Grundzüge des Rechts

Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich

Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 11.08.2025 / 11.08.2025
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Verlust bei Fahrniseigentum

Geht erst unter wenn Eigentümer das Recht *aufgibt* (nicht durch Verlust)

Trennungsprinzip

Kaufvertrag und Übergabe sind trennbare Rechtsgeschäfte
(in CH genügt Verknüpfung)

Traditionsprinzip

Übertragung erfolgt durch *Übergabe*
"Ohne Übergabe kein Eigentum" (gilt in CH)

Konsensualprinzip

Einigung reicht. (gilt in FR)
Trennt nicht zwischen Einigung und Übergabe

Kausalitätsprinzip

Abhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom Verpflichtungsgeschäft (CH)

Abstraktionsprinzip

Keine Abhängigkeit (DE)

Verpflichtungsgeschäft

Eigentliche Vorstufen zum Verfügungsgeschäft
z.B. Schenkung, Kaufvertrag

Verfügungsgeschäft

Rechtsgeschäft: Übertragung von dinglichen Rechten

Einräumen des Besitzes

Einer Person wird rechtlich und/oder tatsächlich die Möglichkeit gegeben, eine Sache zu beherrschen

Immaterialgüterrecht

Sachenrecht für immaterielle Güter


Umfasst: Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht und Markenrecht
sowie Sortenschutz (Pflanzensorten)
und Topographienschutz (Strukturen von Halbleitererzeugnissen)

Immaterielle Güter

Geistiger Natur, keine bestimmte Lage in Raum und Zeit (*Ubiquität*)

Tragende Leitprinzipien der Bundesverfassung (6)

- Demokratie
- Rechtsstaatlichkeit
- Bundesstaatlichkeit
- Sozialstaatlichkeit
- Subsidiarität
- Nachhaltigkeit

Limitierung der Staatsmacht durch... (5)

- Klassische Gewaltenteilung
- föderalistische Machtverteilung
- Demokratische Mitwirkung
- Grundrechte und Rechtsstaat
- Verwaltungs- und Verfassungsgerichtbarkeit

Territoriale Gliederung der Staatsmacht

CH als Bundesstaat
Ebenen: Bund, Kantone, Gemeinden
Zusammenarbeit festgelegt in BV

Funktionale Gliederung der Staatsmacht

Prinzip Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Organisatorisch: Aufteilung in unabhängige Behörden
Personell: eine Person darf nur in einer Gewalt wirken
Horizontal strikte Umsetzung

Gewaltenhemmung

Checks and Balances: Kontrollmechanismus zwischen Behörden
Jede Behörde soll auf andere Behörden angewiesen sein
(in CH schwach ausgeprägt)

Grundrechte

Grundlegende Ansprüche der einzelnen Personen gegenüber dem Staat.

Grundrechte - Rechtsquellen

Bundesverfassung, Kantonsverfassungen,
EMRK, int. Abkommen

Typologie der Grundrechte (5)

Freiheitsrechte

Sozialrechte

Politische Rechte

Gleichheitsrechte

Verfahrensgrundrechte

Unmittelbare Anwendbarkeit (Grundrechte)

Mann kann sich direkt auf ein Grundrecht berufen, ohne konkretes Ausführungsgesetz

Grundrechtsdimensionen

Subjektive Seite
Objektive Seite
Horizontalwirkung

Dualistische Rechtsnatur (Grundrechte)

subjektiv - objektiv

Subjektive Grundrechtsansprüche (3)

Abwehransprüche

Schutzansprüche

Leistungsansprüche

Objektive Gestaltungsprinzipien

Grundrechte müssen von allen staatlichen Organen beachtet werden
Gelten als allgemeine Prinzipien in Gestaltung und Funktionsweisen

Grundrechte - Horizontalwirkung

Grundrechte zwischen Privaten
Unterscheidung: Direkte und indirekte

Grundrechte - Direkte Horizontalwirkung

Privatperson kann sich direkt auf ein Grundrecht gegenüber einer anderen berufen

Grundrechte - Indirekte Horizontalwirkung

Gerichte berücksichtigen Grundrechte bei der Auslegung von Privatrecht

Wer ist an Grundrechte gebunden

Gesamte Rechtsordnung
Primär der Staat
Privater der im Auftrag des Staats eine öffentliche aufgabe erfüllt

Grundrechte - Garantien (6)

Freheiten der Integrität und der Lebensgestaltung
Gewissens- und Kommunikationsfreiheiten
Niederlassungs-, Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit
Soziale Grundrechte
Rechtsstaatliche Garantien
Verfahrensgarantien

Voraussetzungen für Grundrechtseinschränkungen (5)

Schutzbereich (ein oder mehrere Grundrecht berührt?)
Gesetzliche Grundlage
Öffentliches Interesse oder Schutz von Dritten
Verhältnismässigkeit
Wahrung des Kerngehalts

Enteignung

Eigentumsbeschränkung durch den Staat

Formelle Enteignung

Eigentum wird rechtlich und ausdrücklich entzogen (mit Entschädigung)

Materielle Entschädigung

Kein direkter Entzug, aber eine Massnahme kommt wirtschaftlich einer Enteignung gleich

Vermögenswertgarantie

Subjektiver Anspruch auf volle Entschädigung

Bestandesgarantie

Schutz des konkreten Vermögensbestandes gegen Eingriffe des Staats

Öffentliche Beschaffung - Grundlegende Zielsetzung

(1) Wirksamer Wettbewerb
(2) Gleichbehandlung
(3) Transparenz
(4) Wirtschaftlich (neu: und nachhaltig)

Arten der Beschaffungsverfahren (4)

Offenes Verfahren, Selektives Verfahren,
Einladungsverfahren, Freihändisches Verfahren

Selektives Verfahren

Phase 1: Alle können Antrag auf Teilnahme einreichen, diese werden nach Kriterien geprüft
Phase 2: Nur Präqualifizierte reichen ein Angebot ein

Freihändisches Verfahren

Ohne Ausschreibung, direkt an einen Anbieter

Schwellenwerte

Definieren den Anwendungsbereich der unterschiedlichen Vergabeverfahren