Grundzüge des Rechts
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Set of flashcards Details
| Flashcards | 299 |
|---|---|
| Language | Deutsch |
| Category | Law |
| Level | University |
| Created / Updated | 11.08.2025 / 12.08.2025 |
| Weblink |
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Handlungsformen der Verwaltung (4)
Verfügung
Plan
Verwaltungsvertrag
Realakt
...
Ermessen
Unter diesem Begriff versteht man den Handlungsspielraum, den die rechtsetzenden Behörden den (rechtsanwendenden) Verwaltungsbehörden einräumen.
Fehler der Ermessensausübung (4)
Unangemessenheit
Ermessensüberschreitung
Bhd. beansprucht Ermessen, wo gar keines besteht
Ermessensunterschreitung
Bhd. schöpft Ermessensspielraum nicht aus
Ermessensmissbrauch
Sachfremde, unverhältnismässige, willkürliche Handhabung
Verfügung
Anordnung einer Behörde, im Einzelfall, zur Regelung eines Rechtsverhältnisses, einseitig und verbindlich
Funktionen:
- Dient der Verwaltungsökonomie
- Endpunkt des Verwaltungsverfahrens
- Ausgangspunkt des Beschwerdeverfahrens
Verfügung - Form (5)
Bezeichnung als Verfügung
von wem geht die Verfügung aus, wer ist Adressat
Begründung (Sachverhalt und Erwägungen)
Verfügungsformel (Dispositiv): Rechtsverhältnis, Kosten,
Rechtsmittelbelehrung, Eröffnungsformel
Ort, Datum, ggf. Unterschrift
Verwaltungsrecht - Verfassungsgrundsätze (6)
Legalitätsprinzip
Öffentliches Interesse
Verhältnismässigkeit (Eignung / Erforderlichkeit / Zumutbarkeit)
Treu + Glauben
Rechtsgleichheit (relativ)
Willkürverbot (absolut)
Arten der Privatisierung (3)
organisatorische Privatisierung
(Dezentralisierung: z.B. Anstalten, etc.)
funktionale Privatisierung
Übertragung von Teilaufgaben (out-contracting)
materielle Privatisierung
Auslagerung von Aufgaben (ganz Privaten Überlassen)
Multilayer Governance - Organisationsgrundsätze (7)
Gesetzmässigkeit
Organisationsgewalt
Zentralisation - Dezentralisation
- Horizontal: Übertragung von Aufgaben auf derselben staatlichen Ebene
- Vertikal: Ebenen im Bundesstaat (Bund, Kanton, Gde.)
Konzentration - Dekonzentration
Unversalität - Spezialität
Autonomie - Aufsicht
Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (NPM)
Richtplan
Strategischer Plan auf Kantonsebene mit dem Ziel der Koordination der künftigen Raumentwicklung.
Muss vom Bund genehmigt werden!
Nutzungsplan
"Parzellenscharfer" Zonenplan auf Gemeindeebene.
Dieser gilt verbindlich für Behörden und Private.
Sachplan
Im Sachplan zeigt der Bundesrat, wie er seine Aufgaben in einem bestimmten Gebiet wahrnimmt, welche Ziele er verfolgt und wie er zu handeln gedenkt.
Baubewilligung
Einzelfallprüfung eines konkreten Bauprojekts um sicherzustellen, dass ein Vorhaben mit den geltenden Vorschriften übereinstimmt.
Planbewilligung / Bundesbaubewilligung
Bewilligung für Bauprojekte mit Bundesinteresse (durch z.B. Sachplan).
Anderes Bewilligungsverfahren als normale Baubewilligung!
Zonierung
Dreiteilung:
- Schutzzone
- Bauzone
- Landwirtschaftszone
Teilung innerhalb der Bauzone:
- Wohnzone
- Gewerbezone
- Industriezone
- öffentliche Bauten usw.
Instrumente des Umweltrechts (3+3)
Polizeiliche Instrumente
- Polizeibewilligung
- Konzession
- Grenzwerte
Marktwirtschaftliche Instrumente
- Zertifikate
- Lenkungsabgaben
- Umwelterziehung
Raumplanung - Verfassungsrechtliche Ziele (3)
Haushälterische Bodennutzung
Zweckmässige Bodennutzung
Geordnete Besiedlung
Planungskreislauf
Planen - Entscheiden - Handeln - Kontrollieren - Planen
Nachhaltigkeit
Ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits.
Grundprinzipien des Umweltrechts (5)
Nachhaltigkeitsprinzip
Vorsorgeprinzip
Verursacherprinzip
Kooperationsprinzip
Auch: Prinzip der ganzheitlichen Betrachtung
Zweistufiges Konzept der Emissionsbegrenzung
Stufe 1
unabhängig von der Umweltbelastung
soweit technisch/betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar
Stufe 2
bei zu erwartender Überschreitung trotz Massnahmen
--> weitere Massnahmen unabhängig der wirtschaftlichen Tragbarkeit!
(aber Verhältnismässigkeit)
Sanierung von Altanlagen
Im Grundsatz Gleichbehandlung von alten und neuen Anlagen
Dezentralisierte Verwaltungsorganisationen (5)
öffentlich-rechtliche Anstalten
ETH, Kantonsschule
öffentlich-rechtliche Körperschaften
Politische Gemeinde
Stiftungen
öffentliche Unternehmen und Private
Öffentliche Unternehmen und Private
Gemischtwirtschaftliche Unternehmen
Flughafen Zürich, Swisscom AG
Spezialgesetzliche Aktiengesellschaften
SBB, Post
Beleihung echter Privater
Krankenkassen, Notare, Revisoren
Verwaltungsträger und Verwaltungseinheiten
Nicht jede Verwaltungsstelle ist auch ein Rechtssubjekt!
