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Sozialer Ausgleich

Sozialer Ausgleich


Kartei Details

Karten 16
Lernende 16
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 04.12.2015 / 24.03.2023
Lizenzierung Keine Angabe    (Wirtschaft & Gesellschaft anwenden und verstehen)
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Prinzip des sozialen Ausgleichs

Der soziale Ausgleich ist ein massgebliches Element der soz. Marktwirtschaft der Schweiz und in der Gesetzgebung verankert. Die Eingriffe, die hierzu von staatliche Seite erfolgen, soll für soziale Sicherheit sowie soziale Gerechtigkeit sorgen. Beduetet das Einkommen und Vermögensuntersch. minimiert werden (soz. Gerechtigkeit) und allen ein Existenzminimum garantiert wird (soz. Ausgleich)

Ausgleich zwischen

jung und alt =AHV

arbeitsfähig und nicht arbeitsfähig = IV

erwerbstätig und unfreiwillig nicht erwärbstätig = ALV

gesund und krank = Krankenkassenobligatorium

reich und arm = Umverteilung ü. Steuern und AHV/IV Beiträge (Steuerprogression..)

Ziele und Instrumente der soz. Ausgleiches

Soz. Ausgleich: Ziele und Instrumente

Ziele: Soz. Sicherheit, Soz. Gerechtigkeit

Instrumente: AHV;IV;ALV;KK;Steuerprogression,Erbschaftssteuer, Unfallversicherung

Soz. Ausgleich am BSP der AHV

Ein Instrument ist die Zahlung von Renten an nicht mehr erwärbstige Menschen oder deren Hinterbliebenen. So zahlen AN und AG in die 1- Säule ein. Im Bedarfsfall erhalten dann sie selbst oder die Hinterbliebenen Leistungen aus der AHV. Eine Rente wird als Einkommen ohne Arbeitsleistung bezeichnet.

Merkmale 1. Säule

Bez: Staatliche Vorsorge

Bestandteile: AHV/IV und EL

Ziel: Existenzsicherung

Beiträge: Fester % vom Bruttolohn

Träger: staatliche Ausgleichskassen

Leistungen. Altersrenten, Witwen- und Waseinrenten, IV-renten und EL zur AHV und IV

Finanzierungsverfahren: Umlageverfahren

Besonderheiten: obligatorisch

Merkmale 2. Säule

Bez: Berufliche Vorsorge

Bestandteile:  Obligatorische BV und Überobligatorische BV

Ziel: Fortfürhung des bisherihen Lebensstandarts swoie zusätzliche Bedürfnisse

Beiträge: Alters und Kassenabhängiger % vom versicherten Lohn

Träger: Vorsorgeeinrichtungen (PK)

Leistungen: Altersrente oder Kapitalbezug, Witwen und Waisenrente, IV

Finanzierungsverfahren: Kapitaldeckungsverfahren

Besonderheiten: obligatorisch

Merkmale 3. Säule

Bez: private Vorsorge

Bestandteile: 3a gebunden und 3b frei

Ziel: zusätzliche Bedürfnisse

Beiträge : -

Träger: 3a und 3b: Banken und Versicherungsgesellschaften

Leistungen: Verzinste Ersparnisse und Kapitalleistungen oder Renten

Finanzierungsverfahren Kapitaldeckungsverfahren

Besonderheiten: frewillig, Steuerbegünstigung bei 3a und Erlebnisfallversicherung

obligatorischer Teil

mit dem obligatorischen Teil (Säule 1 und 2) der Vorsorge sollen 60% der letzten Erwerbseinkommens gesichert sein. Die 3. Säule gillt für zusätzliche Ersparnisse, da die Rente sehr beschränkt ist.