Zulassungsprüfung FA Treuhand

Zulassungsprüfung FA Treuhand

Zulassungsprüfung FA Treuhand


Fichier Détails

Cartes-fiches 116
Utilisateurs 31
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 05.01.2018 / 18.08.2024
Lien de web
https://card2brain.ch/cards/20180105_zulassungspruefung_fa_treuhand?max=40&offset=40
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20180105_zulassungspruefung_fa_treuhand/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

ZLP - Personaladministration:

BVG Koordinationsabzug

CHF 24'675 / Jahr

ZLP - Personaladministration:

Maximal koordinierter Lohn:

CHF 59'925 / Jahr

ZLP - Personaladministration:

Minimal koordinierter Lohn:

CHF 3'525 / Jahr

ZLP - Personaladministration:

BVG-Eintrittsschwelle

CHF 21'150 / Jahr

ZLP - Personaladministration:

Säule 3a Abzug mit BVG

CHF 6'768

ZLP - Personaladministration:

Säule 3a Abzug ohne BVG

CHF 33'840

ZLP - Personaladministration:

UVG maximaler Lohn

148'200 CHF

ZLP - Personaladministration:

ALV maximaler Lohn

148'200 CHF

ZLP - Personaladministration:

EO / ME maximaler Lohn

88'200 CHF

ZLP - Personaladministration:

Rentenalter Mann

65

ZLP - Personaladministration:

Rentenalter Frau

64

ZLP - Personaladministration:

Beitragsfreie Löhne im Jahr (Rentner und Nebenerwerb)

  • CHF <16'800 64/65 Jährige (Bezug AHV-Rente)
  • CHF < 2'300 für Nebenerwerb

ZLP - Personaladministration:

AHV Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige

CHF 478/Jahr

ZLP - Personaladministration:

AHV Maximalbeitrag für Nichterwerbstätige

23'900 CHF / Jahr

ZLP - Personaladministration:

Ab wann gibt es IV?

Ab 40% IV

ZLP - Grundlagen des RW:

Grundlagen der Rechnungslegung

  • Unternehmensfortführung (OR 958a)
  • Zeitliche und sachliche Abgrenzung (OR 958b)

ZLP - RW:

Was ist eine Rückstellung?

Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bzeüglich ihrer Fälligkeit und/oder Höhe ungewiss ist. D.h. per Bilanzstichtag ist sie bekannt, lässt sich jedoch bezüglich Betrag und Fälligkeit noch nicht eindeutig bestimmen.

ZLP: RW:

Nenne die 3 Prinzipien des Vorsichtsprinzip.

  • Realisationsprinzip
  • Imparitätsprinzip
  • Niederstwertprinzip

ZLP: RW

Beschreibe das Realisationsprinzip!

Gewinnausweis erst dann erlaubt, wenn Gewinn am Markt durch Umsatz tatsächlich realisiert worden ist.

ZLP - RW:

Erkläre das Imparitätsprinzip!

Realisationsprinzip gilt nur für Gewinne, nicht aber für Verluste. Sofortiger Ausweis nicht realisierter Verluste (bei gleichzeitigem Verbot des Ausweises nicht realisierter Gewinne).

ZLP - RW:

Beschreibe das Niederstwertprinzip!

Bei Aktiven, bei denen Anschaffungswerte (resp. Herstellkosten) und Wiederbeschaffungswerte existieren, ist stets der tiefere der beiden Werte zu wählen. Bei Passiven entsprechend umgekehrt. Explizite Verankerung in OR 666.

ZLP - RW:

Nenne 3 Voraussetzungen für die Bilanzierungsfähigkeit!

  • Verfügungsgewalt
  • Mittelzufluss ist wahrscheinlich
  • Wert kann verlässlich geschätzt werden

ZLP - WRE:

Nenne die 3 Entstehungsgründe von Verpflichtungen nach OR

  1. Vertrag (OR 1-40)
  2. Unerlaubte Handlung (OR 41-61)
  3. Ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62-67)

ZLP - WRE:

Welches ist die Grundform einer Haftung aus unterlaubter Handlung?

