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KVG Prämienverbilligung

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Set of flashcards Details

Flashcards 33
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 11.09.2012 / 09.12.2019
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Ab wann & wer hat ein Anrecht auf die Prämienverbilligung?

Seit 1996 haben Familien & Einzelpersonen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen eine Prämienverbilligung zugute. Kinder und jugendliche Erwachsene in Ausbildung

Wer finanziert die Prämienverbilligung?

Kanton und Bund

Wie erfolgt die Auszahlung heute? Wie erfolgt sie ab 2014

Jenach Kanton wird die Prämienverbilligung direkt an KK oder an den Versicherten. Ab 01.01.2014 wird die Prämienverbilligung immer an die KK überwiesen.

Was sind die Ziele des Risikoausgleiches und was sind deren Kriterien?

Einen Ausgleich der verteilen Risiken innerhalb der Versicherer herzustellen. D.h. Versicherer haben Abgaben zu entrichten, die kaum Frauen und älteren Menschen versichern. Die Kriterien sind das Alter und das Geschlecht der Versicherten. Ab 2012 kommt ein weiteres Kriterium dazu, nämlich der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim, welcher länger als drei Tage dauerte.

Welches sind die massgebenden Kriterien zur Berechnung des Risikoausgleichs bis Ende 2011?

Alter und Geschlecht (bis Ende 2011)

Gelten die besonderen Versicherungsformen wie eingeschränkte Wahl der Leistungserbringer, Bonusversicherung oder wählbare Franchise ebenfalls für den Risikoausgleich?

Ja

Sind die Versicherer verpflichtet für den noch zu bezahlenden Risikoausgleich Rückstellung vorzunehmen?

Ja, VORA Art. 6a

Welche Stelle informiert die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung?

Die Kantone