Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht
Diese Karteikarten stützen sich auf die Vorlesungen von Yvonne Burger im Fach Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht von der Hochschule Luzern für Wirtschaft.
Diese Karteikarten stützen sich auf die Vorlesungen von Yvonne Burger im Fach Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht von der Hochschule Luzern für Wirtschaft.
Kartei Details
Karten | 197 |
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Lernende | 12 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 10.06.2015 / 09.02.2022 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/verwaltungs_und_verwaltungsverfahrensrecht
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Was bedeutet Gewaltentrennung?
Gewaltentrennung: Machtballung verhindern, getrennte Staatsorgane, unabhängige Ausübung der Aufgaben, gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane
Mit was befasst sich Verwaltungsrecht hauptsächlich?
Verwaltungsrecht befasst sich hauptsächlich mit der Organisation und der Tätigkeit der vollziehenden Gewalten.
Welches sind die Grundsätze des Verwaltungsrechts?
Gesetzmässigkeit, Rechtsgleichheitsgebot, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit, Treu und Glauben
Was bedeutet Gesetzmässigkeit?
Gesetzmässigkeit: Die Verwaltungstätigkeit muss sich auf das Gesetz stützen und darf nicht gegen das Gesetz verstossen.
Was bedeutet Rechtsgleichheitsgebot?
Rechtsgleichheitsgebot: Das Recht muss alle Personen mit den gleichen Voraussetzungen in der gleichen Situation gleich behandeln. Dieser Grundsatz gilt für die Erlasse sowie für die Rechtsanwendung durch die Behörden.
Was bedeutet öffentliches Interesse?
Öffentliches Interesse: Der Staat schützt und fördert das Wohl der Allgemeinheit und nimmt ihre Interessen war.
Was bedeutet Verhältnismässigkeit?
Verhältnismässigkeit: Verwaltungshandlungen sollen geeignet sein und notwendig, um ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel zu verwirklichen. Es muss immer das mildeste Mittel gewählt werden.
Was bedeutet Treu und Glauben?
Treu und Glauben: Behörden und Privatpersonen nehmen in der Rechtsbeziehung gegenseitig aufeinander Rücksicht.