Grundzüge des Rechts

Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich

Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich


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Flashcards 299
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 11.08.2025 / 12.08.2025
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Handlungsformen der Verwaltung (4)

Verfügung
Plan
Verwaltungsvertrag
Realakt
...

Ermessen

Unter diesem Begriff versteht man den Handlungsspielraum, den die rechtsetzenden Behörden den (rechtsanwendenden) Verwaltungsbehörden einräumen.

Fehler der Ermessensausübung (4)

Unangemessenheit

Ermessensüberschreitung
Bhd. beansprucht Ermessen, wo gar keines besteht

Ermessensunterschreitung
Bhd. schöpft Ermessensspielraum nicht aus

Ermessensmissbrauch
Sachfremde, unverhältnismässige, willkürliche Handhabung

Verfügung

Anordnung einer Behörde, im Einzelfall, zur Regelung eines Rechtsverhältnisses, einseitig und verbindlich

Funktionen:

  • Dient der Verwaltungsökonomie
  • Endpunkt des Verwaltungsverfahrens
  • Ausgangspunkt des Beschwerdeverfahrens

Verfügung - Form (5)

Bezeichnung als Verfügung

von wem geht die Verfügung aus, wer ist Adressat

Begründung (Sachverhalt und Erwägungen)

Verfügungsformel (Dispositiv): Rechtsverhältnis, Kosten,
Rechtsmittelbelehrung, Eröffnungsformel

Ort, Datum, ggf. Unterschrift

Verwaltungsrecht - Verfassungsgrundsätze (6)

Legalitätsprinzip

Öffentliches Interesse

Verhältnismässigkeit (Eignung / Erforderlichkeit / Zumutbarkeit)

Treu + Glauben

Rechtsgleichheit (relativ)

Willkürverbot (absolut)

Arten der Privatisierung (3)

organisatorische Privatisierung
(Dezentralisierung: z.B. Anstalten, etc.)

funktionale Privatisierung
Übertragung von Teilaufgaben (out-contracting)

materielle Privatisierung
Auslagerung von Aufgaben (ganz Privaten Überlassen)

Multilayer Governance - Organisationsgrundsätze (7)

Gesetzmässigkeit

Organisationsgewalt

Zentralisation - Dezentralisation

  • Horizontal: Übertragung von Aufgaben auf derselben staatlichen Ebene
  • Vertikal: Ebenen im Bundesstaat (Bund, Kanton, Gde.)

Konzentration - Dekonzentration

Unversalität - Spezialität

Autonomie - Aufsicht

Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (NPM)

Richtplan

Strategischer Plan auf Kantonsebene mit dem Ziel der Koordination der künftigen Raumentwicklung.

Muss vom Bund genehmigt werden!

Nutzungsplan

"Parzellenscharfer" Zonenplan auf Gemeindeebene.

Dieser gilt verbindlich für Behörden und Private.

Sachplan

Im Sachplan zeigt der Bundesrat, wie er seine Aufgaben in einem bestimmten Gebiet wahrnimmt, welche Ziele er verfolgt und wie er zu handeln gedenkt.

Baubewilligung

Einzelfallprüfung eines konkreten Bauprojekts um sicherzustellen, dass ein Vorhaben mit den geltenden Vorschriften übereinstimmt.

Planbewilligung / Bundesbaubewilligung

Bewilligung für Bauprojekte mit Bundesinteresse (durch z.B. Sachplan).

Anderes Bewilligungsverfahren als normale Baubewilligung!

Zonierung

Dreiteilung:

  • Schutzzone
  • Bauzone
  • Landwirtschaftszone

Teilung innerhalb der Bauzone:

  • Wohnzone
  • Gewerbezone
  • Industriezone
  • öffentliche Bauten usw.

Instrumente des Umweltrechts (3+3)

Polizeiliche Instrumente

  • Polizeibewilligung
  • Konzession
  • Grenzwerte

Marktwirtschaftliche Instrumente

  • Zertifikate
  • Lenkungsabgaben
  • Umwelterziehung

Raumplanung - Verfassungsrechtliche Ziele (3)

Haushälterische Bodennutzung

Zweckmässige Bodennutzung

Geordnete Besiedlung

Planungskreislauf

Planen - Entscheiden - Handeln - Kontrollieren - Planen

Nachhaltigkeit

Ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits.

Grundprinzipien des Umweltrechts (5)

Nachhaltigkeitsprinzip

Vorsorgeprinzip

Verursacherprinzip

Kooperationsprinzip

Auch: Prinzip der ganzheitlichen Betrachtung

Zweistufiges Konzept der Emissionsbegrenzung

Stufe 1
unabhängig von der Umweltbelastung
soweit technisch/betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar

Stufe 2
bei zu erwartender Überschreitung trotz Massnahmen
--> weitere Massnahmen unabhängig der wirtschaftlichen Tragbarkeit!
(aber Verhältnismässigkeit)

Sanierung von Altanlagen

Im Grundsatz Gleichbehandlung von alten und neuen Anlagen

Dezentralisierte Verwaltungsorganisationen (5)

öffentlich-rechtliche Anstalten
ETH, Kantonsschule

öffentlich-rechtliche Körperschaften
Politische Gemeinde

Stiftungen

öffentliche Unternehmen und Private

Öffentliche Unternehmen und Private

Gemischtwirtschaftliche Unternehmen
Flughafen Zürich, Swisscom AG

Spezialgesetzliche Aktiengesellschaften
SBB, Post

Beleihung echter Privater
Krankenkassen, Notare, Revisoren

Verwaltungsträger und Verwaltungseinheiten

Nicht jede Verwaltungsstelle ist auch ein Rechtssubjekt! 
--> Deshalb Unterscheidung:

Verwaltungsträger 
sind juristische Personen (Bsp: Kanton, Bund Gemeinden)

Verwaltungseinheit
sind Organe des Trägers (Bsp: Departemente, Direktionen, Ämter)
sie handeln im Auftrag und im Namen der juristischen Person,
auf Grundlage einer dauerhaften Ermächtigung

Rechtsgeschäft

Tatbestand mit:
1. eine auf Rechtsfolgen gerichteten Willens-Äusserung
2. Eintritt der Rechtswirkung, gerade weil sie gewollt ist

 

Abgrenzung zu Realakt

Mängelrüge

Juristisch zwingende, fristgebundene Meldung, um gesetzliche Ansprüche zu wahren.

