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Österreichische Amateurfunkprüfung Klasse 1, 4 und 3 - Recht

Fragenkatalog zur Amatuerfunkprüfung der Klasse 1, Klasse 4 und Klasse 3 in Österreich. Teilbereich Recht. Grundlage ist der Prüfungskatalog des BMVIT 2009. Keine Gewähr auf Vollständigkeit!

Fragenkatalog zur Amatuerfunkprüfung der Klasse 1, Klasse 4 und Klasse 3 in Österreich. Teilbereich Recht. Grundlage ist der Prüfungskatalog des BMVIT 2009. Keine Gewähr auf Vollständigkeit!


Set of flashcards Details

Flashcards 61
Language Deutsch
Category Technology
Level Other
Created / Updated 09.05.2015 / 29.03.2024
Licencing Attribution-NoDerivs (CC BY-ND)    (Fragenkatalog lt. BMVIT 2009 für die Amateurfunklizenz der Klasse 1, 4 und 3 ausgearbeitet von M. Liebminger)
Weblink
https://card2brain.ch/box/oesterreichische_amateurfunkpruefung_klasse_1_4_und_3_recht
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R 01 Welche gesetzlichen Bestimmungen sind für den Amateurfunkdienst maßgeblich?

  • Internationaler Fernmeldevertrag
  • Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO-Funk)
  • Telekommunikationsgesetz
  • Amateurfunkgesetz
  • Amateurfunkverordnung
  • Amateurfunkgebührenverordnung
  • Kundmachung betreffend jener Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkdienst mit Österreich erheben

R 02 Was ist die ITU?

Die internationale Fernmeldeunion ist ein völkerrechtlicher Verein, der von den vertragsabschließenden Ländern und Territorien gebildet wird.

Der Zweck der ITU ist, die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern durch einen guten Fernmeldedienst zu fördern.

R 03 Welche Zwecke verfolgt der internationale Fermeldevertrag?

  • Aufrechterhaltung und Ausbau der internationalen Zusammenarbeit zur Verbesserung und zweckmäßigen Verwendung der Fermeldeeinrichtungen aller Art,
  • die Entwicklung der technischen Fernmeldemittel auf breiter Basis,
  • die Erhöhung der Leistungen der Fernmeldedienste,
  • die Durchführung von Maßnahmen der Verbilligung des internationalen Fernmeldewesens.

R 04 Welche Aufgaben hat das "Radiocommunication Bureau"?

  • Die Registrierung der den einzelnen Ländern zugeteilten Frequenzen,
  • für die Anerkennung der zugeteilten Frequenzen zu sorgen,
  • die Mitglieder zu beraten, insbesondere in Hinblick auf gestörte Frequenzen.

R 05 Was ist die "CEPT" und welche Bedeutung hat sie?

Die Europäische Konferenz der Post- und Fermeldeverwaltungen ist eine Organisation, der 43 europäische Staaten angehören.
Die wesentlichen Ziele der CEPT bestehen darin, die Beziehungen zwischen den Mitgliedverwaltungen zu vertiefen, ihre Zusammenarbeit zu fördern und zur Schaffung eines dynamischen Marktes im Bereich der europäischen Post- und Telekommunikation beizutragen.

Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Förderung der Harmonisierung von Vorschriften (gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen),
  • die Herstellungen der erforderliche Kontakte und der erforderlichen Zusammenarbeit mit europäischen Organisationen und Vereinigungen sowie anderen Gremien, die mit Fragen der Post und Telekommunikation befasst sind,
  • die Einrichtung eines Forums zur Vorbereitung gemeinsamer Standpunkte für die Kongresse und/oder Konferenzen der internationalen Organisationen und Vereinigungen für Post und Telekommunikation.

R 06 Was ist die "VO-Funk" (Radio Regulations) und was regelt sie?

Die "Vollzugsordnung für den Funkdienst" (aktuelle Bezeichnung: "Radio Regulations") ist Bestandteil des internationalen Fermeldevertrages und enthält die näheren Bestimmungen für die Praxis der Nachrichtenübermittlung.
Für den Funkamateur ist sie deshalb wichtig, weil alle im internationalen Fermeldevertrag und in der Vollzugsordnung Funk festgestellten allgemeinen Bestimmungen auch für den Amateurfunk gelten, sofern sie in nationale Gesetze umgesetzt wurden.

R 07 Definieren Sie den Begriff "Funkanlage" im Sinne des TKG.

§ 3. Z 6 TKG (Telekommunikations Gesetz)
Elektrische Sende- oder Empfangseinrichtungen, zwischen denen eine beabsichtigte Informationsübertragung ohne Verbindungsleitungen mittels elektromagnetischer Wellen stattfinden kann.

R 08 Erläutern Sie den Unterschied zwischen einem "Kommunikationsdienst" und dem "Amateurfunkdienst".

§ 3. Z 9 TKG "Kommunikationsdienst" ist eine gewerbliche Dienstleistung, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze besteht, einschließlich Telekommunikations- und Übertragungsdienste in Rundfunknetzen.
Z 21 "Telekommunikationsdienst" ist ein Komunikationsdienst mit Ausnahme von Rundfunk.

§ 2. Z 1 AFG Amateurfunkdienst ist ein technisch-experimenteller Funkdienst, der die Verwendung von Erd- und Weltraumfunkstellen einschließt und der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Verkehr der Amateure untereinander, insbesondere zur Durchführung von Not- und Katastrophenfunkverkehr, und für technische Studien betrieben wird.