Zulassungsprüfung FA Treuhand
Zulassungsprüfung FA Treuhand
Zulassungsprüfung FA Treuhand
Fichier Détails
Cartes-fiches | 116 |
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Utilisateurs | 31 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 05.01.2018 / 18.08.2024 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/cards/20180105_zulassungspruefung_fa_treuhand?max=40&offset=40
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Intégrer |
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ZLP - Personaladministration:
BVG Koordinationsabzug
CHF 24'675 / Jahr
ZLP - Personaladministration:
Maximal koordinierter Lohn:
CHF 59'925 / Jahr
ZLP - Personaladministration:
Minimal koordinierter Lohn:
CHF 3'525 / Jahr
ZLP - Personaladministration:
BVG-Eintrittsschwelle
CHF 21'150 / Jahr
ZLP - Personaladministration:
Säule 3a Abzug mit BVG
CHF 6'768
ZLP - Personaladministration:
Säule 3a Abzug ohne BVG
CHF 33'840
ZLP - Personaladministration:
UVG maximaler Lohn
148'200 CHF
ZLP - Personaladministration:
ALV maximaler Lohn
148'200 CHF
ZLP - Personaladministration:
EO / ME maximaler Lohn
88'200 CHF
ZLP - Personaladministration:
Rentenalter Mann
65
ZLP - Personaladministration:
Rentenalter Frau
64
ZLP - Personaladministration:
Beitragsfreie Löhne im Jahr (Rentner und Nebenerwerb)
- CHF <16'800 64/65 Jährige (Bezug AHV-Rente)
- CHF < 2'300 für Nebenerwerb
ZLP - Personaladministration:
AHV Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige
CHF 478/Jahr
ZLP - Personaladministration:
AHV Maximalbeitrag für Nichterwerbstätige
23'900 CHF / Jahr
ZLP - Personaladministration:
Ab wann gibt es IV?
Ab 40% IV
ZLP - Grundlagen des RW:
Grundlagen der Rechnungslegung
- Unternehmensfortführung (OR 958a)
- Zeitliche und sachliche Abgrenzung (OR 958b)
ZLP - RW:
Was ist eine Rückstellung?
Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bzeüglich ihrer Fälligkeit und/oder Höhe ungewiss ist. D.h. per Bilanzstichtag ist sie bekannt, lässt sich jedoch bezüglich Betrag und Fälligkeit noch nicht eindeutig bestimmen.
ZLP: RW:
Nenne die 3 Prinzipien des Vorsichtsprinzip.
- Realisationsprinzip
- Imparitätsprinzip
- Niederstwertprinzip
ZLP: RW
Beschreibe das Realisationsprinzip!
Gewinnausweis erst dann erlaubt, wenn Gewinn am Markt durch Umsatz tatsächlich realisiert worden ist.
ZLP - RW:
Erkläre das Imparitätsprinzip!
Realisationsprinzip gilt nur für Gewinne, nicht aber für Verluste. Sofortiger Ausweis nicht realisierter Verluste (bei gleichzeitigem Verbot des Ausweises nicht realisierter Gewinne).
ZLP - RW:
Beschreibe das Niederstwertprinzip!
Bei Aktiven, bei denen Anschaffungswerte (resp. Herstellkosten) und Wiederbeschaffungswerte existieren, ist stets der tiefere der beiden Werte zu wählen. Bei Passiven entsprechend umgekehrt. Explizite Verankerung in OR 666.
ZLP - RW:
Nenne 3 Voraussetzungen für die Bilanzierungsfähigkeit!
- Verfügungsgewalt
- Mittelzufluss ist wahrscheinlich
- Wert kann verlässlich geschätzt werden
ZLP - WRE:
Nenne die 3 Entstehungsgründe von Verpflichtungen nach OR
- Vertrag (OR 1-40)
- Unerlaubte Handlung (OR 41-61)
- Ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62-67)
ZLP - WRE:
Welches ist die Grundform einer Haftung aus unterlaubter Handlung?
