittlung oder Vertiefung von Wissen.
- Die Leistung kann jederzeit ohne besondere Vorkenntnisse in Anspruch genommen werden.
Beratungsleistungen sind steuerbare Dienstleistungen, während Bildungsleistungen von der Steuer ausgenommen sind. Es ist daher wichtig, die Beratungsleistungen von den Bildungsleistungen abzugrenzen. Um eine steuerbare Beratungsleistung handelt es sich dann, wenn...
... die drei folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- die Leistung ist individuell auf den Auftraggeber zugeschnitten und
- die Leistung beruht auf einer vorgängigen Analyse der entsprechenden Situation und
- es werden Problemlösungsvorschläge ausgearbeitet und eventuell umgesetzt.
Steuerausnahmen - Umsätze im Bereich der Erziehung und Bildung
Die Umsätze aus Erziehungsleistungen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr sind von der Steuer ausgenommen. Nicht von der Steuer ausgenommen sind jedoch die Erziehungsleistungen bei erwachsenen Personen ab 18-jährig.
Steuerausnahmen - Lieferung von menschlichen Organen und von menschlichem Vollblut
Nicht von der Steuer ausgenommen sind jedoch alle Blutprodukte, die aufgrund physikalischer, chemischer oder biologischer Behandlung aus menschlichem oder tierischem Vollblut gewonnen wurden - reduzierter Satz. Sie gelten als Medikamente, sofern sie zur direkten Anwendung an Menschen oder Tieren bestimmt sind. Körpergewebe (Hautgewebe) und Zellen (Knochenmark, Körperflüssigkeit) - Normalsatz.
Steuerausnahmen - Spitalbehandlung und ärztliche Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin
- verabreichte Medikamente
- im Rahmen einer Operation eingesetzte Prothesen
- Unterkunft und Verpflegung der Patienten im Spitalzimmer
Nicht von der Steuer ausgenommen: Abgabe von Prothesen, wenn diese vom Patienten selbständig eingesetzt werden können, Abgabe von Medikamenten z.B. in einer verschlossenen Schachtel
Steuerausnahmen - Beförderung von Gegenständen gemäss Postgesetzgebung
Darunter fallen die adressierten Briefpostsendungen mit einem Gewicht von bis zu 50g, die durch die Post gemäss Postverkehrsgesetz befördert werden.
Auf ausgenommenen Leistungen ist keine Mehrwertsteuer abzurechnen. Im Gegenzug dazu darf aber auf allen Aufwendungen, die dazu bestimmt sind, solche von der Steuer ausgenommenen Leistungen zu erzielen, ...
...keine Vorsteuer in Abzug gebracht werden - MWSTG Art. 29 Abs. 1.
Im MWSTG gibt es eine Liste der Steuerausnahmen, die all diejenigen Leistungen beinhaltet, die nicht der MWST unterstellt werden sollen. Es handelt sich u.a. um Leistungen auf den Gebieten...
...Gesundheitswesen, Bildung, Kultur, Sport, Wohnen, Finanzen und Versicherungen - MWSTG Art. 21.
Welche Dienstleistungen fallen unter anderem unter das Empfängerortsprinzip?
- Leistungen auf dem Gebiet der Werbung
- Leistungen von Beratern, Vermögensverwaltern, Treuhändern, Inkassobüros, Anwälten, Buchprüfern, Dolmetschern, Übersetzern, Managementdienstleistungen und ähnliche Leistungen
- die Datenverarbeitung und die Überlassung von Informationen
- der Personalverleih
- Bank-, Finanz- und Versicherungsumsätze
Warum handelt es sich bei der Bestimmung zum Empfängerortsprinzip um einen Auffangartikel?
Nur wenn keines der anderen Prinzipien von MWSTG Art. 8 Abs. 2 zum Tragen kommt, tritt MWSTG Art. 8 Abs. 1 in die Lücke. Die Bestimmung zum Empfängerortsprinzip kommt nur zur Anwendung, wenn die DL nicht einem anderen Ort zugeordnet werden kann.
Empfängerort - Der Ort von vielen Dienstleistungen befindet sich dort, wo...
...der Leistungsempfänger (Kunde) den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat. Wird eine DL aufgrund der vorstehenden Ausführungen weder unter das Erbringerortsprinzip, noch unter das Prinzip des Tätigkeitsortes, des Belegenheitsortes oder des Bestimmungsortes eingeordnet, wird sie dem Empfängerortsprinzip zugeteilt - MWSTG Art. 8 Abs. 1
Bestimmungsort - Dienstleistungen im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe gelten an demjenigen Ort als erbracht,...
...für den die Dienstleistung bestimmt ist.
Belegenheitsort - Bei Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht werden, gilt als Ort der Dienstleistung derjenige Ort, an dem...
...sich die Liegenschaft befindet.
Erbringerort - Die Dienstleistung gilt als an demjenigen Ort erbracht, an dem der Dienstleistungserbringer...
...den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat. Falls ein solcher Sitz fehlt, gilt als Dienstleistungsort der Wohnort des Leistungserbringers. DL, die typischerweise unmittelbar gegenüber physisch anwesenden natürlichen Personen erbracht werden, unterliegen dem Erbringerortsprinzip.