Verkehrsrecht
Definitionen
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 22 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Code de la route |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 18.01.2013 / 15.10.2017 |
Attribution de licence | Pas de droit d'auteur (CC0) |
Lien de web |
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Intégrer |
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fahrunsicher
ist ein Fzg.-Führer, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit (intellektuell, emotional, physisch) so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist ein Fahrzeug über eine längere Strecke, auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen.
Ausfallerscheinungen
zeigen sich in einer sorglosen, offenbar leichtsinnigen Fahrweise:
durch Fahrfehler
Verhaltensstörungen (Reaktion, Gleichgewicht)
oder psycho-physische Eignungsmängel beim fahren/Kontrolle
andere berauschende Mittel
sind sollche, deren Wirkungen denen des Alkohols vergleichbar sind +
welche die intellektuellen und motorischen Fähigkeiten
+ das Hemmungsvermögen beeinträchtigen.
Fahrzeug
jedes Landfahrzeug, dass zur Fortbewegung auf dem Boden dient (Ausnahme §24 StVO)
"Führer eines Kfz"
siehe führen- Schwelle schon beim Start des Motores
führen
jedes willentliches und eigenhändiges in Bewegung setzen/halten, unter zumindest teilweise Betätigung der Bedienungselementen
Genuss
jede körperliche Aufnahme (muss nicht oral sein)
(öffentlicher) Straßenverkehr
- rechtlich-öffentlicher Verkehrsraum sind alle gewidmeten und dem Gemeingebrauch freigegebenen Straßen, Wege und Plätze.
- tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum sind alle Verkehrsflächen, welche durch ausdrückliche oder stillschweigende Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen ist und auch tatsächlich Verkehr stattfindet.