Grundzüge des Rechts
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Kartei Details
Karten | 265 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 11.08.2025 / 11.08.2025 |
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Europäischer Rat
Setzt Richtlinien und Impulse
"Gipfeltreffen" der Staats- und Regierungschefs unter Vorsitz des Präsidenten des Europäischen Rates
Gründung: 1974
Hauptsitz: Brüssel
Vorsitz: Antonio Costa
Europäische Kommission
Exekutive (ist die "Regierung")
unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften
(alleiniges Initiativrecht)
setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt
sorgt für Einhaltung des EU-Rechts
("Hüterin der Verträge")
je ein Kommissar pro Staat
Hauptsitz: Brüssel, Berlaymont-Gebäude
Vorsitz: Ursula von der Leyen (Kommissionspräsidentin)
Bedienstete: 32'000
Europäisches Parlament
Legislative (Bürgerkammer)
teilt sich mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse
Legislaturperiode: 5 Jahre (--> 2029)
705 Abgeordnete
Sitz in Strassburg
Generalsekretariat in Luxemburg
Rat der Europäischen Union
oder einfach "der Rat"
Legislative (Länderkammer)
Scharnier zwischen den Mitgliedstaaten und der Union
Vertretung und Sprachrohr der Mitgliedstaaten
mit dem Parlament als Gesetzgeber
je nach Themenfeld aus den Ministern der Mitgliedsländern zusammen (daher auch Ministerrat)
Haushaltbefugnisse zusammen mit dem Parlament
schliesst internationale Verträge
Gründung: 1958
Vorsitz: Dänemark (Marie Bjerre)
Generalsekretärin: Thérèse Blanchet
Sitz in Brüssel
Gerichtshof der Europäischen Union
sichert die Einheitlichkeit der Auslegung des EU-Rechts
je ein Richter pro Staat
Sitz in Luxemburg
Umfasst:
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Gericht der Europäischen Union (EuG)
Europäischer Rechnungshof
Unabhängiges Kontrollorgan
prüft Rechtmässigkeit und ordnungsgemässe Verwendung von Einnahmen und Ausgaben
Sitz in Luxemburg
Europäische Zentralbank
bildet mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken
und legt damit die Währungspolitik der EU fest
sichert die Preisstabilität in der Eurozone durch Steuerung der Geldmenge
Sitz in Frankfurt am Main
Einige Klagearten der EU
Vertragsverletzungsklage
Untätigkeitsklage
Vorabentscheidungsklage
Grundfreiheiten des Binnenmarkts (4)
Waren
Personen
Dienstleistungen
Kapital- und Zahlungsverkehr
Übernahme von EU-Recht
statisch: Es gelten die Regelungen der Union bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Verträge
heute eher dynamisch
"Autonomer Nachvollzug" von EU-Recht
Anpassung von innerstaatlichen Gesetzen an EU-Recht ohne völkerrechtliche (hier: vertragliche) Verpflichtungen.
Ziel: Abbau oder Vermeidung von Nachteilen für die CH.
Wie: Durch Rechtsetzung oder Rechtssprechung
("europarechtskonforme Auslegung")
Problemkreis: Konformitätsbewertung von
Industrieerzeugnissen
Prinzip der Einzelermächtigung
Darauf beruht das System der Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten
Bedeutung: Union verfügt nur über jene Kompetenzen, die ihr in den Verträgen übertragen worden sind
Konzept der "Implied Powers"
Erlaubt der Union sekundäres Recht zu erlassen ohne ausdrückliche Kompetenzgrundlage
Unionsrecht - Kategorisierung
primäre und das sekundäre (abgeleitete) Unionsrecht
Vorrang des Unionsrecht
Das gesamte Unionsrecht hat Vorrang gegenüber dem Recht der Mitgliedstaaten
Binnenmarkt - Freier Warenverkehr
Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen sowie Abgaben gleicher Wirkung (Zollunion)
Verbot von mengenmässigen Beschränkungen und Massnahmen gleicher Wirkung
Herkunftsprinzip
Binnenmarkt - Herkunftsprinzip
Verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Produkte aus anderen Mitgliedstaaten zum Vertrieb zuzulassen, falls sie die am Produktionsort geltenden Produktions- und Vertriebsbedingungen erfüllen.
Verknüpfungs- und Guillotineklausel
Insbesondere Bilaterale I
Inkrafttreten nur nach Ratifikation aller sieben Verträge
Im Falle einer Kündigung eines Abkommens --> fallen alle Verträge dahin
Straftheorien (3)
absolute (Vergangenheitsorientiert)
relative (Zukunftsorientiert)
restaurative (beides)
Dreiteilige Struktur einer strafbaren Handlung
Tatbestandsmässigkeit (Was ist passiert?)
