Grundzüge des Rechts

Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich

Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich


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Flashcards 265
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 11.08.2025 / 11.08.2025
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Konventionalstrafe

Vorab verhandelte Strafe bei Nicht-, Spät-, oder Schlechtleistung.

Bedingtes Versprechen

Ein Versprechen, das nur gilt, wenn eine bestimmte Bedingung eintritt.
"Ich mache X, wenn Y passiert."

Akzessorietät

Die Nebenverpflichtung hängt vom Bestehen der Hauptverpflichtung ab.

Alternative oder kumulative Geltendmachung

"Entweder-oder" (alternativ), "Sowohl-als-auch" (kumulativ)

Garantieklausel

Vertragliche Zusicherung: Haftung auch ohne Fehler, wenn das Versprochene nicht stimmt.

Garantieverträge

Nicht akzesorischer Natur
Erscheinungsformen: *Offertgarantie*, *Anzahlungsgarantie*, *Leistungsgarantie*

Wichtige Nominatvertragsarten

- Kauf, Schenkung, (*Veräusserungsvertrage*)
- Miete, Pacht, Leihe, Darlehen, (*Gebrauchsüberlassungsverträge*)
- Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftrag (*Verträge auf Arbeitsleistung*)

Innominatverträge

Im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte Vertragsarten.
Unterscheidung: Verträge "sui generis", gemischte Verträge

sui generis

"von eigener Art"

Anwendbares Recht bei Innominatverträgen

Absorptionstheorie, Kombinationstheorie, Kreationstheorie

Gliederung der Verträge nach zeitlichen Gesichtspunkten

einfache Verträge ("vorübergehende Schuldverhältnisse")
Dauerverträge ("Dauerschuldverhältnisse")

Ausstauschvertrag

Sachleistung <--> Geld

Ausstauschvertrag

Grundschema: Präambel, Vertragsgegenstand, Hauptleistungen, Schlussbestimmungen

Rechtsnatur der SIA-Normen

Keine Rechtsnormen, sondern technische Normen!
Teilweise wirken sie durch Verweise in Gesetzten *gesetzesähnlich*

Kontrollebenen bei AGB

Geltungskontrolle, Auslegung, Inhaltskontrolle
Geltung nur durch Übernahme in den Vertrag
Ungewöhnlichkeitsregel
Vorrang hat die Individualabrede
Unklarheitsregel

Ungewöhnlichkeitregel

Ungewöhnliche Inhalte gelten bei Globalübernahme nicht
(z.B. bei SIA)

Unklarheitenregel

Unklarheit bei Auslegung einer Klausel --> zu Lasten einbringender Partei

Anspruchskonkurrenz:Deliktsrecht und Strafrecht

Wenn gleichzeitig Vertragsverletzung und ein Delikt vorliegt: Kläger kann Ansprüche auf zwei Grundlagen legen!
Aber: innerhalb der ausservertragliche Haftung hat Kausalhaftung Vorrang

Arten ausservertraglicher Haftung

Verschuldenshaftung

Kausalhaftungen mit Gefährdungshaftung

Verschuldenshaftung

Nach Verschuldensprinzip: Schädigerinnen und Schädiger haften nur für schuldhaft zugefügten Schaden.

Kausalhaftungen

Haftungen ohne Verschulden. (auch verschuldensunabhängige Haftung)

Gefährdungshaftung

Eine spezielle Form der verschuldensunabhängigen Haftung, bei der jemand allein deshalb haftet, weil von einer Sache oder Tätigkeit eine besondere Gefahr (erhöhtes Risiko) für andere ausgeht, auch ohne Fehler oder Fahrlässigkeit.

Natürlicher Schadensbegriff

Schaden = (Verminderung der Aktiven) + (Vermehrung der Passiven) + (entgangenen Gewinn)

Differenzhypothese

Differenz im Vermögen zwischen zwei Vermögenslagen (eine wie sie ist, eine wie sie sein könnte)

Arten des Schadens

Vermögensschaden, immaterieller Schaden, Positiver Schaden,
Entgangener Gewinn, Entfallene Chancen,
eingetretene Risiken,
Unmittelbarer Schaden, Mittelbarer Schaden

Immaterieller Schaden

Nicht in Geld messbar (z.B. Persönlichkeitsverletzung)

Genugtuung

Damit wird seelische Beeinträchtigung abgegolten

Positiver Schaden

Vermögen wird kleiner

Unmittelbarer (direkter) Schaden

Enger Kausalzusammenhang

Mittelbarer (indirekter) Schaden

Kein enger Kausalzusammenhang

Verschuldungshaftung - Voraussetzungen (4)

Widerrechtlichkeit

Schaden

Kausalzusammenhang

Verschulden

Verschuldungshaftung - Rechtsfolge

Schadenersatz

Rechtsfertigungsgründe (Deliktsrecht)

Widerrechtlichkeit entfällt, falls vorhanden
Bsp: Einwilligung (z.B. Operation), Notwehr, Selbsthilfe

Natürlicher Kausalzusammenhang

Schlüssiger ("naturgesetzlicher") Zusammenhang

Adäquater Kausalzusammenhang

Ist die Kausalkette wirklich relevant? (oder möglich)

Fahrlässigkeit

Mangel an Sorgfalt

Leichte vs. grobe Fahrlässigkeit

Leicht: alltägliches Versehen, könnte fast jedem passieren
Grob: Elementare/Wichtige Vorsichtsmassnahmen werden missachtet

Vorsatz

Wissen und Wollen

Kausalhaftungen - Voraussetzung

Qualifizierendes Zurechnungskriterium (Fehler, Ordnungswidrigkeit, ...)
Aber kein direktes Verschulden!

Geschäftsherrenhaftung

Schädigt eine Hilfsperson jemanden durch unerlaubte Handlung --> Kausalhaftung vom Geschäftsherr
Voraussetzung: adäquater Kausalzusammenhang zwischen Geschäftsherreneigenschaft und schädigendem Ereignis