Mehrwertsteuer
1. Teil bis Seite 52
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Kartei Details
| Karten | 156 |
|---|---|
| Sprache | Deutsch |
| Kategorie | Finanzen |
| Stufe | Andere |
| Erstellt / Aktualisiert | 07.12.2025 / 07.12.2025 |
| Weblink |
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Was sind Leistungskombinationen und wie werden diese steuerlich behandelt?
Leistungskombinationen sind Zuammenstellungen von einzelnen steuerbaren und/oder nicht steuerbaren Gegenständen und Dienstleistungen, die pauschal in Rechnung gestellt werden. Je nach Zusammensetzung kommen unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung und sind unterschiedliche mehrwertsteuerliche Handhabungen möglich.
Wie werden die Nebenkosten wie beispielsweise Transportkosten nach Steuersätzen aufgeteilt?
Nebenkosten werden einzeln den entsprechenden Leistungen zugeordnet oder aber wertmässig auf die gesamten Leistungen aufgeteilt.
Nebenleistungen teilen immer das steuerliche Schicksal...
...der Hauptleistung - MWSTG Art. 19 Abs. 4
Gehören jedoch Leistungen wirtschaftlich so eng zusammen, dass sie ein unteilbares Ganzes bilden, so gelten sie als...
...eine einheitliche wirtschaftliche Leistung und sind nach dem Charakter der Gesamtleistung steuerbar - MWSTG Art. 19 Abs. 3. Beispiel: Das Mineralwasser wird in einer Flasche abgegeben. Obwohl die Flasche zum Normalsatz steuerbar wäre, ist das unteilbare Ganze der zum reduzierten Satz steuerbare Verkauf von Mineralwasser.
Im Sinne einer Vereinfachung können mehrere voneinander unabhängige Leistungen, die zu einer Sachgesamtheit vereinigt sind oder als Leistungskombination angeboten werden, einheitlich nach...
...der überwiegenden Leistung behandelt werden, wenn sie zu einem Gesamtentgelt erbracht werden und die überwiegende Leistung wertmässig mindestens 70% des Gesamtentgelts ausmacht (Kombination) - MWSTG Art. 19 Abs. 2
Nebenkosten wie Fracht und Porti stellen keine separate Leistung dar, gehören aber stets zum Entgelt. Bei Rechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen lassen sich die Nebenkosten in der Regel nicht eindeutig den einzelnen Leistungen zuordnen, Deshalb können zur Vereinfachung derartige Nebenkosten...
...nach dem wertmässigen Anteil der gelieferten Gegenstände aufgeteilt werden (siehe Beispiel Buch Seite 49).
Kommen bei einem Leistungsaustausch verschiedene Steuersätze zur Anwendung, so wird das Entgelt...
...grundsätzlich auf die einzelnen Steuersätze aufgeteilt und dementsprechend ausgewiesen und versteuert.
Alle Leistungen, die zusätzlich zum Arrangement bezogen werden, sind...
...separat zu fakturieren und zum entsprechenden Satz steuerbar. Nicht steuerbar ist die Kurtaxe, wenn sie separat fakturiert wird.
Die Pauschalsätze für die Vollpension betragen:
- 65% des Arrangementpreises zum Steuersatz von 3.8%
- 35% des Arrangementpreises zum Steuersatz von 8.0%
Ergänzung zur 3. Möglichkeit - pauschale Aufteilung bei Vollpensionsarrangement:
Der Beherbergungs- und der Verpflegungsanteil müssen dabei nicht getrennt in Rechnung gestellt werden. Es ist aber erforderlich, dass die Steuer getrennt ausgewiesen wird beispielsweise in einem Zusammenzug am Ende der Rechnung. Auf der Rechnung muss ersichtlich sein, welcher Betrag zu welchem Steuersatz abgerechnet wird.
