Personalmanagement
13 Rechte beim Austritt
13 Rechte beim Austritt
Kartei Details
Karten | 8 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 12.01.2015 / 01.11.2019 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/personalmanagement33
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13. Monatslohn
Muss pro geleisteten Monat 1/12 des 13. Monatsgehalts ausbezahlt werden.
Arbeitszeugnis
Vollzeugnis oder qualifiziertes Zeugnis mit Art, Dauer, Leistung und Verhalten
Arbeitsbestätigung
Einfaches Zeugnis über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Aufbewahrungspflicht / Datenschutz
Nur die gesetzlich vorgeschriebene Personaldaten oder solche im interesse des Arbeitnehmers sind 10 Jahre aufzubewahren. (Unterlagen über Auszahlungen, Qualifikationen, Beförderungen, Verwarnungen, Arbeitszeugnis.)
Persönliche Unterlagen müssen zurückgegeben werden.
Ferientagabrechnung
Zuviel oder nicht bezogene Ferien werden mit dem letzten Lohn ausgeglichen.
Regelmässig vorbehaltlos ausbezahlte Gratifikation
Nur teilweise Auszahlung wenn im Dezember gekündigt wird (fehlender Ansporn Charakter.) Unter dem Jahr meistens kein Anspruch gegeben.
Versicherungen, Lohnausweis 4
- Austrittformular BVG
- Meldung an Familienausgleichskasse
- UVG, BVG, Krankentaggeld, Info über Karenzfrist und Möglichkeiten der Fortführung
- Lohnausweis ist in jedem Fall für die laufende Steuerperiode auszustellen.
Zeugnis verfassen 3
Inhaltliche Anforderungen:
- wohlwollend
- wahr
- darf MA am beruflichen Fortkommen nicht hindern
Codierungen vermeiden