K5 / 6. Geschäftsmietvertrag
Seite 25 bis 30
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Kartei Details
Karten | 21 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Literatur |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 14.03.2015 / 13.03.2022 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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K5 / 6. Geschäftsmietvertrag
Seite 25 bis Seite 30 MIETLIEGENSCHAFT 1
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Was gilt als Geschäftsraum?
Ein horizont und vertikal abgeschlossener Raum
Auf Dauer gemietet
Geschäftszweck
ertragsorientiert. Büroräume an eine karitative Organisation ist auch ein Geschäftsraum.
Was sind keine Geschäftsräume
Offener Lagerplatz
Bastelraum in Wohnungen
Unterschied zw. Mietwohnung und Geschäftsvertrag
Der GV ist im OR geregelt OR Art 263
Für den Vermieter besteht ein Retensionsrecht (Rückbehaltungsrecht) für die Dinge die eingebracht wurden.
Die Mietzinssicherung (Depot) kann die Höhe selber bestimmt werden.
Die Kündigungsfristen
Der Mietzins wird meistens pro m2 festgelegt
Der Vertrag ist Individuell nicht auf einem vorgegebenen Mietzins.
Zusatzvereinbarungen 7 Stück können sein?
- Bodenbelastung
- Nutzungsbeschrieb Konkurrenzklausel
- Vorkaufsrechte
- Ausbauten / Rückbauten Inventarliste
- Gebührenregelung Nebenkosten
- Versicherung
Wegen der Haftung ist es wichtig abzuklären wer Miete. Das kann sein
Einzelfirma, natürliche Person, juristische Person. hier muss abgeklärt werden wer Unterzeichnungsberechtigt ist. Ein Handelsregisterauszug muss vorliegen.
Wie prüfe ich den Finanziellen Rahmen
Betreibungsauszuges
Jahresbericht Bilanz und Erfolgsrechnung
Kreditauskünfte.
Wirtschaftliche Situation in seiner Branche
Wenn ein Unternehmen in Gründung ist wer haftet?
Es haften die Gründungsmitglieder solidarisch. Wichtig diese zu durchleuchten.