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Handels- und Gesellschaftsrecht

2. Semester Uni Leipzig

2. Semester Uni Leipzig


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 01.06.2014 / 31.12.2014
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Thema 1: Was ist, will und soll Unternehmensrecht?

Begriff und Bedeutung des Handelsrecht?

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es ist also der Teil des Privatrechts, der ein Sonderrecht für bestimmte am Handelsverkehr teilnehmende Personen enthält.

Das HGB ist Spezialregelung gegenüber dem BGB. Im Recht gilt der Vorrang der spezielleren Regelung. Das HGB geht daher, soweit es vom BGB abweichende Regelungen enthält, dem BGB vor.

Thema 1: Was ist, will und soll Unternehmensrecht?

Gesetzliche Regelungen neben dem HGB?

 

- BGB

- Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen: GWB

- Insolvenzrecht: InsO

- Marken- / Kennzeichenrecht: MarkenG, MarkenVO

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Entscheidungsgründe?

Die Rechtsform ist eine betriebswirtschaftliche Organisationsentscheidung - Zweckmäßigkeitsfrage

- Verwaltungs- und Zeitaufwand

- Anzahl der beteiligten Personen

- beabsichtige Art der Unternehmensfinanzierung

- steuerliche Aspekte

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Definition Unternehmen und Unternehmer

verschiedene Defintionen: § 14 BGB, § 84 Abs. 1 HGB, § 2 UStG

Allgemein: Unter einem Unternehmen i.S.d. HGB versteht man die betrieblich-organisatorische Einheit bzw. Organisation, selbständiger nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen bzw. zur Erreichung auch entfernter wirtschaftlicher oder ideeller Zwecke, auch wenn sie nicht auf Gewinn gerichtet sind.

Unternehmer = Rechtssubjekt (z.B. Einzelunternehmer, KapG, rechtsfähige PG)

Unternehmen = Rechtsobjekt

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Der Einzelunternehmer / Einzelkaufmann

Unternehmer kann sein:

- Zweck der Gewinnerzielung

- Mindestmaß an Nachhaltigkeit und Organisation

HGB gilt NUR für Kaufleute. Kaufmann ist, wer ein kaufmännisches Unternehmen betreibt, § 1 (1) HGB

- gewerbliches Unternehmen (keine freien Berufe)

- Mindestgröße - kaufmännische Ausstattung und Organisation

- Von Bedeutung ist auch die Eintragung ins Handelsregister

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Sinn und Zweck der Gründung von Gesellschaften

- In einer Gesellschaft können mehrere Personen ein Unternehmen, als gleichberechtigte Partner betreiben

- externe Kapitalgeber wollen nicht unbedingt Zinsen haben, sondern am zukünftigen Gewinn profitieren und Mitspracherechte --> Mitgesellschafter

- Einzelkaufmann haftet persönlich und unbeschränkt

- Ab einer bestimmten Größe des Unternehmens kann bei einer Gesellschaft ein Geschäftsführer eingestellt werden. Bei Einzelunternehmen ist nur die Stellung als Prokurist oder Bevollmächtigter möglich.

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Aufgabe des Gesellschaftsrechts?

- Zusammenwirken der Gesellschafter (Regeln - wer hat welche Beiträge zu entrichten, Ablauf von Entscheidungsprozessen, Beendigung der Gesellschaft) --> Innenrecht

- Das Gesetz und der Gesellschaftsvertrag regeln viele Fragen

- Das Gesetz regelt das --> Außenrecht - wie die Gesellschaft finanziert wird und wie die Gesellschaft Dritten gegenüber haftet


 

Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens

Der Gesellschaftsbegriff

"Recht von privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden"

Folgende Organisationen sind keine Gesellschaften:

- Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts

- die Stiftung (§§ 80 ff. BGB): haben keine Mitglieder, rechtsfähiges Sondervermögen

- die eheliche Lebensgemeinschaft: keine Verfolgung eines bestimmten Zwecks

- die Erbengemeinschaft: entsteht kraft Gesetzes