--> Deshalb Unterscheidung:
Verwaltungsträger
sind juristische Personen (Bsp: Kanton, Bund Gemeinden)
Verwaltungseinheit
sind Organe des Trägers (Bsp: Departemente, Direktionen, Ämter)
sie handeln im Auftrag und im Namen der juristischen Person,
auf Grundlage einer dauerhaften Ermächtigung
Rechtsgeschäft
Tatbestand mit:
1. eine auf Rechtsfolgen gerichteten Willens-Äusserung
2. Eintritt der Rechtswirkung, gerade weil sie gewollt ist
Abgrenzung zu Realakt
Mängelrüge
Juristisch zwingende, fristgebundene Meldung, um gesetzliche Ansprüche zu wahren.
Wichtig im: Kauf-, Werkvertrags- und Mietrecht
Ablauf-Beispiel:
- Tatbestand: Ware ist mangelhaft
- Voraussetzungen: Käufer muss Mängelrüge erheben
- Rechtsfolge: Anspruch auf Nachbesserung, Ersatz,
Minderung oder Wandelung entsteht. - Durchsetzung: Käufer fordert z.B. Ersatzlieferung (Ausübung der Rechtsfolge)
Übertragung dinglicher Rechte
Beinhaltet zwei Ebenen:
Verpflichtungsgeschäft (schuldrechtlich)
Verfügungsgeschäft (dinglich)
Übertragung der Rechte kommt auf die Natur der Sache an
Prinzipien der Übertragung dinglicher Rechte
Perspektive
- Einheitsprinzip
- Trennungsprinzip (CH)
Voraussetzungen
- Traditionsprinzip (CH)
- Konsensualprinzip
Gültigkeit
- Kausalitätsprinzip (CH)
- Abstraktionsprinzip
Reklamation
Allgemeine Beschwerde, die auch rein kulant behandelt werden kann.
Kulanz
Bedeutet, dass jemand (meist ein Unternehmen) freiwillig eine Leistung oder Vergünstigung erbringt, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein.
Unwirksame Verträge
Verträge die keine Rechtswirkung entfalten.
Dies umfasst:
Nicht zustande gekommene Verträge
Ungültige Verträge (nichtig oder anfechtbar)
Nicht zustande gekommene Verträge
Bei fehlender Willensübereinstimmung in objektiv wesentlichen Punkten
--> Keine vertraglichen Rechte/Pflichten
Ungültige Verträge
Wenn ein Vertrag zwar zustande gekommen ist, aber wegen eines Mangels keine Wirkung entfaltet.
Dabei:
Nichtigkeit
von Anfang an ohne Wirkung
Anfechtbarkeit
bei erfolgreicher Anfechtung --> rückwirkend unwirksam
Erlöschen eines Vertrags
Die Schuldverhältnisse enden, der Vertrag hat ab jetzt keine Wirkung mehr.
Typische Gründe:
- Erfüllung
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag (beide einigen sich darauf)
- Erlöschen durch Unmöglichkeit nach Vertragsschluss
- Gesetzliche Beendigungsgründe (z.B. Tod bei höchstpersönlichen Verträgen)
Vertragswirksamkeit und Vertragsbeendigung
Nicht zustande gekommen
--> keine Wirkung von Anfang an (kein Konsens)
Ungültig
--> Vertrag kam zustande, entfällt rückwirkend (nichtig oder Anfechtung)
Erloschen
--> Vertrag war gültig, endet nur für die Zukunft
(z.B. Erfüllung, Kündigung, Unmöglichkeit, Gesetzesänderung)
Vertragliche Leistungsstörungen
Verzug
Leistung wird nicht rechtzeitig erbracht, ist aber noch möglich
Nichtleistung / Nichterfüllung
Leistung wird überhaupt nicht erbracht
Spätleistung
Leistung wird verspätet erbracht, aber noch angenommen
Schlechtleistung / Schlechterfüllung
Leistung wird zwar erbracht, aber nicht in der geschuldeten Qualität
Unmöglichkeit
Liestung kann objektiv oder subjektiv nicht erbracht werden.
Weitere wird anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit unterschieden
Verordung
Rang: Untergeordnetes Recht, darf dem Gesetz nicht widersprechen
Erlass: Meist von der Exekutive (Regierung, Behörde)
Wichtige Nominatvertragsarten
Veräusserungsvertrage
- Kauf
- Schenkung
Gebrauchsüberlassungsverträge
- Miete
- Pacht
- Leihe
- Darlehen
Verträge auf Arbeitsleistung
- Arbeitsvertrag
- Werkvertrag
- Auftrag
Vertragsarten - Hauptgliederung
Nominatsverträge
Gesetzlich spezifisch im Gesetz geregelt
Innominatsverträge
Nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt
Gemischte Verträge
Mischung mehrerer Nominatsverträge
"Sui generis"
Eigenständige Vertragsart
Vertragsarten - Weitere Betrachtungsweisen
Nach Leistung
- Erfolgsvertrag (Kaufvertrag, Werkvertrag)
- Tätigkeitsvertrag (Auftrag, einfacher Arbeitsvertrag)
Nach Stellung im Gesetz
- Allgemeiner Teil
- Besonderer Teil (Nominatsverträge)
Nach zeitlichem Aspekt
- Einfacher Vertrag (einmalige Leistung)
- Dauervertrag (Mietvertrag, Pacht, Arbeitsvertrag)
Nach Beteiligungsstruktur
- Einseitig verpflichtend (Schenkung, Bürgschaft)
- Zweiseitig verpflichtend (fast alle)
Wirtschaftliche Funktion
- Sicherungsvertrag (Bürgschaft, Pfandvertrag)
- Austauschvertrag (Kaufvertrag, Werkvertrag, Tauschvertrag)