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Hygienemassnahmen für Dentalassistentinnen

Hygienemassnahmen für Dentalassistentinnen

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Langue Deutsch
Catégorie Médecine
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Crée / Actualisé 25.03.2015 / 03.10.2023
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4.3.1 a) erklärt die Massnahmen der persönlichen (privaten und berufsbezogenen) Hygiene. K2

Das sind aktive Hygienemassnahmen. Diese dienen der DIREKTEN Bekämpfung und Abtötung krankmachender Mikroorganismen.

Unterschied zu Passive Hygienemassnahmen -> Vorkehrungen, welche eine Art Schutzmauer zwischen uns und den Mikroorganismen aufbauen. Sie üben selbst keine eigene Wirkung auf Mikroorganismen aus

Private Hygiene: Saubere Haare, Fingernägel, keine offenen Haare oder langen Fingernägel, es wird wären der Arbeit kein Schmuck getragen (Fingerringe, Armreifen, Armbanduhren,…)

Berufsbezogene Hygiene: Desinfektion der Hände, Desinfektion beim Patientenwechsel, Desinfektion/ Sterilisation der Instrumente, Desinfektion der Behandlungsräume, Hygienische Entsorgung von Abfällen und Wartung technischer Anlagen

-> Hände sind Hauptverschmutzungsquelle!

 

4.3.2 a) zählt die zu den Zonen rot, gelb und grün der Hygienekette gehörenden Massnahmen auf. K1

Rot: Infektiöse Zone -> Desinfektion (chemisch und physikalisch) und Reinigung

Gelb: Hygienische Zone -> Kontrolle (Ölen, Schleiffen), Trocknen, Verpacken (offene Sterilisation, Beutel, Trays), Nachdesinfektion im Sauberbad von nicht sterilisierbaren Instrumenten / Materialien (Kunststoffartikel, Gummipolierer,..)

Grün: Sterile Zone -> Sterilisieren (Entladen des Sterilisators), Lagern (Versorgen der Instrumente)

4.3.3 a) zeigt genau den Begriff der „Desinfektion“ auf. K2

Abtöten von krankmachenden Organismen ohne Sporen mit chemischen oder physikalischen Mitteln.

  • Alle Massnahmen, die zur Keimarmut führen, nennt man Antisepsis.

4.3.4 a) erläutert das Vorgehen bei sämtlichen Desinfektionsmassnahmen. K2

Desinfektion beim Patientenwechsel

Desinfektion der Behandlungsräume und Sterilisationsraum

Desinfektionsmassnahmen am Abend

Desinfektionsmassnahmen der Oberflächen am Abend in der Steristrasse

4.3.5 a) legt genau den Begriff der „Sterilisation“ dar. K2

Abtöten sämtlicher Keime inkl. Sporen mit physikalischen Mitteln.

  • Alle Massnahmen, die zur Keimfreiheit führen, nennt man Asepsis.

4.3.6 a) nennt die in der Zahnmedizin üblichen Sterilisations-Gerätetypen und beschreibt deren

             jeweilige Funktionsweise. K2

Autoklav Dampfsterilisator: arbeitet mit destilliertem und demineralisiertem Wasser, durch Erhitzung entsteht Wasserdampf, der im geschlossenen System nicht entweichen kann, es entsteht ein Überdruck. Temperaturen bei 1 bar Überdruck: 121°C für 20min / 2 bar: 134°C 6min

  • B-134-6

4.3.7 a) erklärt das Vorgehen bei sämtlichen in der Praxis anfallenden Sterilisationsarbeiten. K2

Offene Sterilisation: Die Sterilisation von mehreren Instrumenten in einer offenen Schale kann für Untersuchungsbesteck angewendet werden. (Instrumente, die NICHT mit Blut in Kontakt kommen)

Da diese Instrumente beim Versorgen wieder mit Staub in Kontakt kommen gelten sie nur als desinfiziert.

  • Offen sterilisierte Instrumente gelten nicht als steril!

 Tray-System: Die Instrumente werden je nach Behandlung sortiert, in eine geschlossene Metallbox gelegt. Es sind nur dampfdurchlässige Loch- und Siebtrays mit Filterpapiereinlage erlaubt!

  •  Trays müssen immer mit dem Datum und den Initialen der DA und der Chargennummer angeschrieben werden!

Steril-Beutel: In erster Linie für Chirurgische Instrumente und Winkelstücke, Endodontie-und Zahnsteinentfernungsinstrumente gebraucht (nie offen sterilisieren!). Es sind Einwegverpackungen aus Kunststoff und Papier. Die Poren vom Papier öffnen sich währen des Sterilisationsvorgans, damit der Dampf eindringen kann. Die Folie muss beim Sterilisieren oben sein! Nach dem Abkühlen sind sie wieder verschlossen (die Poren). So bleiben die Instrumente steril.

Die Steril-Beutel werden verschweisst. Sie sollen gross genug gewählt werden, damit genug Platz für die Schweissnaht bleibt. Die Nacht muss mind. 8-10mm breit sein.

Spitzige Gegenstände sollen vor dem Verpacken mit Gazetupfern abgedeckt werden, damit die Folie nicht reisst (es muss auf den Beutel geschrieben werden, um welches Instrument es sich handelt, sofern man es nicht – wie z.B. bei einer Schere) sehen kann.

  • Beutel müssen immer mit dem Datum und den Initialen der DA und der Chargennummer angeschrieben werden! ACHTUNG: nur am Rand, oberhalb der Schweissnaht (vorne oder hinten spielt keine Rolle) beschriften!

Bei Nichtgebrauch werden die Instrumente NEU verpackt und nach einem Monat erneut sterilisiert.

4.3.8 a) beschreibt verschiedene Möglichkeiten zur Kontrolle zum Nachweis des korrekten

             Funktionierens des Sterilisationsvorganges. K2

Funktionskontrolle:

Chargenkontrolle: Bei jedem Sterilisationsvorgang werden physikalische Teststreifen mitsterilisiert

  • SteriGage, Indikatoretikett, Autoklavtape

Gerätekontrolle:

Biologische Kontrollen eignen sich besonders gut zur Überprüfung der Sterilität. Mit Bio-Indikatoren (Sporen) wird die Keimvernichtung während des Sterilisationsvorganges geprüft. Eine wöchentliche Kontrolle mit speziell verpackten Integratoren / Prüfkörpern, die bebrütet werden, zeigt uns, ob die Mikroorganismen abgetötet worden sind oder nicht.

  • Attest, Sporenpakete

Dokumentation:

Das Resultat der Funktionskontrolle muss dokumentiert werden. Jede Charge muss mittels Gerätebuch oder Chargenprotokoll geführt werden und von zwei DA`s kontrolliert werden (2 Unterschriften).

  • Die Chargennummer auf Tray und Sterilbeutels wird  nach Gebrauch in der KG des Patienten eingetragen.

 Beweispflicht:

Die Trays und Folienbeutel werden mit einem Indikatoretikett und einer Datumsetikette versehen, bevor sie in den Autoklav gelegt werden. Der Indikatorrand ist rosa nach der Sterilisation ist er grün.