Rechtswidrigkeit (Verstösst es gegen das Recht?)
Schuld (Ist die Person schuld daran?)
Rechtsfertigungsgrund (Strafrecht)
Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, wird die formelle Verletzung einer Norm durch einen besonderen Erlaubnissatz als zulässig erklärt.
Klassische Gründe:
- Rechtfertigende Notwehr
- Rechtfertigender Notstand
Schuld (Strafrecht)
Die persönliche Vorwerfbarkeit einer rechtswidrigen Handlung
Setzt Schuldfähigkeit voraus!
Schuldausschlussgründe
Schuldunfähigkeit (z.B. psychische Beinträchtigung)
weitere:
- Unüberwindbare Angst (z.B. unter Drohung)
- Rechtsirrtum
- usw.
Schuldunfähigkeit
Unfähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen und/oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Verwirklichung des Tatbestands
- Straflose Vorbereitung
- Versuch (unvollendet / vollendet / untauglich)
- vollendetes Delikt
Versuch - Unterscheidung (3)
unvollendet:
Tat nicht vollständig ausgeführt
vollendet:
Tat vollständig ausgeführt
aber kein Erfolg!
untauglich:
Täter will Delikt begehen,
aber so ist es objektiv nicht möglich
Versuch (Strafrecht)
Liegt vor, wenn der Täter nach eigener Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestands ansetzt.
Alle Versuchsarten führen im Grundsatz zu einer fakultativen Strafmilderung!
Deliktstypen
Unterscheidungen nach:
Erfolg und Tätigkeit
- Erfolgsdelikt
- Tätigkeitsdelikt
Begehung und Unterlassung
- Begehungsdelikt
- Unterlassungsdelikt (Echt/Unecht)
Abgewandelte Delikte
- Grunddelikte
- qualifizierte Delikte (durch erschwerende Momente)
- privilegierte Delikte (durch mildernde Momente)
Erfolgsdelikte
Erst vollendet, wenn ein über die Tathandlung hinausgehender (von der Tathandlung abgrenzbarer) Aussenerfolg eintritt.
z.B. Tötung, Sachbeschädigung, Körperverletzng
Tätigkeitsdelikte
Allein durch die Handlung selbst erfüllt - kein Erfolg nötig.
z.B. Falschaussage, Trunkenheit am Steuer, Hausfriedensbruch
Begehungsdelikt
Begehen eines verbotenen Handelns.
Unterlassungsdelikt
Unterlassen eines gebotenen Handelns.
Echt:
Das Gesetz stellt das Unterlassen ausdrücklich unter Strafe.
Unecht:
Unterlassen einer gebotenen Handlung durch eine Person mit Garantenpflicht,
wodurch ein tatbestandlicher Erfolg entsteht.
Garantenpflicht
Rechtspflicht zum Handeln, um eine bestimmte Gefahr für Rechtsgüter anderer abzuwenden.
Arten:
- Obhuts- oder Schutzgarantenstellung (Lehrer, Eltern, ...)
- Überwachungs- oder Sicherungsgarantenstellung (Autofahrer, Hersteller, ...)
Tatbestand
Gesetzliche Umschreibung eines strafbaren Verhaltens
(z.B. Diebstahl, Raub, ...)
Bestehend aus mehreren Tatbestandselementen
Tatbestandsmässigkeit
Vollständige Übereinstimmung des konkreten Sachverhalts
mit einem Tatbestand
Tatbestandselement
Unterscheidung:
- objektiv (äussere)
- subjektiv (innere)
- Vorsatz (inkl. Eventualvorsatz)
- Fahrlässigkeit
Beispiel Diebstahl
objektiv: "bewegliche Sache", "jemandem wegnimmt", "unrechtmässig"
subjektiv: "Bereicherungsabsicht"
Eventualvorsatz
Täter oder Täterin sieht die Möglichkeit strafbaren Verhaltens voraus.
Findet sich aber mit dem Risiko ab.
auch bedingter Vorsatz
Abgewandelte Delikte
Grunddelikt (vorsätzliche Tötung) wird abgewandelt durch:
erschwerende Momente
--> qualifiziertes Delikt (Mord)
mildernde Momente
--> privilegiertes Delikt (Totschlag)
Perspektiven auf die Verwaltung
final
Was will man erreichen?
instrumental
Und wie?
Verwaltungsaufgaben
finale Perspektive
- Ordnung
- Sozialpolitik
- Lenkung
- Infrastruktur