Grundzüge des Rechts

Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich

Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich


Kartei Details

Karten 265
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 11.08.2025 / 11.08.2025
Weblink
https://card2brain.ch/cards/20250811_grundzuege_des_rechts?max=40&offset=200
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20250811_grundzuege_des_rechts/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Europäischer Rat

Setzt Richtlinien und Impulse

"Gipfeltreffen" der Staats- und Regierungschefs unter Vorsitz des Präsidenten des Europäischen Rates

Gründung: 1974

Hauptsitz: Brüssel

Vorsitz: Antonio Costa

Europäische Kommission

Exekutive (ist die "Regierung")

unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften
(alleiniges Initiativrecht)

setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt

sorgt für Einhaltung des EU-Rechts
("Hüterin der Verträge")

je ein Kommissar pro Staat

Hauptsitz: Brüssel, Berlaymont-Gebäude

Vorsitz: Ursula von der Leyen (Kommissionspräsidentin)

Bedienstete: 32'000

Europäisches Parlament

Legislative (Bürgerkammer)

teilt sich mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse

Legislaturperiode: 5 Jahre (--> 2029)

705 Abgeordnete

Sitz in Strassburg
Generalsekretariat in Luxemburg

Rat der Europäischen Union

oder einfach "der Rat"

Legislative (Länderkammer)

Scharnier zwischen den Mitgliedstaaten und der Union

Vertretung und Sprachrohr der Mitgliedstaaten

mit dem Parlament als Gesetzgeber

je nach Themenfeld aus den Ministern der Mitgliedsländern zusammen (daher auch Ministerrat)

Haushaltbefugnisse zusammen mit dem Parlament

schliesst internationale Verträge

Gründung: 1958

Vorsitz: Dänemark (Marie Bjerre)
Generalsekretärin: Thérèse Blanchet

Sitz in Brüssel

Gerichtshof der Europäischen Union

sichert die Einheitlichkeit der Auslegung des EU-Rechts

je ein Richter pro Staat

Sitz in Luxemburg

 

Umfasst:

Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Gericht der Europäischen Union (EuG)

 

Europäischer Rechnungshof

Unabhängiges Kontrollorgan

prüft Rechtmässigkeit und ordnungsgemässe Verwendung von Einnahmen und Ausgaben

Sitz in Luxemburg

Europäische Zentralbank

bildet mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken

und legt damit die Währungspolitik der EU fest

sichert die Preisstabilität in der Eurozone durch Steuerung der Geldmenge

Sitz in Frankfurt am Main

Einige Klagearten der EU

Vertragsverletzungsklage

Untätigkeitsklage

Vorabentscheidungsklage

Grundfreiheiten des Binnenmarkts (4)

Waren

Personen

Dienstleistungen

Kapital- und Zahlungsverkehr

Übernahme von EU-Recht

statisch: Es gelten die Regelungen der Union bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Verträge

heute eher dynamisch

"Autonomer Nachvollzug" von EU-Recht

Anpassung von innerstaatlichen Gesetzen an EU-Recht ohne völkerrechtliche (hier: vertragliche) Verpflichtungen.

Ziel: Abbau oder Vermeidung von Nachteilen für die CH.

Wie: Durch Rechtsetzung oder Rechtssprechung
      ("europarechtskonforme Auslegung")

Problemkreis: Konformitätsbewertung von 
                 Industrieerzeugnissen

Prinzip der Einzelermächtigung

Darauf beruht das System der Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten

Bedeutung: Union verfügt nur über jene Kompetenzen, die ihr in den Verträgen übertragen worden sind

Konzept der "Implied Powers"

Erlaubt der Union sekundäres Recht zu erlassen ohne ausdrückliche Kompetenzgrundlage

Unionsrecht - Kategorisierung

primäre und das sekundäre (abgeleitete) Unionsrecht

Vorrang des Unionsrecht

Das gesamte Unionsrecht hat Vorrang gegenüber dem Recht der Mitgliedstaaten

Binnenmarkt - Freier Warenverkehr

Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen sowie Abgaben gleicher Wirkung (Zollunion)

Verbot von mengenmässigen Beschränkungen und Massnahmen gleicher Wirkung

Herkunftsprinzip

Binnenmarkt - Herkunftsprinzip

Verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Produkte aus anderen Mitgliedstaaten zum Vertrieb zuzulassen, falls sie die am Produktionsort geltenden Produktions- und Vertriebsbedingungen erfüllen.

Verknüpfungs- und Guillotineklausel

Insbesondere Bilaterale I

Inkrafttreten nur nach Ratifikation aller sieben Verträge

Im Falle einer Kündigung eines Abkommens --> fallen alle Verträge dahin

Straftheorien (3)

absolute (Vergangenheitsorientiert)

relative (Zukunftsorientiert)

restaurative (beides)

Dreiteilige Struktur einer strafbaren Handlung

Tatbestandsmässigkeit (Was ist passiert?)