Verschuldenshaftung (Sie kommt immer dann zum Zug, wenn nicht ausnahmsweise eine andere Rechtsnorm eine Kausalhaftung vorsieht)

ZLP - WRE:

Definiere Verschuldenshaftung OR 41

Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.

ZLP - WRE:

Definiere Kausalhaftung

Haften, ohne Schuld zu sein

ZLP - WRE:

Wichtige milde Kausalhaftungen sind:

  • Haftung des Gecshäftsherrn (OR 55)
  • Haftung des Tierhalters (OR 56)
  • Haftung des Werkeigentümers (OR 58)
  • Haftung des Familienhaupts (ZGB 333)
  • Produktehaftpflicht des Herstellers (Produktehaftpflichtgesetz)

ZLP - WRE:

Nenne die 4 Voraussetzungen für Verschuldenshaftung gem. OR 41

  1. Finanzieller Schaden
  2. Widerrechtliche Schädigung
  3. Verschulden des Schädigers (Absicht oder Fahrlässigkeit)
  4. Adäquater Kausalzusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und eingetretenem Schaden

ZLP - WRE:

Nenne die 3 Voraussetzungen für Kausalhaftung:

  1. Finanzieller Schaden
  2. Widerrechtliche Schädigung ohne Rechtfertigungsgrund
  3. Adäquater Kausalzusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und eingetretenem Schaden

ZLP - WRE:

Nenne die 2 Voraussetzungen für die ungerechtfertigte Bereicherung

  1. Bereicherung aus dem Vermögen eines anderen
  2. Fehlende Rechtsgrundlage (z.B. kein Vertrag)

ZLP - WRE:

Nenne die 4 Tatbestandsmerkmale einer Vertragsentstehung

  1. Einigung der Vertragspartner (Einigung über die Forderungen)
  2. Vertragsfähigkeit (WER kann einen Vertrag abschliessen)
  3. Zulässige Form (WIE)
  4. Zulässiger Vertragsinhalt (WAS)

ZLP - WRE:

Wichtigste Voraussetzung für den Vertragsabschluss (OR 1)

übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung beider Parteien

ZLP - WRE:

Worüber müssen sich die Parteien mindestens einigen, damit ein gültiger Vertrag zustande kommt?

Hauptpunkte des Vertrages. Z.b.

  • Kaufvertrag: Kaufgegenstand und Kaufpreis
  • Mietvertrag: Mietgegenstand und Mietzins
  • Auftrag: Art der Dienstleistung und Entschädigung

ZLP - WRE:

Ist eine Schaufensterauslage (OR 7 Abs. 3) eine verbindliche oder unverbindliche Offerte?

verbindlich

ZLP - WRE:

Nenne Beispiele für unverbindliche Offerten

  • Offerte mit Erklärung der Unverbindlichkeit
  • Reklamen in Zeitungen und anderen Massenmedien
  • Tarife,Preislisten, Muster, Prospekte
  • Richtpreise und Preisempfehlungen

ZLP - WRE:

Wie lange ist ein Antrag gültig mit Annahmefrist?

Bis zum Ablauf der Frist.

ZLP - WRE:

Wie lange ist der Antrag gültig ohne Annahmefrist unter Anwesenden? (gegenüber/telefonieren/online)

Der Antrag muss sofort angenommen werden (kurze Bedenkzeit).

ZLP - WRE:

Wie lange ist der Antrag gültig ohne Annahmefrist unter Abwesenden? (BSP: Post/E-Mail)

Antrag gültig während einer Frist,d ie sich zusammensetzt aus:

  • Übermittlungszeit des Antrags,
  • Bedenkzeit und
  • Übermittlungszeit der Annahme

ZLP - WRE:

Wer ist rechtsfähig (ZGB 11)?

  • Jeder Mensch (auch ein ungeborenes Kind)

ZLP - WRE:

Was bedeutet Rechtsfähigkeit?

Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.