Ergänzung zur 1. Möglichkeit - Leistungen zum Normalsatz und Sondersatz werden getrennt in Rechnung gestellt:
Normalsatz (Verpflegungsanteil) und Sondersatz (Übernachtung mit Frühstück)
Die Anteile, die auf die beiden Steuersätze fallen, müssen dabei kalkulatorisch detailliert nachgewiesen werden können.
Welche Möglichkeiten der Abrechnung hat der Hotelbetrieb bei Halb- und Vollpensionarrangements?
- Die Leistungen zum Normalsatz und diejenigen zum Sondersatz werden getrennt in Rechnung gestellt.
- Die als Halbpensionsarrangement bezeichneten Leistungen unterliegen bei pauschaler Rechnungsstellung dem Sondersatz von 3.8%, da der Verpflegungsanteil üblicherweise weniger als 30% an der Gesamtleistung ausmacht.
- Sofern die Leistungen klar mit Vollpensionsarrangement bezeichnet werden, ist in der Rechnung die pauschale Aufteilung in Beherbergungs- und Verpflegungsanteil möglich.
Welche Arrangements in der Hotelbranche beinhalten sowohl Leistungen, die zum Normalsatz steuerbar sind, als auch Leistungen, die dem Sondersatz unterliegen?
Halb- und Vollpensionsarrangements
Welche Nebenleistungen sind nicht zum Sondersatz, sondern zum Normalsatz steuerbar?
- Solarium, Sauna, Sprudelbad
- Tennisplatz, Kegelbahn, Fitnessraum
- Parkplätze u. Ä.
sofern für diese Leistungen ein separates Entgelt entrichtet werden muss. Werden diese Leistungen jedoch innerhalb der Hotelanlage erbracht und wird für sie kein zusätzlicher Betrag verlangt, bilden sie einen Teil der Beherbergungsleistung und sind zum Sondersatz steuerbar (mit Ausnahme von Velos und Taxidiensten, die ausserhalb der Hotelanlage genutzt werden können).
Welche direkten Nebenleistungen zur Übernachtungsleistung unterliegen - wie die Übernachtungsleistung selber - dem Sondersatz von 3.8%?
- Frühstück
- Zimmerreinigung
- Zurverfügungstellung von Bett- und Frottierwäsche
- Radio- und Fernsehbenützung
- Versorgung von Zelten und Wohnwagen mit Strom und Wasser
- Benützung von sanitären Anlagen auf den Campingplätzen (ohne Waschmaschine)
Beispiele von zum Normalsatz steuerbaren Druckerzeugnissen:
- Münz- und Briefmarkenzeitungen
- Verkaufskataloge von Warenhäusern und Versandhäusern
- Kreuzworträtselhefte
- Auktionskataloge
Beispiele von zum reduzierten Satz steuerbaren Druckerzeugnissen:
- Tages- und Wochenzeitungen
- Fachzeitschriften
- Radio- und Fernsehprogrammzeitschriften
- Personalzeitschriften
- Fahrpläne
Reduzierter Satz - Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und anderen Druckerzeugnissen:
- mindestens zweimal pro Jahr erscheinen
- einen gleich bleibenden Titel tragen
- eine fortlaufende Nummerierung
- Angabe des Erscheinungsdatums
- dient der laufenden Orientierung über Wissenswertes oder der Unterhaltung
Dürfen nicht Werbezwecken dienen.
Reduzierter Satz - Medikamente - Ausnahmen:
Grundsätzlich sind alle Medikamente zum reduzierten Satz steuerbar. Nicht als Medikamente gelten jedoch beispielsweise Verbandsmaterial, Zahnpasta und Kosmetikprodukte, selbst wenn diese auch durch Apotheken angeboten werden.
Reduzierter Satz - Pflanzen, Blumen, Sämereien - Ausnahmen:
Die Regeln der Leistungskombination finden grundsätzlich auch hier Anwendung. Von diesem Grundsatz weichen jedoch Arrangements, Gestecke, Hydrokultur-Pflanzen und dergleichen ab, die bis zu einem Verkaufswert von CHF 300.00 immer zum reduzierten Satz steuerbar sind. Auch immer zum reduzierten Satz steuerbar sind Blumenstäusse und Trauerkränze.