Verschuldenshaftung (Sie kommt immer dann zum Zug, wenn nicht ausnahmsweise eine andere Rechtsnorm eine Kausalhaftung vorsieht)
ZLP - WRE:
Definiere Verschuldenshaftung OR 41
Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.
ZLP - WRE:
Definiere Kausalhaftung
Haften, ohne Schuld zu sein
ZLP - WRE:
Wichtige milde Kausalhaftungen sind:
- Haftung des Gecshäftsherrn (OR 55)
- Haftung des Tierhalters (OR 56)
- Haftung des Werkeigentümers (OR 58)
- Haftung des Familienhaupts (ZGB 333)
- Produktehaftpflicht des Herstellers (Produktehaftpflichtgesetz)
ZLP - WRE:
Nenne die 4 Voraussetzungen für Verschuldenshaftung gem. OR 41
- Finanzieller Schaden
- Widerrechtliche Schädigung
- Verschulden des Schädigers (Absicht oder Fahrlässigkeit)
- Adäquater Kausalzusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und eingetretenem Schaden
ZLP - WRE:
Nenne die 3 Voraussetzungen für Kausalhaftung:
- Finanzieller Schaden
- Widerrechtliche Schädigung ohne Rechtfertigungsgrund
- Adäquater Kausalzusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und eingetretenem Schaden
ZLP - WRE:
Nenne die 2 Voraussetzungen für die ungerechtfertigte Bereicherung
- Bereicherung aus dem Vermögen eines anderen
- Fehlende Rechtsgrundlage (z.B. kein Vertrag)
ZLP - WRE:
Nenne die 4 Tatbestandsmerkmale einer Vertragsentstehung
- Einigung der Vertragspartner (Einigung über die Forderungen)
- Vertragsfähigkeit (WER kann einen Vertrag abschliessen)
- Zulässige Form (WIE)
- Zulässiger Vertragsinhalt (WAS)
ZLP - WRE:
Wichtigste Voraussetzung für den Vertragsabschluss (OR 1)
übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung beider Parteien
ZLP - WRE:
Worüber müssen sich die Parteien mindestens einigen, damit ein gültiger Vertrag zustande kommt?
Hauptpunkte des Vertrages. Z.b.
- Kaufvertrag: Kaufgegenstand und Kaufpreis
- Mietvertrag: Mietgegenstand und Mietzins
- Auftrag: Art der Dienstleistung und Entschädigung
ZLP - WRE:
Ist eine Schaufensterauslage (OR 7 Abs. 3) eine verbindliche oder unverbindliche Offerte?
verbindlich
ZLP - WRE:
Nenne Beispiele für unverbindliche Offerten
- Offerte mit Erklärung der Unverbindlichkeit
- Reklamen in Zeitungen und anderen Massenmedien
- Tarife,Preislisten, Muster, Prospekte
- Richtpreise und Preisempfehlungen
ZLP - WRE:
Wie lange ist ein Antrag gültig mit Annahmefrist?
Bis zum Ablauf der Frist.
ZLP - WRE:
Wie lange ist der Antrag gültig ohne Annahmefrist unter Anwesenden? (gegenüber/telefonieren/online)
Der Antrag muss sofort angenommen werden (kurze Bedenkzeit).
ZLP - WRE:
Wie lange ist der Antrag gültig ohne Annahmefrist unter Abwesenden? (BSP: Post/E-Mail)
Antrag gültig während einer Frist,d ie sich zusammensetzt aus:
- Übermittlungszeit des Antrags,
- Bedenkzeit und
- Übermittlungszeit der Annahme
ZLP - WRE:
Wer ist rechtsfähig (ZGB 11)?
- Jeder Mensch (auch ein ungeborenes Kind)
ZLP - WRE:
Was bedeutet Rechtsfähigkeit?
Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.