Grundzüge des Rechts
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Kartei Details
Karten | 265 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 11.08.2025 / 11.08.2025 |
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Arten der Aufgabenerfüllung
instrumentale Perspektive:
- Eingriffsverwaltung
- Leistungsverwaltung
- Bedarfsverwaltung
- Wirtschaftende Verwaltung
Handlungsformen der Verwaltung (4)
Verfügung
Plan
Verwaltungsvertrag
Realakt
...
Ermessen
Unter diesem Begriff versteht man den Handlungsspielraum, den die rechtsetzenden Behörden den (rechtsanwendenden) Verwaltungsbehörden einräumen
Fehler der Ermessensausübung (4)
Unangemessenheit
Ermessensüberschreitung
Bhd. beansprucht Ermessen, wo gar keines besteht
Ermessensunterschreitung
Bhd. schöpft Ermessensspielraum nicht aus
Ermessensmissbrauch
Sachfremde, unverhältnismässige, willkürliche Handhabung
Verfügung
Anordnung einer Behörde, im Einzelfall, zur Regelung eines Rechtsverhältnisses, einseitig und verbindlich
Funktionen:
- Dient der Verwaltungsökonomie
- Endpunkt des Verwaltungsverfahrens
- Ausgangspunkt des Beschwerdeverfahrens
Verfügung - Form (5)
Bezeichnung als Verfügung
von wem geht die Verfügung aus, wer ist Adressat
Begründung (Sachverhalt und Erwägungen)
Verfügungsformel (Dispositiv): Rechtsverhältnis, Kosten,
Rechtsmittelbelehrung, Eröffnungsformel
Ort, Datum, ggf. Unterschrift
Verwaltungsrecht - Verfassungsgrundsätze
Legalitätsprinzip
Öffentliches Interesse
Verhältnismässigkeit (Eignung / Erforderlichkeit / Zumutbarkeit)
Treu + Glauben
Rechtsgleichheit (relativ) und Willkürverbot (absolut)
Arten der Privatisierung
organisatorische Privatisierung
(Dezentralisierung: z.B. Anstalten, etc.)
funktionale Privatisierung
Übertragung von Teilaufgaben (out-contracting)
materielle Privatisierung
Auslagerung von Aufgaben (ganz Privaten Überlassen)
Multilayer Governance - Organisationsgrundsätze (7)
Gesetzmässigkeit
Organisationsgewalt
Zentralisation - Dezentralisation
- Horizontal: Übertragung von Aufgaben auf derselben staatlichen Ebene
- Vertikal: Ebenen im Bundesstaat (Bund, Kanton, Gde.)
Konzentration - Dekonzentration
Unversalität - Spezialität
Autonomie - Aufsicht
Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (NPM)
Richtplan
Strategischer Plan auf Kantonsebene mit dem Ziel der Koordination der künftigen Raumentwicklung.
Muss vom Bund genehmigt werden!
Nutzungsplan
"Parzellenscharfer" Zonenplan auf Gemeindeebene.
Dieser gilt verbindlich für Behörden und Private.
Sachplan
Im Sachplan zeigt der Bundesrat, wie er seine Aufgaben in einem bestimmten Gebiet wahrnimmt, welche Ziele er verfolgt und wie er zu handeln gedenkt.
Baubewilligung
Einzelfallprüfung eines konkreten Bauprojekts um sicherzustellen, dass ein Vorhaben mit den geltenden Vorschriften übereinstimmt.
Planbewilligung / Bundesbaubewilligung
Bewilligung für Bauprojekte mit Bundesinteresse (durch z.B. Sachplan).
Anderes Bewilligungsverfahren als normale Baubewilligung!
Zonierung
Dreiteilung:
- Schutzzone
- Bauzone
- Landwirtschaftszone
Teilung innerhalb der Bauzone:
- Wohnzone
- Gewerbezone
- Industriezone
- öffentliche Bauten usw.
Instrumente des Umweltrechts
Polizeiliche Instrumente
- Polizeibewilligung
- Konzession
- Grenzwerte
Marktwirtschaftliche Instrumente
- Zertifikate
- Lenkungsabgaben
- Umwelterziehung
Raumplanung - Verfassungsrechtliche Ziele
Haushälterische Bodennutzung
Zweckmässige Bodennutzung
Geordnete Besiedlung
Planungskreislauf
Planen - Entscheiden - Handeln - Kontrollieren - Planen
Nachhaltigkeit
Ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits.
Grundprinzipien des Umweltrechts (5)
Nachhaltigkeitsprinzip
Vorsorgeprinzip
Verursacherprinzip
Kooperationsprinzip
Auch: Prinzip der ganzheitlichen Betrachtung
Zweistufiges Konzept der Emissionsbegrenzung
Stufe 1
unabhängig von der Umweltbelastung
soweit technisch/betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar
Stufe 2
bei zu erwartender Überschreitung trotz Massnahmen
--> weitere Massnahmen unabhängig der wirtschaftlichen Tragbarkeit!
(aber Verhältnismässigkeit)
Sanierung von Altanlagen
Im Grundsatz Gleichbehandlung von alten und neuen Anlagen
Dezentralisierte Verwaltungsorganisationen (5)
öffentlich-rechtliche Anstalten
ETH, Kantonsschule
öffentlich-rechtliche Körperschaften
Politische Gemeinde
Stiftungen
öffentliche Unternehmen und Private
Öffentliche Unternehmen und Private
Gemischtwirtschaftliche Unternehmen
Flughafen Zürich, Swisscom AG
Spezialgesetzliche Aktiengesellschaften
SBB, Post
Beleihung echter Privater
Krankenkassen, Notare, Revisoren
Verwaltungsträger und Verwaltungseinheiten
Nicht jede Verwaltungsstelle ist auch ein Rechtssubjekt!
--> Deshalb Unterscheidung:
- - Träger sind juristische Personen (Bsp: Kanton, Bund Gemeinden)
- - Einheiten sind Organe des Trägers (Bsp: Departemente, Direktionen, Ämter)