Wichtig im: Kauf-, Werkvertrags- und Mietrecht

Ablauf-Beispiel:

  • Tatbestand: Ware ist mangelhaft
  • Voraussetzungen: Käufer muss Mängelrüge erheben
  • Rechtsfolge: Anspruch auf Nachbesserung, Ersatz,
    Minderung oder Wandelung entsteht.
  • Durchsetzung: Käufer fordert z.B. Ersatzlieferung (Ausübung der Rechtsfolge)

Übertragung dinglicher Rechte

Beinhaltet zwei Ebenen:

Verpflichtungsgeschäft (schuldrechtlich)

Verfügungsgeschäft (dinglich)
Übertragung der Rechte kommt auf die Natur der Sache an
 

Prinzipien der Übertragung dinglicher Rechte

Perspektive

  • Einheitsprinzip
  • Trennungsprinzip (CH)

Voraussetzungen

  • Traditionsprinzip (CH)
  • Konsensualprinzip

Gültigkeit

  • Kausalitätsprinzip (CH)
  • Abstraktionsprinzip

Reklamation

Allgemeine Beschwerde, die auch rein kulant behandelt werden kann.

Kulanz

Bedeutet, dass jemand (meist ein Unternehmen) freiwillig eine Leistung oder Vergünstigung erbringt, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein.

Unwirksame Verträge

Verträge die keine Rechtswirkung entfalten.

Dies umfasst:

Nicht zustande gekommene Verträge

Ungültige Verträge (nichtig oder anfechtbar)

Nicht zustande gekommene Verträge

Bei fehlender Willensübereinstimmung in objektiv wesentlichen Punkten

--> Keine vertraglichen Rechte/Pflichten

Ungültige Verträge

Wenn ein Vertrag zwar zustande gekommen ist, aber wegen eines Mangels keine Wirkung entfaltet.

Dabei:

Nichtigkeit
von Anfang an ohne Wirkung

Anfechtbarkeit
bei erfolgreicher Anfechtung --> rückwirkend unwirksam

Erlöschen eines Vertrags

Die Schuldverhältnisse enden, der Vertrag hat ab jetzt keine Wirkung mehr.

Typische Gründe:

  • Erfüllung
  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag (beide einigen sich darauf)
  • Erlöschen durch Unmöglichkeit nach Vertragsschluss
  • Gesetzliche Beendigungsgründe (z.B. Tod bei höchstpersönlichen Verträgen)

Vertragswirksamkeit und Vertragsbeendigung

Nicht zustande gekommen
--> keine Wirkung von Anfang an (kein Konsens)

Ungültig
--> Vertrag kam zustande, entfällt rückwirkend (nichtig oder Anfechtung)

Erloschen
--> Vertrag war gültig, endet nur für die Zukunft
(z.B. Erfüllung, Kündigung, Unmöglichkeit, Gesetzesänderung)

Vertragliche Leistungsstörungen

Verzug
Leistung wird nicht rechtzeitig erbracht, ist aber noch möglich

Nichtleistung / Nichterfüllung
Leistung wird überhaupt nicht erbracht

Spätleistung
Leistung wird verspätet erbracht, aber noch angenommen

Schlechtleistung / Schlechterfüllung
Leistung wird zwar erbracht, aber nicht in der geschuldeten Qualität

Unmöglichkeit
Liestung kann objektiv oder subjektiv nicht erbracht werden.
Weitere wird anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit unterschieden

Verordung

Rang: Untergeordnetes Recht, darf dem Gesetz nicht widersprechen
Erlass: Meist von der Exekutive (Regierung, Behörde)

Wichtige Nominatvertragsarten

Veräusserungsvertrage

  • Kauf
  • Schenkung

Gebrauchsüberlassungsverträge

  • Miete
  • Pacht
  • Leihe
  • Darlehen

Verträge auf Arbeitsleistung

  • Arbeitsvertrag
  • Werkvertrag
  • Auftrag

Vertragsarten - Hauptgliederung

Nominatsverträge
Gesetzlich spezifisch im Gesetz geregelt

Innominatsverträge
Nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt

Gemischte Verträge
Mischung mehrerer Nominatsverträge

"Sui generis"
Eigenständige Vertragsart

 

Vertragsarten - Weitere Betrachtungsweisen

Nach Leistung

  • Erfolgsvertrag (Kaufvertrag, Werkvertrag)
  • Tätigkeitsvertrag (Auftrag, einfacher Arbeitsvertrag)

Nach Stellung im Gesetz

  • Allgemeiner Teil
  • Besonderer Teil (Nominatsverträge)

Nach zeitlichem Aspekt

  • Einfacher Vertrag (einmalige Leistung)
  • Dauervertrag (Mietvertrag, Pacht, Arbeitsvertrag)

Nach Beteiligungsstruktur

  • Einseitig verpflichtend (Schenkung, Bürgschaft)
  • Zweiseitig verpflichtend (fast alle)

Wirtschaftliche Funktion

  • Sicherungsvertrag (Bürgschaft, Pfandvertrag)
  • Austauschvertrag (Kaufvertrag, Werkvertrag, Tauschvertrag)

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