Sach-und Vermögensversicherungen - Grundlagen
VBV Kapitel 1 + 2
VBV Kapitel 1 + 2
Kartei Details
Karten | 12 |
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Lernende | 155 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.12.2013 / 10.04.2024 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Sachversicherung: Zähle die vier verschiedenen Grundgefahren auf.
1. Feuer
2. Wasser
3. Diebstahl
4. Glasbruch
Sachversicherung: Zähle mind. 4 Ausschlüsse auf.
1. kriegerische Ereignisse
2. innere Unruhen, Revolutionen, Rebellion, Krawall, Tumult
3. Erdbeben
4. Vulkaneruption
5. Veränderung der Atomkernstruktur
6. besondere Ausschlüsse
Sachversicherung: Wer schreibt vor, dass Feuer und Elementarschänden zusammen versichert werden?
VAG
Sachversicherung: Nenne die fünf Feuergefahren
1. Brand
2. Plötzliche Rauchentwicklung
3. Blitzschlag
4. Explosion
5. Abstürzende/Notlandende Luft-/Raumfahrzeuge oder Teile davon
Sachversicherung: Nenne die 9 Elementargefahren:
1. Hochwasser
2. Überschwemmung
3. Sturm
4. Hagel
5. Lawinen
6. Schneedruck
7. Felssturz
8. Steinschlag
9. Erdrutsch
Sachversicherung: Nenne die verschiedenen Kategorien der Gefahr Wasser.
1. Austritt von Wasser (aus Leitungen, angschlossenen Apparate, Auarien usw.)
2. Eindringen von Regen-,Schnee;Schmelz-oder Gebäude
3.Auslaufendes Heizöl
4. Frostschäden
Sachversicherung: Was gibt es für Ausschlüsse bei der Gefahr Wasser? Zähle die wichtigsten auf.
1. Schäden aus Regenwasser, Schmelzwasser oder Schnee, die durch offene Dachluken oder-fenster in ein Gebäude dringen.
2. Wasserschäden, die eine Folge von Feuer-oder Elementarschaden sind (gehören zu Gefahr Feuer)
3. Wasser, das während eines Um-oder Neubaus durch eine Dachöffnung ins Haus gelangt.
Sachversicherung: Welche Arten von Diebstahl gibt es? Aufzählung inkl. kurzer Erklärung.
Einbruchdiebstahl: gewaltsames Eindringen in Gebäude, Räume oder Behältnisse mit Entwendung von Sachen
Beraubung: Wegnahme von Sachen mit Gewalt oder mit Androhung von Gewalt gegen eine Person.
Einfacher Diebstahl: Entwendung einer Sache ohne Gewaltanwendung. Muss durch Spuren oder Zeugen nachgewiesen werden können, Verlieren oder Verlegen ist nicht versichert.