Reduzierter Satz - Vieh, Geflügel, Fische - Ausnahmen:
Zierfische sind zum Normalsatz steuerbar, gleich wie die Lieferung von Wildtieren (Reh, Hirsch, Hase).
Die Behandlung von Vieh und Geflügel durch einen Tierarzt ist gleich wie das Tier selber zum reduzierten Satz steuerbar. Die Behandlung von Hund, Katze u. Ä. durch einen Tierarzt ist gleich wie der Verkauf des Tieres zum Normalsatz steuerbar.
Reduzierter Satz - Nahrungsmittel und Zusatzstoffe - Ausnahmen:
Nicht als Nahrungsmittel gelten alkoholische Getränke. Der reduzierte Satz gilt nicht für Esswaren und Getränke, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden. Derartige Leistungen liegen vor, wenn für den Kunden Konsumationsmöglichkeiten vorhanden sind, d.h. in Restaurants u. Ä., oder wenn der Leistungserbringer die Esswaren beim Kunden zubereitet oder serviert. Der reduzierte Satz kommt auch immer dann zur Anwendung, wenn die Nahrungsmittel in Verpflegungsautomaten angeboten werden.
Was wurde zur Entlastung der Tourismusbrache für einen befristeten Zeitraum eingeführt?
Der Sondersatz von 3.8%. Die Frist für den Sondersatz wurde bereits mehrfach verlängert und läuft Ende 2017 ab - sofern sie nicht erneut verlängert wird.
Welches Ziel hat der reduzierte Satz?
Bestimmte Leistungen des täglichen Bedarfs nicht zu stark mit der MWST zu belasten und die MWST somit auch für die finanziell schwächeren Bevölkerungsschichten tragbar zu machen.
Wo findet man im Gesetz die Steuersätze?
MWSTG Art. 25
Welches ist der Unterschied zwischen von der Steuer ausgenommenen und von der Steuer befreiten Leistungen in Bezug auf den Vorsteuerabzug?
Bei von der Steuer ausgenommenen Umsätzen ist kein Vorsteuerabzug zulässig, bei von der Steuer befreiten Umsätzen kann der Vorsteuerabzug vorgenommen werden.
Oft handelt es sich bei hoheitlichen Tätigkeiten um eine Tätigkeit, für deren Ausübung das Gemeinwesen von Gesetzes wegen befugt ist. Beispiele:
- Ausstellen von Reisepässen durch das kantonale Passbüro
- Ausstellen von Lernfahr-, Führer- und Fahrzeugausweisen durch das kantonale Strassenverkehrsamt
- gesetzliche Prüfungen von Waagen und Tankstellen durch den Eichmeister
Steuerbar sind hingegen beispielsweise:
- Entsorgungsleistungen, Abwasserbeseitigung
- der Verkauf von Theoriebüchern und Broschüren für die Fahrzeugprüfung
- Untersuchungen von Lebensmitteln und Wasserproben, welche das kantonale Laboratorium im Auftrag von Gemeinden, Firmen oder Privaten ausführt
Umsätze, die in Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit vereinnahmt werden, unterliegen nicht der MWST. MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. l. Was versteht man unter hoheitlicher Tätigkeit?
Die Tätigkeit eines Gemeinwesens, die nicht unternehmerischer Natur ist, namentlich nicht marktfähig ist und nicht im Wettbewerb mit Tätigkeiten privater Anbieter steht, selbst wenn dafür Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgaben erhoben werden - MWSTG Art. 3 lit. g.
Die Mittelzuflüsse für Erstattungen, Beiträge und Beihilfen bei Lieferungen ins Ausland, die nach MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 1 von der Steuer befreit werden, sind nicht Teil...
...des steuerbaren Entgelts - MWSTG Art. 18 Abs. 2 Ziff. k.