Rechtswidrigkeit (Verstösst es gegen das Recht?)

Schuld (Ist die Person schuld daran?)

Rechtsfertigungsgrund (Strafrecht)

Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, wird die formelle Verletzung einer Norm durch einen besonderen Erlaubnissatz als zulässig erklärt.

Klassische Gründe:

  • Rechtfertigende Notwehr
  • Rechtfertigender Notstand

Schuld (Strafrecht)

Die persönliche Vorwerfbarkeit einer rechtswidrigen Handlung

Setzt Schuldfähigkeit voraus!

Schuldausschlussgründe

Schuldunfähigkeit (z.B. psychische Beinträchtigung)

weitere:

  • Unüberwindbare Angst (z.B. unter Drohung)
  • Rechtsirrtum
  • usw.

Schuldunfähigkeit

Unfähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen und/oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Verwirklichung des Tatbestands

  1. Straflose Vorbereitung
  2. Versuch (unvollendet / vollendet / untauglich)
  3. vollendetes Delikt

Versuch - Unterscheidung (3)

unvollendet:
Tat nicht vollständig ausgeführt

vollendet:
Tat vollständig ausgeführt
aber kein Erfolg!

untauglich:
Täter will Delikt begehen,
aber so ist es objektiv nicht möglich

Versuch (Strafrecht)

Liegt vor, wenn der Täter nach eigener Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestands ansetzt.

Alle Versuchsarten führen im Grundsatz zu einer fakultativen Strafmilderung!

Deliktstypen

Unterscheidungen nach:

Erfolg und Tätigkeit

  • Erfolgsdelikt
  • Tätigkeitsdelikt

Begehung und Unterlassung

  • Begehungsdelikt
  • Unterlassungsdelikt (Echt/Unecht)

Abgewandelte Delikte

  • Grunddelikte
  • qualifizierte Delikte (durch erschwerende Momente)
  • privilegierte Delikte (durch mildernde Momente)

Erfolgsdelikte

Erst vollendet, wenn ein über die Tathandlung hinausgehender (von der Tathandlung abgrenzbarer) Aussenerfolg eintritt.

z.B. Tötung, Sachbeschädigung, Körperverletzng

Tätigkeitsdelikte

Allein durch die Handlung selbst erfüllt - kein Erfolg nötig.

z.B. Falschaussage, Trunkenheit am Steuer, Hausfriedensbruch

Begehungsdelikt

Begehen eines verbotenen Handelns.

Unterlassungsdelikt

Unterlassen eines gebotenen Handelns.

Echt:
Das Gesetz stellt das Unterlassen ausdrücklich unter Strafe.

Unecht:
Unterlassen einer gebotenen Handlung durch eine Person mit Garantenpflicht,
wodurch ein tatbestandlicher Erfolg entsteht.

Garantenpflicht

Rechtspflicht zum Handeln, um eine bestimmte Gefahr für Rechtsgüter anderer abzuwenden.

Arten:

  • Obhuts- oder Schutzgarantenstellung (Lehrer, Eltern, ...)
  • Überwachungs- oder Sicherungsgarantenstellung (Autofahrer, Hersteller, ...)

Tatbestand

Gesetzliche Umschreibung eines strafbaren Verhaltens

(z.B. Diebstahl, Raub, ...)

Bestehend aus mehreren Tatbestandselementen

 

Tatbestandsmässigkeit

Vollständige Übereinstimmung des konkreten Sachverhalts
mit einem Tatbestand

Tatbestandselement

Unterscheidung:

  • objektiv (äussere)
  • subjektiv (innere)
    • Vorsatz (inkl. Eventualvorsatz)
    • Fahrlässigkeit

Beispiel Diebstahl
objektiv: "bewegliche Sache", "jemandem wegnimmt", "unrechtmässig"
subjektiv: "Bereicherungsabsicht"

Eventualvorsatz

Täter oder Täterin sieht die Möglichkeit strafbaren Verhaltens voraus.
Findet sich aber mit dem Risiko ab.

auch bedingter Vorsatz

Abgewandelte Delikte

Grunddelikt (vorsätzliche Tötung) wird abgewandelt durch:

erschwerende Momente
--> qualifiziertes Delikt (Mord)

mildernde Momente
--> privilegiertes Delikt (Totschlag)

Perspektiven auf die Verwaltung

final
Was will man erreichen?

instrumental
Und wie?

Verwaltungsaufgaben

finale Perspektive

  • Ordnung 
  • Sozialpolitik
  • Lenkung
  • Infrastruktur