Premium Partner

Gehaltswesen, Teil 1 - Personalassistent NbW 2013

1. Lohnadministration - 2. Begriffserklärung

1. Lohnadministration - 2. Begriffserklärung


Kartei Details

Karten 53
Lernende 110
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 15.08.2013 / 04.01.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/gehaltswesen_teil_1_personalassistent_nbw_2013
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/gehaltswesen_teil_1_personalassistent_nbw_2013/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Wie verhält sich die Sache, wenn der AN über die Dauer eines Dienstjahres hinweg unverschuldet an der Arbeitsleistung verhindert ist?

Der Anspruch auf die entsprechende Lohnfortzahlung beginnt mit jedem Dienstjahr neu

Wie verhält sich die Sache, wenn der Mitarbeitende mehrmals im Jahr arbeitsunfähig wird?

Wird ein Arbeitnehmender in einem Dienstjahr auch aus unterschiedlichen Gründen mehrmals arbeitsunfähig, so werden die Absenzen zusammengezählt und an den Lohnfortzahlungsanspruch angerechnet.

Wie hoch ist die Lohnfortzahlungspflicht im 1. Dienstjahr und wie wird sie für die Folgejahre geregelt?

Lohnfortzahlung für 3 Wochen und danach richtet sich die Lohnfortzahlung entweder nach der Basler, Berner oder Zürcher Skala.

Wenn nicht durch GAV festgelegt, ist es den Vertragsparteien überlassen, welche Skala Anwendung findet.

Unter welchen Bedingungen hat ein AN Anspruch auf Lohnfortzahlungspflicht bei Verhinderung der Arbeitsleistung?

  • Gründe die in der Person des AN liegen
  • ohne Verschulden des AN
  • Arbeitsverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abeschlossen, dauert bereits mehr wie 3 Monate oder wurde für mehr als 3 Monate eingegangen

OR 324a

Wie verhält es sich mit der Lohnzahlung, wenn ein Mitarbeitender längere Zeit krank ist?

Wenn der AN aus Gründen, die in seiner Person liegen (Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes), ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist, so hat der AG für eine beschränkte Zeit, die sich nach der Anzahl der Dienstjahre richtet, den vollen Lohn zu bezahlen.

OR Art. 324a

Wann dürfen Ersatzforderungen unbeschränkt mit dem Lohn verrechnet werden?

Bei absichtlich zugefügten Schaden durch den Arbeitnehmer.

Darf ein Arbeitgeber seine Gegenforderung mit dem Lohn verrechnen?

Ja die Verrechnung der Gegenforderung mit dem Lohn ist zulässig, jedoch nur bis zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum des AN.

OR 323b II

Darf der Lohn in einer anderen Währung als CHF dem AN ausbezahlt werden?

Ja ist zulässig, sofern im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer eine andere Währung vereinbart wird. Z.B. bei Grenzgänger

OR 323b I