Entschädigungen für unselbständig ausgeübte Tätigkeiten wie Verwaltungsrats- und Stiftungsratshonorare, Behördenentschädigungen oder Sold unterliegen...
...nicht der Steuer - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. j
Findet im Zusammenhang mit einem Schadenersatz ein Leistungsaustausch statt und unterliegt dieser der Steuer?
Es findet kein Leistungsaustausch statt. Ein Schadenersatz wird bezahlt, weil der Schädiger verpflichtet ist, den von ihm verursachten Schaden zu beheben. Zwischen Schädiger und Geschädigtem gibt es keinen Leistungsaustausch. Demzufolge unterliegt auch der bezahlte Schadenersatz beim Geschädigten nicht der MWST - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. i
Bei bezahlten Depots handelt es sich nicht um ein Entgelt für eine erbrachte Leistung, sondern einzig um eine Art Sicherheit. Die bezahlten Depots für Mehrweggebinde bilden somit nicht Teil des Entgeltes und unterliegen...
..nicht der Steuer - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. h.
Besonders im Bereich der Landwirtschaft und der Elektrizitätswirtschaft spielen Kostenausgleichszahlungen eine grosse Rolle. Wozu dienen sie und unterliegen sie der Steuer?
Sie dienen dazu, inländischen Anbietern einen besseren Marktzugriff zu ermöglichen oder ein bestimmtes Verhalten zu fördern oder zu belohnen (z.B. Transport auf der Schiene statt der Strasse). Diese Zahlungen weisen keine direkte Verknüpfung zu einem Leistungsverhältnis auf und unterliegen demzufolge nicht der Steuer - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. g.
Unterliegen Dividenden der Steuer?
Dividenden und vergleichbaren Gewinnanteilen liegt keine Gegenleistung zugrunde und daher unterliegen diese Gewinnausschüttungen auch nicht der Steuer - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. f
Was versteht man unter Einlagen in ein Unternehmen?
- Gesellschafterbeitäge
- Zuschüsse
- Beiträge à-fonds-perdu
- Forderungsverzichte
- Zinsverzichte und ähnliche Kapitalleistungen
Es ist dabei unerheblich, ob die Einlagen von Gesellschaftern oder von Dritten erfolgen. Einzig ausschlaggebend ist, dass die Geldgeber keine Gegenleistung erhalten. Diese Einlagen unterliegen als Nicht-Entgelte nicht der Steuer - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. e
Was sind Spenden?
Spenden sind freiwillige Zuwendungen in der Absicht den Empfänger zu bereichern ohne Erwartung einer Gegenleistung im mehrwertsteuerlichen Sinn und unterliegen daher nicht der Steuer - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. d und MWSTG Art. 3 lit. i
Auch im Sinne von Subventionen unterliegen Beiträge aus kantonalen...
...Wasser-, Abwasser- und Abfallfonds nicht der Steuer, berechtigen aber auch nicht zum Vorsteuerabzug - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. c.
Gelder, die Kur- und Verkehrsvereine ausschliesslich aus öffentlich-rechtlichen Tourismusabgaben erhalten und sie im Auftrag von Gemeinwesen zugunsten der Allgemeinheit einsetzen, unterliegen bei den Kur- und Verkehrsvereinen nicht der Steuer - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. b. Da sie vom Wesen her den Subventionen ähnlich sind,...
...berechtigen diese Gelder aber auch nicht zum Vorsteuerabzug.
Unterliegen Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge der Steuer?
Nein, auch wenn sie gestützt auf einen Leistungsauftrag oder eine Programmvereinbarung ausgerichtet werden - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. a. Zwischen dem Subventionszahler und dem Empfänger des Geldes findet kein Leistungsaustausch statt. Der Subventionsempfänger hat bei Erhalt von Subventionen seinen Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen.
Wo findet man im Gesetz die Mittelflüsse, welche mangels Leistungsaustausch nicht steuerbar sind?
MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. a-l