Premium Partner

Steuerrecht: Steuern für Experten (Band 2)

Vorbereitung auf höhere Fachprüfung zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling. Inhalt: Umstrukturierungen, internationales Steuerrecht

Vorbereitung auf höhere Fachprüfung zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling. Inhalt: Umstrukturierungen, internationales Steuerrecht


Kartei Details

Karten 265
Lernende 36
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 17.06.2013 / 13.02.2022
Lizenzierung Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA)    (Steuern für Experten, Band 2: Umstrukturierungen, internationales Steuerrecht, 2010, Märki, P., Märki Consulting)
Weblink
https://card2brain.ch/box/steuerrecht_steuern_fuer_experten_band_2
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/steuerrecht_steuern_fuer_experten_band_2/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

ALLGEMEIN

Bei der direkten Bundessteuer werden Erträge aus in der Schweiz gelegenem Grundeigentum ganz normal besteuert.

ALLGEMEIN

Bei der Veräusserung eines Gutes, auf dem Abschreibungen gemacht wurden, stellt die Differenz (sofern sie positiv ist) zwischen dem Verkaufspreis und dem Buchwert ein steuerbarer Gewinn dar.

ALLGEMEIN

Bei einer Sitzverlegung ins Ausland haften die mit der Verwaltung betrauten Personen solidarisch für die geschuldeten Steuern in der Schweiz bis zum Betrag des Reinvermögens der juristischen Person.

ALLGEMEIN

Bei einer Sitzverlegung ins Ausland muss im Gegensatz zu einer ordentlichen Liquidation, kein steuerlicher Geschäftsabschluss erstellt werden.

ALLGEMEIN

Bei einer Sitzverlegung ins Ausland, wo eine Betriebsstätte in der Schweiz zurückbleibt, verbleiben die stillen Reserven der Betriebsstätte als latentes Steuersubstrat.

ALLGEMEIN

Das DBG kennt den Ausdruck Holdinggesellschaft nicht.

ALLGEMEIN

Das DBG kennt keine Kapitalsteuer.

ALLGEMEIN

Das OECD-MA definiert eine Baustelle als Betriebsstätte, sofern deren Dauer 180 Tage überschreitet.